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Bub von Pistenraupe überfahren

baeckerbursch schrieb:
Wie jedes jahr....... :sauer:

Man kann ja nur mutmaßen, aber ich frage mich immer wieder wie sowas passieren kann??
Denn grade die akustischen Signale sind ja nicht zu überhören und wenn sowas irgendwo auf der Piste oder auf dem Berg zu hören ist , schaue ich sofort nach einer Raupe(n) auf der Piste oder in meinem Fahrweg.

Aber wenn man sich die Berichte durchliest, kommt einem wieder der Gedanke, letzte Abfahrt des Tages, gedanklich wahrscheinlich schon ab abschnallen, eventuell schon "körperlich fertig" denn es sind ja meistens Urlauber und keine Einheimischen aus der Region und eventuell ist die Piste schon in so einem Zustand, der das persönliche Fahrkönnen in der Situation überfordert.

Denn sind wir doch ehrlich, jeder Unfall in dieser Konstellation ist einer zuviel... :sniff:
 
Ein tragischer Fall. Dieses Bild habe ich in Going im letzten Januar aufgenommen, auch ganz am Ende des Tages. Die Raupe war nicht zu übersehen oder überhören aber ich frage mich, wenn eine Schneekanone so transportiert wird, ob die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt wäre? Ob das Gerät in Werfenweng auch so getragen wurde, weiss ich nicht.
 

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Ja, wurde es:
Bub von Pistenraupe getötet: Fahrer angeklagt (SN)
Der Vorwurf: "Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen" (§ 81 StGB/Strafdrohung: maximal drei Jahre Haft).
...
Konkret wird dem Lenker angelastet, damals auf der Piste während der Betriebszeit bergwärts gefahren zu sein und eine im Frontbereich des Schwerfahrzeugs befestigte Schneekanone transportiert zu haben. Dadurch sei für den Lenker "ein sichttoter Bereich erzeugt" worden. Als der Fahrer nach rechts einschwenkte, habe er die beiden Skifahrer gleichsam übersehen - sie wurden von der Pistenraupe überrollt.

Dem Betriebsleiter wird vorgeworfen, den Auftrag zum Transport der Kanone erteilt zu haben, ohne dem Fahrer einen Beifahrer mitzugeben.
Wenn das wirklich so war, ist das an Verantwortungslosigkeit kaum zu überbieten. Jeder LKW-Fahrer, der das rechte Drittel seiner Frontscheibe verdeckt hätte, würde sofort von der Polizei aus dem Verkehr gezogen. In Deutschland steht auf Fahrlässige Tötung übrigens bis zu 5 Jahre Haft ...
 
Auch der Betriebsleiter stand vor Gericht: http://www.salzburg24.at/fuenfjaehriger-von-pistenraupe-getoetet-prozess-in-salzburg/3468908
weil er den Transport der Schneekanone in Auftrag gegeben und keine Absperrung der Piste veranlasst habe, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Zudem habe er es verabsäumt, dem Lenker der Pistenraupe einen Beifahrer mitzugeben. Dieser hätte die – durch die montierte Schneekanone hervorgerufene – Sichtlücke des Fahrers schließen und auch die Pistenbenutzer warnen können. (APA)

Sechs Monate bedingt für den Fahrer und 3060 Euro Geldstrafe sowie 10.000 Euro Trauergeld an die Eltern sowie 5.000 Schmerzensgeld für den ebenfalls übefahrenen Vater, Freispruch für Bergbahnen und Betriebsleiter:
http://kurier.at/chronik/oesterreich/fuenfjaehriger-von-pistenraupe-ueberfahren-sechs-monate-bedingt-fuer-den-fahrer/2.837.358
http://salzburg.orf.at/news/stories/2568456/
http://www.krone.at/Oesterreich/Mit_Pistenraupe_Bub_getoetet_6_Monate_bedingt_fuer_Lenker-Zu_wenig_aufgepasst-Story-348808
 
Ist es an der Unfallstelle so wahnsinnig eng ?
Sonst kann ich irgendwie nicht so ganz verstehen, weshalb die verunglückten Skifahrer nicht rechtzeitig den Gefahrenbereich verlassen konnten.
 
Sie waren ja außerhalb des Gefahrenbereiches - nämlich neben der Fahrtrichtung der Pistenraupe:
Konkret wird dem Lenker angelastet, damals auf der Piste während der Betriebszeit bergwärts gefahren zu sein und eine im Frontbereich des Schwerfahrzeugs befestigte Schneekanone transportiert zu haben. Dadurch sei für den Lenker "ein sichttoter Bereich erzeugt" worden. Als der Fahrer nach rechts einschwenkte, habe er die beiden Skifahrer gleichsam übersehen - sie wurden von der Pistenraupe überrollt.
 
^^
Richtig.
Aber wenn die Piste genügend breit ist, macht man doch einen grossen Bogen um ein solches Fahrzeug ?
Da muss die Piste schon sehr schmal sein, dass ein unvorgesehener Schwenker zur Katastrophe führt.
 
Natürlich kann ein 5-jähriges Kind die Gefahren nicht richtig einschätzen.
Aber da auch der Vater vom Pistenfahrzeuge erfasst wurde, stellt sich natürlich schon die Frage, weshalb konnten sie sich nicht rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich retten ?
 
1. weil man, wenn man einen 5-jährigen auf der letzten Talabfahrt des Tages begleitet, ziemlich viel Konzentration auf das Kind verwendet und eine Pistenraupe, die sich aus der Ferne nähert und einen Kurs einschlägt, der (vermutlich mehrere) Meter an der eigenen Position vorbeiführt, nicht als unmittelbare Gefahr einschätzt?
2. weil man es mit einem 5-jährigen wegen dessen Fahrkünsten vielleicht nicht in einer Sekunde drei Meter zur Seite schafft, wenn plötzlich die Pistenraupe von ihrem Kurs abbiegt und direkt auf einen zurollt?

Wollt ihr ernsthaft den Überfahrenen irgendeine Teilschuld zusprechen? 8O

Die Bergbahnen gab es die - nur mündliche - Anweisung, dass ein Snowcat der Pistenraupe vorausfahren muss, um die Skifahrer zu warnen. Der Snowcatfahrer blieb aber hinter der Pistenraupe zurück, weil er eine Matte verloren hatte. Der Pistenraupenfahrer hat dies nicht bemerkt.

Ob der Freispruch für die Bergbahnen Bestand hat, wird man sehen ...
 
Wollt ihr ernsthaft den Überfahrenen irgendeine Teilschuld zusprechen? 8O
Überhaupt nicht.
Juristisch gesehen ist es wohl klar, dass bei einem solchen Unfall der Fahrzeugführer den schwarzen Peter zieht und somit der Fall abgeschlossen ist. Aber um den Unfallhergang vollständig verstehen zu können wären noch einige unangenehme Fragen erforderlich.

Ob der Freispruch für die Bergbahnen Bestand hat, wird man sehen ...
Seien wir doch ehrlich. Für die Berufsfahrer ist es traurige Realität, dass sie bei einem Zwischenfall die volle Verantwortung übernehmen müssen, obwohl sie im Auftrag bzw. Wissen des Arbeitgebers gehandelt haben.
 
TPD schrieb:
Aber um den Unfallhergang vollständig verstehen zu können wären noch einige unangenehme Fragen erforderlich.
Wohl eher die Anwesenheit im Gerichtssaal, wo der Geschehensablauf dargelegt wurde (hoffe ich doch zumindest).
TPD schrieb:
Für die Berufsfahrer ist es traurige Realität, dass sie bei einem Zwischenfall die volle Verantwortung übernehmen müssen, obwohl sie im Auftrag bzw. Wissen des Arbeitgebers gehandelt haben.
Gerade deswegen fände ich es gut, wenn sich der Arbeitgeber nicht damit herausreden kann (bzw. der Richter das für ihn tut), es hätte ja damals noch keine Landesvorschrift gegeben, die Pistenraupenfahrten nur bei Rettungseinsätzen und "betrieblicher Notwendigkeit" erlaubt.
 
Wohl eher die Anwesenheit im Gerichtssaal, wo der Geschehensablauf dargelegt wurde (hoffe ich doch zumindest).
Solange keine Beweise vorliegen, dass die beiden Skifahrer fahrlässig gehandelt haben, gibt es da gar nichts zu diskutieren.
Bei den meisten Zwischenfälle muss nun mal der Fahrzeugführer die Verantwortung übernehmen. Selbst wenn er mit dem besten Wissen und Gewissen gehandelt hat und man ihm nicht einmal einen Vorwurf machen könnte, dass es zu einem Unfall gekommen ist.
 
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