Der Vorwurf: "Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen" (§ 81 StGB/Strafdrohung: maximal drei Jahre Haft).
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Konkret wird dem Lenker angelastet, damals auf der Piste während der Betriebszeit bergwärts gefahren zu sein und eine im Frontbereich des Schwerfahrzeugs befestigte Schneekanone transportiert zu haben. Dadurch sei für den Lenker "ein sichttoter Bereich erzeugt" worden. Als der Fahrer nach rechts einschwenkte, habe er die beiden Skifahrer gleichsam übersehen - sie wurden von der Pistenraupe überrollt.
Dem Betriebsleiter wird vorgeworfen, den Auftrag zum Transport der Kanone erteilt zu haben, ohne dem Fahrer einen Beifahrer mitzugeben.