christopher91 schrieb:
Julian96 schrieb:
Das mit den 48h verwirrt mich grade auch extrem. Ich war vor 9 Tagen mit einer Freundin am Lünersee. Wir wohnen beide in BW und sind damit mit den 48h raus aus der Test-und Quarantänepflicht. Sie pendelt allerdings beruflich nach Bayern, ist sie dann doch betroffen?
Ihr ward doch eh dort bevor es Risikogebiet wurde, also total egal?!
Und entscheidend ist eher Wohnort und nicht Arbeitsort für die Regelung.
Und ihr habt doch eh an keiner Veranstaltung teilgenommen.
Ich denke aber die 48h Regelung wird fix vor den Weihnachtsferien noch für Skifahren gekippt.
Alles ein Humbug mit diesen Risikogebieten.
Rechtlich gesehn ist es tatsächlich nicht egal. Mir wurde vom Gesundheitsamt München bestätigt, dass ich bei folgender Konstellation in Quarantäne müsse und mich außerdem testen lassen müsse:
6.9. Ausreise aus Okzitanien nach Italien (Durchreise Risikogebiet PACA ohne Halt)
9.9. Okzitanien wird Risikogebiet
11.9. Rückreise nach Bayern
Es zählt die Einreise nach Bayern und nicht die Ausreise aus dem Risikogebiet. Also genauer gesagt die Kombi Einreise nach Bayern + innerhalb der letzten 14 Tage im Risikogebiet
aufgehalten. Ist man mal in Bayern drin ist die Regelung wiederum irrelevant. So sind unsere Mitreisenden am 5.9. direkt nach Bayern zurückgekehrt, und unterlagen nicht der Quarantänepflicht, weil zum Zeitpunkt der Einreise Okzitanien noch kein Risikogebiet war. Und ja: das ist höchstgradig unlogisch, aber in dem Fall hab ich mich auch an diese unlogische Regelung gehalten - wobei am 13.9. das negative Testergebnis da war und dadurch die Quarantäne geendet hat.
Wegen der Durchreise durch Risikogebiete hab ich mal ne Mail ans Gesundheitsministerium geschrieben, mal schaun, ob da was erhellendes kommt. In deren FAQs steht bisher nix dazu, aber ich denke, dass eine Durchreise nicht als Aufenthalt zählen wird. Die Antwort poste ich dann gerne hier oder teile zumindest den Inhalt mit.
Zu Berufspendlern steht in den FAQs was, und zwar dass man als täglicher Pendler sich ja "regelmäßig nicht länger als 48 Stunden" im Ausland aufhält, und deshalb nicht in Quarantäne muss, solange man keine Symptome hat. Was anderes ist es aber, wenn man z.B. übers Wochenende zu Hause ist. Das ist ja dann mehr als 48h und wird dann natürlich als >48h gewertet. Legal müsste man also zwischendrin mal zurück nach Bayern, oder den Aufenthalt daheim verkürzen. Und ja: auch das ist für Berufspendler hart und eigentlich fast nicht zumutbar...
Das könnte im Fall der Freundin von Julian96 streng genommen tatsächlich ein Problem sein: die 48h beziehen sich auf Auslandsaufenthalt, war dieser Aufenthalt >48h ist schon mal diese Voraussetzung der EQV erfüllt. Wobei ein Aufenthalt in BaWü nicht Ausland ist. Ansonsten bezieht sich die EQV auf die Einreise nach Bayern, sprich "Einreise nach Bayern aus BaWü" in Kombination mit innerhalb der letzten 14 Tage im aktuell ausgewiesenen Risikogebiet würde wohl möglicherweise eine Quarantäne nach sich ziehen. Unklar ist aber, ob in diesem Fall die bis gestern legal erfolgte Einreise nach Bayern den Aufenthalt im Risikogebiet sozusagen "aufhebt". Andernfalls würde das nämlich bedeuten, dass Leute, die sich in Bayern dauerhaft aufhalten anders behandelt werden als diejenigen, die z.B. in BaWü wohnen aber regelmäßig nach Bayern fahren müssen.
Ob das vor einem Gericht Bestand hätte? Ich hatte mich das tatsächlich auch schon bei uns und unseren Mitreisenden übrigens gefragt, weil ich auch diese Ungleichbehandlung nicht so ganz nachvollziehen konnte.