valdebagnes schrieb:
mal ein reales Besipiel wie die Nachverfolgung derzeit in DE aufgesetzt ist:
in der Nachmittagsbetreuung der Schule ist eine Beteuerin positiv getestet worden. Diese hatte 8 Tage davor Essen ausgegeben und am Ende 3 Kinder betreut.
Das Gesundheitsamt gibt sieht für weitere Tests keine Veranlassung, da nach Sebstauskunft der Betreuungsorganisation Masken getragen und Abstände eingehalten wurden.
Wie will man das festgestellt haben? Ich gehe jede Wette ein das das Gesundheitsamt nachgefragt hat ob Masken/Abstände eingehalten wurden. Wer bitte macht bei dieser Frage ein Kreuz auf 'Nein' und riskiert damit seinen Ruf/die Geschäftsgrundlage? Und wenn die Leitung die Mitarbeiterin fragt, dann wird die natürlich nur eine Antwort haben, sonst ist sie ihren Job los.
Da man es durch einen Test nicht ausschließen will ist folglich also alles ok und wenn bei den Kindern eine Infektion auftreten sollte ist es nicht in der Schule passiert, sondern im 'häusliche Bereich'.
So läuft Therorie in der Praxis...
Na komm, irgendeinen Vorteil muss es doch haben, wenn die ganze Zeit mit Maske rumgelaufen wird. Ich wäre jetzt eher schockiert, wenn alle zwei Wochen in Quarantäne müssten.
Vielleicht wäre da ja ein Mittelweg angebracht? 5 Tage Quarantäne und dann Schnelltest? Zusätzlich "vor die Infektion" kommen und schauen, wo die KP1 möglicherweise bei einem Superspreader Event waren.
Möchte mir gar nicht vorstellen wie die armen Contact Tracer mit Papier und Stift Listen führen, fürchte Excel ist da schon das höchste der Gefühle.
Kind 1 wurde hier nicht getraced weil ein anderes Kind ähnlich heißt...