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Ehepaar stirbt bei Absturz einer Seilbahn

Untersuchung abgeschlossen Polizei Medienmitteilung 23.08.2013

Transportseilbahnunfall Innerthal: Menschliches Fehlverhalten Ursache

(Medienmitteilung der Kantonspolizei Schwyz und Staatsanwaltschaft March)

In Innerthal ist am Samstag, 3. August 2013, eine Transportseilbahn in ein steiles Waldgebiet abgestürzt. Dabei wurden eine 31-jährige Frau und ihr 38-jähriger Ehemann getötet. Das einjährige Kleinkind, welches sich ebenfalls in der Transportbahn befand, erlitt mittelschwere Verletzungen. Die Unfallursache ist auf ein menschliches Fehlverhalten zurückzuführen.

Die Untersuchungsbehörden haben in Zusammenarbeit mit den Fachkräften des Interkantonalen Konkordats für Seilbahnen und Skilifte (SKSS) die technischen Abklärungen vor Ort abgeschlossen. Dabei wurden keine technischen Mängel an der Transportseilbahn festgestellt.

Aufgrund der angetroffenen Situation und den Befragungen aller Beteiligten hat der 65-jährige Mann, welcher am Samstagmittag, 3. August 2013, die Verunfallten unerlaubterweise mit der Bahn zu Tal beförderte, eine Fehlbedienung ausgeführt. Dies hatte zur Folge, dass die Transportkiste immer schneller zu Tal fuhr, bis sie schlussendlich entgleiste und nach der Kollision mit einem Seilbahnmasten ins steile Waldgebiet abstürzte.

Die Staatsanwaltschaft March hat gegen zwei Personen ein Strafverfahren wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung eröffnet. Das Verfahren richtet sich gegen den Mann, welcher die Bahn während der Unglücksfahrt bedient hatte, sowie gegen dessen 35-jährigen Arbeitgeber.

Kantonspolizei Schwyz

Quelle: Kantonspolizei Schwyz Medienmitteilung
Quelle: http://www.bote.ch/boulevard/drama-innerthal-es-war-menschliches-versagen
 
Lag ich nicht so weit daneben.

Ich persönlich vermute eher, dass der Maschinist aus unwissenheit nicht die Drehflügelbremse sondern die mechanische Bremse der Winde benutzt hat. Diese ist nur für den Dauerbetrieb ausgelegt und wenn sie heiss läuft, ist die Bremsleistung = 0
Auf den Bildern auf der Webseite des Tagi sieht man, dass das Fahrzeug mit der ersten Stütze kollidiert ist. Der Mast ist verdreht, das Tragseil am Boden und am Fahrzeug genau diejenige Seite eingedrück auf welcher sich auch die Stütze befindet.
http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/ve ... y/16295755

Meine Mutmassung:
-Maschinist unerfahren, erst 3 Tage vor Ort, nimmt die Bahn in Betrieb
-Anstelle der Drehflügelbremse wird die mechanische Bremse aktiviert. Für die Talfahrt muss immer gebremst werden.
-Die mechanische Bremse läuft heiss da nicht für Dauerbetrieb ausgelegt (Bei keiner Seilbahn der Fall)
-Die Bremsleistung der mechanischen Bremse nimmt mit zunehmender Wärme ab wodurch die Bahn schneller wird und die Bremse heisser.
-Bei der Überfahrt über die Stützen fängt das Fahrzeug an zu schlingern und kollidiert mit der Stütze 1 diese wird abgedreht. dadurch fällt das Tragseil aus dem Sattel und das Fahrzeug stürzt auf den Boden.
 
ATV schrieb:
Lag ich nicht so weit daneben.
Ich persönlich vermute eher, dass der Maschinist aus unwissenheit nicht die Drehflügelbremse sondern die mechanische Bremse der Winde benutzt hat. Diese ist nur für den Dauerbetrieb ausgelegt und wenn sie heiss läuft, ist die Bremsleistung = 0
(...)
Meine Mutmassung:
-Maschinist unerfahren, erst 3 Tage vor Ort, nimmt die Bahn in Betrieb
-Anstelle der Drehflügelbremse wird die mechanische Bremse aktiviert. Für die Talfahrt muss immer gebremst werden.
-Die mechanische Bremse läuft heiss da nicht für Dauerbetrieb ausgelegt (Bei keiner Seilbahn der Fall)
-Die Bremsleistung der mechanischen Bremse nimmt mit zunehmender Wärme ab wodurch die Bahn schneller wird und die Bremse heisser.
-Bei der Überfahrt über die Stützen fängt das Fahrzeug an zu schlingern und kollidiert mit der Stütze 1 diese wird abgedreht. dadurch fällt das Tragseil aus dem Sattel und das Fahrzeug stürzt auf den Boden.
Dürfte wohl haargenau dieses Szenario sein ... Ich frage mich, weshalb im offiziellen Rapport nicht einmal auf solche technischen Eigenheiten eingegangen wird, daß eben Bremse nicht gleich Bremse ist. Schon nur die Erwähnung von sowas würde sehr vielen das Bewußtsein schärfen, daß eben Technik zwar einfach und zweckmäßig sein kann, aber die Konstellation dennoch nicht völlig trivial.
 
Wer nichts ist, wird Journalist. ;-)
 
Das Mädchen, das seine Eltern bei einem Seilbahnabsturz verlor, soll nach Kairo ausreisen – mit dem Segen der Zürcher Behörden.

Um das Mädchen, das das Zürcher Kinderspital mittlerweile verlassen hat, ist ein Streit entbrannt. Ihr Vater war schweizerisch-kanadischer Doppelbürger, ihre Mutter ägyptisch-kanadische Doppelbürgerin.
Ohne den Tragischen Unfall könnte sie in Kanada weiterleben mit den Eltren.

Quelle: http://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/Muss-das-Waisenkind-nach--gypten--15040178
 
Betreiber von Transportseilbahn wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass diese beiden Personen den tödlichen Unfall verschuldet haben. Dem heute 68-jährigen Deutschen Alpmitarbeiter wird vorgeworfen, die nicht für Personentransporte bestimmte Seilbahn mit den späteren Opfern in Betrieb gesetzt und fehlerhaft bedient zu haben. Dies führte zum Tod der beiden Erwachsenen und zur Verletzung des Kleinkindes.

Dem aus der Region stammenden 38-jährigen Arbeitgeber und Eigentümer der Seilbahn wird eine mangelhafte Instruktion im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Bedienung der Transportseilbahn vorgeworfen.

Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung
Quelle: http://www.bote.ch/nachrichten/schw...-Anklage-gegen-zwei-Personen;art146988,777736
 
Zweitägiger Prozess zum Seilbahnunglück

Am Dienstag und am Mittwoch stehen der Seilbahneigentümer und sein damaliger Angestellter nun als Beschuldigte vor den Schranken des Bezirksgerichts March. Ihnen wird mehrfache fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Gemäss Artikel 117 Strafgesetzbuch steht auf fahrlässige Tötung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Quelle: http://www.marchanzeiger.ch/2017/09/19/baerlaui-seilbahnunglueck-vor-gericht/
 
Im Prozess wurde dem Alpbesitzer vorgeworfen den Angestellten zu wenig instruiert zu haben. Kommt noch dazu das der Alpbesitzer den Angestellten selber mit der Transportseilbahn ins Tal befördert hatte.

Quelle: Vollzugriff Bote der Urschweiz vom 21.09.2017
 
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