Nur das die Produkte im Supermarkt größtenteils den reduzierten Steuersatz haben.......
Unbestritten, der Einkaufstourismus bewegt sich vorallem im reduzierten Steuersatz.
Jedoch werden ja nicht nur Lebensmittel in die Schweiz importiert.

Bin aber trotzdem überzeugt, dass bei einem EU-Beitritt der Schweiz die Import-Artikel bei einem CH-Händler noch einmal deutlich teurer werden !
Kann ja nicht täglich 100 Kilometer bis zur Grenze fahren, um im billigeren Ausland einzukaufen. Somit müssen die Händler im Landesinnern keine grosse Konkurrenz befürchten.
Aber wieso fährt man nicht einfach so über die Grenze? Es gibt doch nur bestimmte Lebensmittel wie zB Fleich, die nicht oder nicht so ohne Weiteres eingeführt werden dürfen, oder ist jegliche Einfuhr reglementiert?
1.Im privaten Warenverkehr sind im Prinzip nur landwirtschaftliche Produkte, Alkohol und Tabak speziell reglementiert bzw. müssen an der Grenze verzollt werden:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/essen_trinken/00356/index.html?lang=de
Da müssen schon recht grosse Mengen eingekauft werden, damit man sie verzollen muss.
2. Wesentlich relevanter ist die Wertfreigrenze von 300 Franken.
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/zu_beachten/00350/index.html?lang=de
Und ich denke Einkaufstouristen erreichen diese Grenze ziemlich schnell. Da wäre es halt schon blöd, wenn man kein(e) Formular(e) für Mwst-Rückerstattung beantragt hat und nun bei der Einreise in die Schweiz die ganze Ware noch einmal versteuern muss.
3. Wie schon gesagt in der Schweiz gibt es einen deutlich tieferen Normalsatz bei der Mwst. Somit ist es schon für recht kleine Einkäufe interessant, die Mwst zurückzufordern.
Hab vor ein paar Wochen ein PS3-Spiel in UK bestellt (neue Spiele sind dort z.T. billiger als gebrauchte hier bei Amazon) und durfte beim Postmann 5,07 € Einfuhrzoll nachzahlen. War jetzt das erste mal.
Interessant. Habe eigentlich gedacht für Importe/ Exporte innerhalb der EU darf es keine Zölle mehr geben ?
Doch halt. England ist ja gar nicht vollständig in der EU integriert.
aber es sollte eine Mindestgrenze geben, ab welchem Betrag das gemacht wird. Bagatellen wie alles unter 50 Euro z.b. finde ich sollten davon ausgenommen werden, da einfach der behördliche Aufwand hier viel zu groß ist
Bei der Einfuhr gilt der gesamte Warenwert und muss auch vollständig versteuert werden, falls die Freigrenze überschritten wird.
Somit bezahlt man die Mwst plötzlich doppelt, weil ich in 7 verschiedenen Geschäfte für jeweils 45€ eingekauft habe... Somit muss man eben auch für kleine Beträge ein Formular anfordern.