Die Konkordanzdemokratie zielt von ihrer Idee her auf Stabilität und kontinuierliche Entwicklung. Wenn die Konkordanz nach Proporz durchgeführt wird, sind alle Parlamentarier, ihre Parteien – und vor allem alle Wähler – anteilsmässig vertreten und können sich «auf gleicher Augenhöhe» auf sachliche Auseinandersetzungen und Lösungen konzentrieren. Sie können ohne grosse Umwälzungen ihre Arbeit auch vor und nach den Wahlen fortsetzen. Denn eine eigentliche Opposition im Parlament gibt es seit längerem nicht mehr. Die Parlamentarier müssen sich nicht in den, in Konkurrenzsystemen üblichen, Koalition–Oppositions-Auftritten laufend abgrenzen. Auch müssen sie nicht, wie auch die Regierungen nicht, nach den Wahlen Koalitionen bilden, sich aufwändig suchen.
Auch ist es in der Schweiz auf keiner Ebene möglich, die Regierung durch einen Misstrauensantrag aus dem Amt zu stürzen. Da der Bundesrat – wie auch die kantonalen und kommunalen Regierungen – eine Kollegialbehörde ist, deren sieben Minister die nach außen vertretene Regierungspolitik durch bindende, interne Mehrheiten festlegen, kann sich eine Regierungspartei zeitweise gegen die Regierung stellen. Dies, und auch, wenn das Volk an der Urne gegen die Meinung der Regierung stimmt, heißt aber nicht, dass der Bundesrat zurücktreten muss. Die in einer Abstimmung unterlegenen Kräfte müssen sich dem Gremium, beziehungsweise dem Volk unterordnen und ihre weitere Regierungsarbeit durch die gefassten Beschlüsse bestimmen lassen. Die Konkordanz verlangt von allen Mitgliedern eine starke Konsensfähigkeit, da ansonsten die Regierungstätigkeit blockiert werden kann