• Willkommen im neuen Alpinforum!

    Das Alpinforum ist erfolgreich auf die neue Forensoftware XenForo umgezogen. Benutzerkonten und Foreninhalte wurden übernommen, sodass ihr euch wie gewohnt anmelden könnt.

    Schaut euch gerne um und probiert die neuen Funktionen aus. Solltet ihr Fehler oder Unstimmigkeiten entdecken, meldet sie bitte im entsprechenden Thema.

    Alle Informationen zur Migration und zum neuen Forum findet ihr hier:

    Zur ausführlichen Ankündigung

    Viel Spaß im neuen Alpinforum!

    Euer Alpinforum-Team

Coronavirus 2019-nCoV

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Kann mich bitte jemand aufklären, ob nun die hier schon öfters erwähnte 48 Stunden Regel gilt oder ist der Test unabdingbar? Bei diesem willkürlichen tohuwabohu hab ich den Überblick verloren :roll: Hintergrund wäre, das ich bei meinem Roadtrip am Wochenende auch Vorarlberg ohne auszusteigen durchkreuzt hätte.

Wenn Wien und Vorarlberg jetzt schon auf der Risikoliste stehen sehe ich schwarz für die Skisaison, die "anfällige zeit" geht jetzt erst los...

Edit: die 48h Ausnahmeregel scheint wohl nur noch bei triftigen Gründen zu greifen?

Viele Grüße
 

Anhänge

  • 120062335_3681147961919348_9035243793396253999_o.jpg
    120062335_3681147961919348_9035243793396253999_o.jpg
    87,6 KB · Aufrufe: 1.646
tobi27 schrieb:
Kann mich bitte jemand aufklären, ob nun die hier schon öfters erwähnte 48 Stunden Regel gilt oder ist der Test unabdingbar? Bei diesem willkürlichen tohuwabohu hab ich den Überblick verloren :roll: Hintergrund wäre, das ich bei meinem Roadtrip am Wochenende auch Vorarlberg ohne auszusteigen durchkreuzt hätte.

Wenn Wien und Vorarlberg jetzt schon auf der Risikoliste stehen sehe ich schwarz für die Skisaison, die "anfällige zeit" geht jetzt erst los...

Edit: die 48h Ausnahmeregel scheint wohl nur noch bei triftigen Gründen zu greifen?

Viele Grüße

Für dich als Bayer (?) lese ich die EQV - Par. 2 Abs. 2 Nr. 5 so, dass du fahren kannst, also die 48-Stunden-Regel gilt. Scheint wohl vom Bundesland abzuhängen. Hatte irgendwo gelesen, dass es in anderen Bundesländern diese Ausnahme nicht gibt.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV/true
 
Skifahren ist normalerweise keine FreizeitVERANSTALTUNG oder EVENT oder sonstiges Ereignis.... Also kannst du eh 48h aus Bayern nach AT und wieder raus - darfst halt nicht an Events, Veranstaltungen oder Festivitäten teilnehmen laut dem Text. Wenn du natürlich mit Radiosender XY zum skifahren fährst - schauts anders aus.
Dazu kann man ja immer durchreisen... Ging ja auch während dem Lockdown eigentlich immer über die Grenzen zu kommen - nur Italien war wohl mal wirklich schwer (aber zum Ende (1 Woche vor Ablauf des strikten Lockdowns in Italien, 3-4 Wochen vor offizieller Grenzöffnung seitens DE/AT) als es offiziell noch verboten war von beiden Seiten - war es es schon recht problemlos wenn man sich einen Wisch geschrieben hat (der nicht kontrolliert wurde außer in Sonderfällen, und retour nach AT hat man halt ein Formular unterschrieben was einem nur so kurz gezeigt wurde - dass man es eh nicht lesen konnte).
 
Auch in Baden-Württemberg gibt es die 48h-Regelung:

(1) Von § 3 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind Personen,
1. die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der
Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren,
2. die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-,
Bahn- oder Busverkehrsunternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bah-
nen und Bussen außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten haben,
3. die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst in das
Bundesgebiet einreisen, oder
4. die sich weniger als 48 Stunden oder zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich
veranlasst im Ausland aufgehalten haben oder einen sonstigen triftigen Reisegrund haben;
hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, ein Um-
gangsrecht, der Besuch des nicht in demselben Hausstand wohnenden Lebenspartners,
dringende medizinische Behandlungen oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Perso-
nen

Glücklicherweise steht ja im entsprechenden Abschnitt "oder" und nicht "und"

Die spannende Frage ist aus meiner Sicht nur, ob ich in den jeweils letzten 14 Tagen nicht mehr als 48h in Summe im Risikogebiet sein darf oder ob man den Timer durch einen Aufenthalt im Nicht-Risikogebiet oder in der Heimat unterbrechen kann oder muss.
 
Das mit den 48h verwirrt mich grade auch extrem. Ich war vor 9 Tagen mit einer Freundin am Lünersee. Wir wohnen beide in BW und sind damit mit den 48h raus aus der Test-und Quarantänepflicht. Sie pendelt allerdings beruflich nach Bayern, ist sie dann doch betroffen?
 
- die 48H Regel gilt ja momentan nur für "Events". Bei der Geschwindigkeit, wie sich das alles ändert, wäre ich nicht überrascht wenn nach dem ersten "Superspreader Fall" (auch wenn das nur Fake wie z.B. in Garmisch war) die Regel so verändert wird das da auch Skifahren drunter fällt.

- Umso komplizierter und nicht nachvollziehbarer die Regeln, desto mehr werden die Leute auch Sinnvolle Regeln in Frage stellen.
 
Ganz schön bescheiden die Vorarlberg Geschichte. Das ist kein guter Start in den Herbst...
Fürchte auch dass die 48h Regelung bald Geschichte ist...
 
wäre einer der Kritiker der Reglementierung auch bereit mal einen kontruktiven Vorschlag zu unterbreiten wie
'einfache Regeln
die verständlich sind und
nicht trickreich unterwandert werden könnten und damit in Frage zu stellen sind und
nebenbei auch eine nachvollziehbare Wirkung haben und
man sich deswegen auch selbst daran halten kann und wird'
denn seiner Meinung nach aussehen sollen?

Ich bin gespannt...

[edit]
ach ja, aber bitte so, das sich nicht ständig geändert werden müssen, weill sich die Lager verändert hat, also so gültig für 6 Monate wäre schon toll, damit man auch gut planen kann...
 
Julian96 schrieb:
Das mit den 48h verwirrt mich grade auch extrem. Ich war vor 9 Tagen mit einer Freundin am Lünersee. Wir wohnen beide in BW und sind damit mit den 48h raus aus der Test-und Quarantänepflicht. Sie pendelt allerdings beruflich nach Bayern, ist sie dann doch betroffen?

Ihr ward doch eh dort bevor es Risikogebiet wurde, also total egal?!

Und entscheidend ist eher Wohnort und nicht Arbeitsort für die Regelung.

Und ihr habt doch eh an keiner Veranstaltung teilgenommen.

Ich denke aber die 48h Regelung wird fix vor den Weihnachtsferien noch für Skifahren gekippt.

Alles ein Humbug mit diesen Risikogebieten.
 
christopher91 schrieb:
Julian96 schrieb:
Das mit den 48h verwirrt mich grade auch extrem. Ich war vor 9 Tagen mit einer Freundin am Lünersee. Wir wohnen beide in BW und sind damit mit den 48h raus aus der Test-und Quarantänepflicht. Sie pendelt allerdings beruflich nach Bayern, ist sie dann doch betroffen?

Ihr ward doch eh dort bevor es Risikogebiet wurde, also total egal?!

Und entscheidend ist eher Wohnort und nicht Arbeitsort für die Regelung.

Und ihr habt doch eh an keiner Veranstaltung teilgenommen.

Ich denke aber die 48h Regelung wird fix vor den Weihnachtsferien noch für Skifahren gekippt.

Alles ein Humbug mit diesen Risikogebieten.

Rechtlich gesehn ist es tatsächlich nicht egal. Mir wurde vom Gesundheitsamt München bestätigt, dass ich bei folgender Konstellation in Quarantäne müsse und mich außerdem testen lassen müsse:
6.9. Ausreise aus Okzitanien nach Italien (Durchreise Risikogebiet PACA ohne Halt)
9.9. Okzitanien wird Risikogebiet
11.9. Rückreise nach Bayern
Es zählt die Einreise nach Bayern und nicht die Ausreise aus dem Risikogebiet. Also genauer gesagt die Kombi Einreise nach Bayern + innerhalb der letzten 14 Tage im Risikogebiet aufgehalten. Ist man mal in Bayern drin ist die Regelung wiederum irrelevant. So sind unsere Mitreisenden am 5.9. direkt nach Bayern zurückgekehrt, und unterlagen nicht der Quarantänepflicht, weil zum Zeitpunkt der Einreise Okzitanien noch kein Risikogebiet war. Und ja: das ist höchstgradig unlogisch, aber in dem Fall hab ich mich auch an diese unlogische Regelung gehalten - wobei am 13.9. das negative Testergebnis da war und dadurch die Quarantäne geendet hat.

Wegen der Durchreise durch Risikogebiete hab ich mal ne Mail ans Gesundheitsministerium geschrieben, mal schaun, ob da was erhellendes kommt. In deren FAQs steht bisher nix dazu, aber ich denke, dass eine Durchreise nicht als Aufenthalt zählen wird. Die Antwort poste ich dann gerne hier oder teile zumindest den Inhalt mit.

Zu Berufspendlern steht in den FAQs was, und zwar dass man als täglicher Pendler sich ja "regelmäßig nicht länger als 48 Stunden" im Ausland aufhält, und deshalb nicht in Quarantäne muss, solange man keine Symptome hat. Was anderes ist es aber, wenn man z.B. übers Wochenende zu Hause ist. Das ist ja dann mehr als 48h und wird dann natürlich als >48h gewertet. Legal müsste man also zwischendrin mal zurück nach Bayern, oder den Aufenthalt daheim verkürzen. Und ja: auch das ist für Berufspendler hart und eigentlich fast nicht zumutbar... :-(

Das könnte im Fall der Freundin von Julian96 streng genommen tatsächlich ein Problem sein: die 48h beziehen sich auf Auslandsaufenthalt, war dieser Aufenthalt >48h ist schon mal diese Voraussetzung der EQV erfüllt. Wobei ein Aufenthalt in BaWü nicht Ausland ist. Ansonsten bezieht sich die EQV auf die Einreise nach Bayern, sprich "Einreise nach Bayern aus BaWü" in Kombination mit innerhalb der letzten 14 Tage im aktuell ausgewiesenen Risikogebiet würde wohl möglicherweise eine Quarantäne nach sich ziehen. Unklar ist aber, ob in diesem Fall die bis gestern legal erfolgte Einreise nach Bayern den Aufenthalt im Risikogebiet sozusagen "aufhebt". Andernfalls würde das nämlich bedeuten, dass Leute, die sich in Bayern dauerhaft aufhalten anders behandelt werden als diejenigen, die z.B. in BaWü wohnen aber regelmäßig nach Bayern fahren müssen.
Ob das vor einem Gericht Bestand hätte? Ich hatte mich das tatsächlich auch schon bei uns und unseren Mitreisenden übrigens gefragt, weil ich auch diese Ungleichbehandlung nicht so ganz nachvollziehen konnte.
 
Neandertaler schrieb:
...
Erkläre mir das jetzt bitte damit die Dummheit, die du mir unterstellst, beseitigt wird und ich mich wirklich auskenne.

Dankeschön
Hab ich dir nicht unterstellt, wenn du das so interpretiert, dann sorry.
Ich versuche es dir aber gerne zu erklären wen du auf folgende Frage:
https://www.alpinforum.com/forum/viewtopic.php?f=10&t=63277&start=10850#p5283012
eine Antwort geben kannst. Wenn nicht, dann hast du die Erklärung jedoch bereits gelesen und hoffentlich verstanden...
 
christopher91 schrieb:
Ihr ward doch eh dort bevor es Risikogebiet wurde, also total egal?!

Ja das schon, aber es gilt doch 2 Wochen rückwirkend dachte ich.

Florian86 schrieb:
Das könnte im Fall der Freundin von Julian96 streng genommen tatsächlich ein Problem sein: die 48h beziehen sich auf Auslandsaufenthalt, war dieser Aufenthalt >48h ist schon mal diese Voraussetzung der EQV erfüllt.

48h sind aber nicht erfüllt, es war ein Nachmittag also circa 6 Stunden.
Uns geht es beiden seit 9 Tagen gut, also würde ich mich jetzt einfach mal darauf berufen, dass ich nach meinem derzeitigen Kenntnisstand und den aktuellen Informationen nicht Test- oder Quarantänepflichtig bin. Wir haben ja an keinem Event Teilgenommen, somit gilt die 48h Regel selbst für Bayern ja immernoch.
 
Mein Verständnis:

Man muss immer bei der Einreise nach BY betrachten, was bisher passiert ist.
Rückwirkend gilt die Quarantäne nur, wenn du nach dem Verlassen des Gebietes und Klassifizierung dessen als Risikogebiet noch (zB irgendwo anders) im Ausland warst und nicht bereits zB nach BY eingereist bist.
Dann absurder Weise 14t Quarantäne ab Einreise nach BY. Ende der Quarantäne dann theoretisch bis zu 27 Tage nach Verlassen des Risikogebietes.

Kein Wunder, dass bei solchen Regeln die Ämter hier unterschiedlich agieren.....
 
Wie sieht ihr das arbeitsrechtlich, viele Arbeitgeber verpflichten einen ja zu melden, wenn man sich im Risikogebiet aufgehalten hat...
 
Die Fachwelt diskutiert über die PCR Tests.

Bei drei Stichproben wiesen 90% der positiv getesteten Personen nur eine geringe Menge an Viren auf. Der für die Bewertung des Testergebnisses bzw. die Beurteilung der Anstekungsgefahr wichtige CT-Wert (ein Schwellwert in der Anwendung des Testverfahrens) würde in den meisten Fällen üerhaupt nicht notiert. Juliet Morrison, Virologin an der Universität von Kalifornien, zeigte sich schockiert darüber dass Leute glauben, bei einem CT-Wert von 40 gelte man als Positiv. Die Anzahl der Menschen, die nicht ansteckend aber positiv getestet würden, sei besorgniserregend

Pilatus schrieb:
Was sind überhaupt die Mechanismen für falsch positive Resultate?

Der Artikel schreibt auch dazu etwas:

Tests with thresholds so high may detect not just live virus but also genetic fragments, leftovers from infection that pose no particular risk — akin to finding a hair in a room long after a person has left, Dr. Mina said.

Any test with a cycle threshold above 35 is too sensitive

Ich fasse mal zusammen. Hierzulande machen sich RKI, Regierung und Medien Sorgen über die "dramatische" Zahl steigender positiver Befunde. Teile der Fachwelt machen sich Sorgen darüber, dass die Tests in dieser Form gar nicht aussagekräftig seien. Wer am Ende wohl recht behalten mag?
 
Prof. Drosten hat doch auch schon die Einführung einer Schwelle ins Spiel gebracht, oder täusche ich mich da?

Wahrscheinlich grundsätzlich richtig, aber hat scho a Gschmäckle, oder? Ich ändere einfach ein wenig den "Grenzwert" und schon passt alles... 8)

Erinnert mich an die Feinstaub-Diskussion.
 
Ah, da schießt sich unsere Agitationsabteilung wieder mal auf die Tests ein. Wer wirklich wissen will, wie man in D erreicht, dass Positiv auch wirklich Positiv ist, kann das sehr detailliert hier aus erster Hand nachlesen:

(57) Coronavirus-Update: Goldstandard bleibt der PCR-Test

Ist natürlich doof für klickabhängige Medien, wenn die Überschrift nur lauten kann "Positive PCT-Ergebnisse sind verlässlich".

Und bemerkenswert bleibt, wie unsere Agitatoren die falsch negativen Testergebnisse immer so konsequent ausblenden. Die gibt es nämlich wirklich (auch oben nachtzulesen).
 
Tobi-DE schrieb:
Prof. Drosten hat doch auch schon die Einführung einer Schwelle ins Spiel gebracht, oder täusche ich mich da?

Wahrscheinlich grundsätzlich richtig, aber hat scho a Gschmäckle, oder? Ich ändere einfach ein wenig den "Grenzwert" und schon passt alles... 8)

Erinnert mich an die Feinstaub-Diskussion.

Ja hat er. Zudem hat er auch gefordert vermehrt Schnelltests zu verwenden.

Bei denen liegt die Grenze auch bei 25 oder 30 statt 40.

Ich finde ein Test sollte nur dann als positiv gelten, wenn man auch wen anders anstecken kann.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben