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Ruwenzori (5119m)
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Ganz gutes Beispiel dafür, dass die Verordnung nicht eindeutig formuliert ist. Solange man lediglich Skifahren geht mE kein Problem, das das mE kein Sportereignis ist. Gemeint sind meines Wissens zB Fußballspiele wo du als Zuschauer hingehst etc.Tyrolens schrieb:https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Zitat: "die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat,"
Also wenn einer zu einem Gletscher Opening fährt, bekommt er (theoretisch) Probleme.
Berufspendler sind sowieso ausgenommen.Tobi-DE schrieb:Persönliche Befürchtung. Die 48h sind IMHO eine logische Folge dessen, dass Du derzeit in Bayern noch nicht in Quarantäne musst, wenn Du z.B. max. 48h vor Rückreise nach Bayern einen Test gemacht hast, der negativ ist - auch wenn Du länger im Risikogebiet warst.
...
Pendler kann ich auch so ausnehmen, da brauche ich keine 48h Regel. Die aus Tschechien müssen ja jetzt schon alle sieben Tage zum Test...
Es geht bei diesen 48h um den kleinen Grenzverkehr. ZB wenn jemand sein Kind zum Kieferorthopäden bringt, tanken fährt, beim Lebenspartner übernachtet oder sonstwie alltägliches erledigt. All das wäre ohne diese Regel mit Quarantäne verbunden. Jahrzehntelang predigt man Europa und das Zusammenwachsen - und so entwickelt es sich ja auch, was ich gut finde. Da wäre ein Einschnitt wie zB Quarantäne nach dem Arztbesuch ein mE völlig unverhältnismäßiger Einschnitt in den Lebensalltag der Menschen in den Grenzregionen.