Veränderte Impfverordnung
Wer jetzt früher geimpft wird – und wer immer noch warten muss
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Neu eingeordnet in der Gruppe zwei sind:
Menschen mit einer schweren psychiatrischen Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
Krebspatienten- und patientinnen sowie Menschen, deren Krebserkrankung weniger als fünf Jahre zurückliegt,
Menschen mit schweren chronischen Lungenkrankheiten wie etwa COPD oder Mukoviszidose,
Menschen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
Menschen mit chronischer Nierenerkrankung,
Menschen mit Diabetes mellitus, bei denen der sogenannte HbA1c-Wert mindestens 7,5 Prozent beträgt,
Menschen mit einem Body-Mass-Index über 40, also sehr starkem Übergewicht.
Außerdem können pflegebedürftige Menschen ab 80 Jahren und Schwangere jetzt zwei enge Kontaktpersonen benennen, die mit hoher Priorität geimpft werden.
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https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/impfverordnung-wer-jetzt-frueher-gegen-corona-geimpft-wird-a-b9460972-cd6c-4be8-bcd1-3f6f841fc738