• Willkommen im neuen Alpinforum!

    Das Alpinforum ist erfolgreich auf die neue Forensoftware XenForo umgezogen. Benutzerkonten und Foreninhalte wurden übernommen, sodass ihr euch wie gewohnt anmelden könnt.

    Schaut euch gerne um und probiert die neuen Funktionen aus. Solltet ihr Fehler oder Unstimmigkeiten entdecken, meldet sie bitte im entsprechenden Thema.

    Alle Informationen zur Migration und zum neuen Forum findet ihr hier:

    Zur ausführlichen Ankündigung

    Viel Spaß im neuen Alpinforum!

    Euer Alpinforum-Team

Ehepaar stirbt bei Absturz einer Seilbahn

Chlosterdörfler schrieb:
Der Typ war eine Windeseilbahn weitre beispiele vom Hersteller Anton Pfyl Materialseilbahnen http://www.pfyl-seilbahnen.ch/Materialseilbahnen/
Bei den Referenzen von Anton Pfyl Materialseilbahnen fährt in Cavigliano, Gordola und Hilträteren auf den Fotos praktischerweise gleich eine Person mit.
Und wenn ich das Bild 9 bei Gordola mit dem Über Uns-Bild vergleiche, ist der Firmeninhaber selber unterwegs. 8O
http://www.pfyl-seilbahnen.ch/Materialseilbahnen/Gordola-2010/?zeige=ok

scheint üblich zu sein, bei Materialseilbahnen selber als Material mitzufahren :evil: :evil: :evil:
 
Naja gut für die Montage der Anlagen ist es teilweise unabdingbar, damit zu fahren. Beispielsweise um die Seilreiter zu montieren. Solche Fälle sind von der SUVA abgedeckt. Das wird dann als Abeitsunfall abgestempelt, dafür liegt der Lohnabzug für BA für diese Branche bei über 5%. Bei neu montierten Anlagen sehe ich da uch kein all zu grosses Risiko. Nach 10 Jahren die Seilreiter versetzen, ohne dass je jemand Unterhalt gemacht hat, hätte ich mehr Zweifel.

Früher liefen Anlagen für Werksbetrieb auch unter SUVA, deren Sicherheitsstandart beschränkte sich eher auf Helm und Sicherheitsschuhe der Benützer. Siehe diverse Kraftwerksbahnen, daher ist momentan da auch ein grosser Nachholbedarf, denn seit 2007 sind diese Bahnen dem Konkordat unterstellt.

BTW, gestern ist auf der Schnellstrasse bei Sarnen ein Auto mit einer Familie drinn ausgebrannt. 3 Personen sind bei lebendigem Leib verbrannt. In der Zeitung ledglich als Randnotiz erwähnt. Währe die Familie bei der Rckfahrt von der Talstation mit dem Auto verunglückt, wäre es der Zeitung keine 3 Zeilen wert.

http://www.20min.ch/schweiz/news/story/-Der-Betreiber-hat-fahrlaessig-gehandelt--20081684

Da die Materialseilbahnen aber nicht dem Seilbahngesetz unterstehen, werden diese auch nicht vom IKSS regelmässig kontrolliert, wie das bei Personenseilbahnen der Fall ist. So sei die Wartung und sicherheitstechnische Kontrolle nicht gewährleistet. Die Verantwortung dafür trage alleine der Betreiber.
Auch bei den Personenbahnen trägt nur der Betreiber die Verantwortung!! Das ist leider vielen Betreibern noch nicht klar, wie auch, wenn es nicht mal der Behörde klar ist. Aufgabe von BAV und Konkordat ist es lediglich zu Kontrollieren, ob der Betrieber seinen Kontrollpflichten nachgekommen ist.

Art. 18 Sorgfaltspflicht
Der Inhaber oder die Inhaberin der Betriebsbewilligung ist für die Sicherheit des Betriebs verantwortlich. Namentlich muss er oder sie die Seilbahn so in Stand halten, dass die Sicherheit jederzeit gewährleistet ist.
 
Doch die Fahrt wurde schnell zum Horror. «Das Bähnli war schon kurz unterhalb der Alp viel zu schnell unterwegs. Es schoss mit Karacho talwärts und das Zugseil schrie regelrecht, so schnell lief es über die Winde.» Bereits beim ersten Mast habe es so ausgesehen, als würde das Gefährt abstürzen. Da habe er noch zu seinem Sohn gesagt, dass man nie auf ein solches Waren-Seilbähnchen sitzen solle, sagt Meyer. Dann spielte sich das Drama ab. «Wir sahen die Bahn nicht mehr, als auf einmal das Stahlseil der Seilbahn wie eine Peitsche auf die Wiese runter knallte. Da war uns klar, dass etwas passiert sein musste.»
http://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/-Die-Seilbahn-schoss-in-vollem-Karacho-zu-Tal--20665710
 
Also sind die Laufrollen aus dem Tragseil gesprungen wegen zu hoher Geschwindigkeit?
Gibt es bei solchen Anlagen keine Geschwindigkeitskontrolle o.ä. bzw. ist der Fahrmotor mit einer automatischen Begrenzung ausgestattet?
 
Eine Windebahn ist nicht einfach zu bedienen, habe heute mit einem Mitarbeiter beim Arbeits Platz gesprochen der Selber eine besitzt.
Wen die Bahn zu schnell über einen Masten fährt hebt es die Rolle aus dem Seil wenn zu stark gebremst wird entstehen grosse Schwingungen wo aufs das Gleiche führt.
Wen da einer davon keine ahnung damit umzugehen vorallem bei den Talfahren wo nur mit einem Hebel gebremst wird kan das schön ins Auge gehen.
Ich hoffe das nicht gleich wieder Gesetzte hagelt was bei einem Einmaligen Seilbahn Unfall üblich ist und die Gefahr den Betreibern bewusst ist und vorsichtiger umgehen.
Unglückliche Unfälle passieren Tag zu Tag verstehe das Drama nicht was wieder bei Seilbahenen Gemacht wird!
 
skier3000 schrieb:
Gibt es bei solchen Anlagen keine Geschwindigkeitskontrolle o.ä. bzw. ist der Fahrmotor mit einer automatischen Begrenzung ausgestattet?
Braucht es das bei einer reinen Materialbahn? Ist doch teuer - und dafür hat doch der Bedienstete zu sorgen. Geht ja nicht um Menschenleben – Materialverlust läßt sich ersetzen ...

Sorry, soll nicht bös gemeint sein – abaer genau deswegen ist eben Personentransport nicht zugelassen; sonst würde die Bahn massiv teurer – so teuer, daß sich die Älpler so eine nicht mehr leisten könnten.
 
In der heutigen Ausgabe des Tages-Anzeigers wird der Seilbahnbauer Anton Pfyl zitiert. Gemäss ihm hat die Bahn eine Flügelradbremse. So gesehen hätte die Bahn eigentlich nicht zu schnell werden dürfen, denn er erwähnt auch eine Nutzlast von 500kg und die dürfte wohl mit zwei Erwachsenen und einem Kind nicht überschritten gewesen sein.
 
GMD schrieb:
Gemäss ihm hat die Bahn eine Flügelradbremse. So gesehen hätte die Bahn eigentlich nicht zu schnell werden dürfen.
Die muss man vorher einkuppeln für die Talfahrt
Müsste so eine Winde sein:
http://www.pfyl-seilbahnen.ch/Materialseilbahnen/Brueschalp-2004/?zeige=ok
Die Flügelradbremse wird über den Hebel links an der Winde eingekuppelt. Auf dem Foto ist das Zahnrad ausgekuppelt. Einkuppeln geht aber nur, wenn die Winde still steht oder ggf noch langsam dreht. Gut möglich, dass der Bediener erst gemerkt hat, dass er die Flügeradbremse noch einkuppen muss, als die Bahn schon zu schnell war.

120% Überwachung mechanisch gibt es nicht und ob die Bremse auf der Trommel die Bahn halten mag, bzw überhaupt einfällt oder funktioniert ist dann noch die zweite Frage.

Da der Arbeiter der die Bahn bediente erst 3 Tage auf der Alp war, würde ich jetzt schwer auf eine Fehlmanipulation tendieren. :rolleyes:
 
Warum muss man die noch einkuppeln, oder anders gesagt, warum ist die nicht immer aktiv? Bei der Bergfahrt mit dem Motor kann die Bahn eigentlich nicht zu schnell werden und somit läuft dieser Regler einfach mehr oder weniger leer mit. Alternativ könnte man natürlich die beiden Aktionen (Antrieb auskuppeln, Flügelradbremse einkuppeln) in einem Hebel ohne Zwischenstellung kombinieren. Verstehe ehrlich gesagt nicht, warum das nicht so gemacht wird.
 
GMD schrieb:
Warum muss man die noch einkuppeln, oder anders gesagt, warum ist die nicht immer aktiv?
Das sind Winden die ursprünglich nicht für Stationäre Anlagen konatruiert wurden, sondern für Seilzugarbeiten, Forstwirtschaft oder Seilgezogene Landwirtschaftsgeräte (Seilpflug, Balkenmäher mit Sicherung usw.) Die Winden sind so konstruiert, dass sie auch im Lehrlauf gedreht werden können. Gebremst, ungebremst mit Antrieb usw. Die Flügelbremse bremst ja Bergwärts sinnloserweise auch mit.
 
Leider ist es nachwievor so, dass viele, auch der Journalist der Meinung sind, das BAV oder IKSS trage für die Sicherheit der Anlagen die Verantwortung.
Die Hunderte von Transportbahnen, die nicht für den Personentransport vorgesehen sind, werden vom IKSS nicht kontrolliert. Die Betreiber von reinen Materialseilbahnen sind selbst für die Instandhaltung und die Sicherheit ihrer Bahnen verantwortlich.
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/wanderer-besser-vor-gefahr-warnen-1.18128626

Auch Personenseilbahnen ist einzig und alleine der Betreiber verantwortlich, dass seine Anlage sich im Betriebssicheren Zustand befindet.
Hat sich leider noch in keinster Weise sich in den Köpfen der Betreiber gespeichert, wie auch, wenn es nicht mal die Behörden selber wissen, dass es so ist.

Seilbahngesetzt Artikel 18:
Art. 18 Sorgfaltspflicht
Der Inhaber oder die Inhaberin der Betriebsbewilligung ist für die Sicherheit des Betriebs verantwortlich. Namentlich muss er oder sie die Seilbahn so in Stand halten, dass die Sicherheit jederzeit gewährleistet ist.

Noch ein Artikel:
http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/nach-seilbahnunglueck-so-mancher-aelpler-laesst-sich-von-klapperkiste-chauffieren-127006030
Allerdings eine ziemlich grottige journalistischen Leistung.
Die nötigen Sicherheitsvorrichtungen für Personentransporte fehlen – etwa ein Selbstbremsemechanismus.
 
Einfach auch fürs Kind schon sehr tragisch. Aber wie kommt man jetzt auf eine sogenannte "Fehlmanipulation"? Wurden wohl anscheinend die Sicherheitsmängel die da waren zu spät oder sogar gar nicht erkannt...?
 
Der_Fabi hat geschrieben:
Einfach auch fürs Kind schon sehr tragisch. Aber wie kommt man jetzt auf eine sogenannte "Fehlmanipulation"? Wurden wohl anscheinend die Sicherheitsmängel die da waren zu spät oder sogar gar nicht erkannt...?

Ich persönlich vermute eher, dass der Maschinist aus unwissenheit nicht die Drehflügelbremse sondern die mechanische Bremse der Winde benutzt hat. Diese ist nur für den Dauerbetrieb ausgelegt und wenn sie heiss läuft, ist die Bremsleistung = 0
Auf den Bildern auf der Webseite des Tagi sieht man, dass das Fahrzeug mit der ersten Stütze kollidiert ist. Der Mast ist verdreht, das Tragseil am Boden und am Fahrzeug genau diejenige Seite eingedrück auf welcher sich auch die Stütze befindet.
http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/ve ... y/16295755

Meine Mutmassung:
-Maschinist unerfahren, erst 3 Tage vor Ort, nimmt die Bahn in Betrieb
-Anstelle der Drehflügelbremse wird die mechanische Bremse aktiviert. Für die Talfahrt muss immer gebremst werden.
-Die mechanische Bremse läuft heiss da nicht für Dauerbetrieb ausgelegt (Bei keiner Seilbahn der Fall)
-Die Bremsleistung der mechanischen Bremse nimmt mit zunehmender Wärme ab wodurch die Bahn schneller wird und die Bremse heisser.
-Bei der Überfahrt über die Stützen fängt das Fahrzeug an zu schlingern und kollidiert mit der Stütze 1 diese wird abgedreht. dadurch fällt das Tragseil aus dem Sattel und das Fahrzeug stürzt auf den Boden.

Das Thema Materialseilbahn wird in den Medien breit getreten:
Zitat:
«Ich habe es eigentlich nie erlebt, dass solche Transportseilbahnen für touristische Zwecke, etwa für die Beförderung von Wanderern, missbraucht werden», sagt auch Josef Flüeler. Er hat ein Buch über die Seilbahnen in Nid- und Obwalden sowie einen kombinierten Wander- und Seilbahnführer verfasst.

http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/wande ... 1.18128626

Oha wer im Glashaus sitzt, solte nicht mit Steinen werfen.
Selbige Person lies sich im schweizer Fernsehen sogar beim benutzen einer solchen Bahn filmen:
http://www.srf.ch/player/video?id=813ad ... cf4bd799c3
 
Dann muss man sich natürlich aber auch bei dene zuständige Leuten Gedanken machen, wie sie erst so jemand unerfahrenen allein agieren lassen können? Klar er braucht Praxis, aber in solchen Fällen sollte bestimmt immer mal ein erfahrener Kollege beiseite stehen und ihn beaufsichtigen. Für den Kollegen gibts sicher besser vorstellbares, aber ich hoffe dass dieser Absturz ein Mahnmal und ein Warnschuss gleichzeitig ist und sich die meisten Liftbetreiber mal darüber Gedanken machen.
 
Es hat keiner gesagt dass der Alpangestellte die Erlaubnis hatte die Bahn in Betrieb zu nehmen.
Technisch wird es sich wohl wie von ATV beschrieben zugetragen haben. Betrieblich sehe ich es dann so. Der Kerl ist alleine auf der Alp, da kommen zwei nicht mehr ganz so frische Personen an und fragen ob sie mit der Bahn runterfahren könnten. Da er an den Vortagen schon gesehen hat wie das Teil funktioniert nimmt er nachdem das Paar den Geldsack aufgemacht hat die Bahn in Betrieb. Geld ist immer gut und ausserdem merkt es ja niemand denn die Kiste längst schon wieder oben wenn der Kollege zurück kommt.
 
Es hat keiner gesagt dass der Alpangestellte die Erlaubnis hatte die Bahn in Betrieb zu nehmen.

Wobei sich hier wiederum die Frage stellt, weshalb eine unbefugte Person die Maschine überhaupt in Betrieb setzen kann ?
Könnte also auch für den Eigentümer noch sehr unangenehme Fragen zur Folge haben, selbst wenn er erst nach dem Unfall vom Passagiertransport erfahren hat.
 
Der Alpangestellte war nicht alleine auf der Alp sonst hätte es diese Zeugenausage nicht geben können.
Kurz darauf habe sich auch ein zweiter Älpler auf den Abstieg begeben.
http://www.20min.ch/schweiz/zentral...ahn-schoss-in-vollem-Karacho-zu-Tal--20665710

Jetzt wird das ganze noch Intressanter welchen wissenstand hatte diese Person von der Materialseilbahn bediennug. Hatte die diese Person kenntnis von der Handlung von der erste Person war sie vielleicht vor Ort. Wenn dies zutrifft gibt es mehrere Personen wo für den Unfall verantwortlich gemacht werden können.
 
Zurück
Oben