ATV
Mt. Vinson (6100m)
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Mit Überbrückung kann nach CEN gar nicht 3m/s gefahren werden. zudem ertönt bei Fahren mit Überbrückung in Stationsnähe ein Horn das jeden Schläfer weckt. Zu deiner Feststellung:Lagorce schrieb:Zudem mit 3 [m/s] bei Übebrückung von elektrischen Sicherheitsvorrichtungen fahren ist verantwortunglos, insbes. wenn man sich dem Einfahrtsbereich nähert. Logisch wäre sicherheitshalber mindesten ca. bei 100 [m] auf Schleichgeschwindigkeit zurückzudrosseln damit man ggf. noch einen Nothalt auslösen kann falls der Antrieb nicht mitmacht.
Bin schon in PB mitgefahren bei überbrückten Sicherheitsvorrichtungen, da gings aber so um die 1.5-2 [m/s] (weiss den Grenzwert nicht mehr auswendig) und lange vor der Station ging man auf Schleichtempo (ca. 0.4 [m/s]) zurück (vom Stationsbedienpult aus gesteuert).
Ja gut, dass war eine Windenbahn. Vom Antrieb aus zu fahren ohne Sicht auf die Strecke und ohne Positionsanziege ist auch mit Funkverbindung in der Kabine schwierig. Zum Beispiel ist bei Handelsüblichen Funks die Verbindung nicht sicher. Es wird kein Alarm ausgelöst wenn einer der Teilnehmer einen Funkspruch nicht aufnehmen kann bzw sich in einem Funkloch befindet. Gäbe sicherheitsfunks die dauernd Digital codierte Funkpackete einander zuschicken um die Verbindung zu prüfen. Siehe Funkbedienung für Seilbahnen.
Öhm zumindest bei dem nicht Schoggi gibt es gar keine Festpunkte mehr. Die Windenbahn war übrigens so eine.Lagorce schrieb:Back on-topic, bzgl. absolutencoderbasiertem Kopierwerksystem ist die Diskussion weitaus komplexer als obig angedeutet, bin mir dessen bewusst, kann jedoch hier nicht auf sämtliche technische Einzeheiten eingehen, da dies wohl kaum jemand interessieren würde. Mein Fazit ist, dass eine solche Lösung grunsätzlich möglich ist und es vermutlich nur eine Frage der Zeit ist, bis man auf externe Festpunkreferenzen verzichten kann (sowhol Sisag wie Frey's F&E sind da vermutlich heimlich am Ball).
Relativ günstige Sache. Kleine SPS rein, ein Drehgeber auf eine separate Seilscheibe Fertig. Kostet vermutlich sogar weniger als die Entsorgung des Isotops.
Da muss ich dir Widersprechen. Sicher ist eine Überbrückungsmöglichkeit eine Notlösung. Vorrang hat aber stets die Bergung der Gäste. Eine Überbrückung ist nicht einfach ein Schalter welcher die Aufsichtsperson einschaltet wenn etwas defekt ist. Die Überbrückung darf nur vom technischen Leiter eingeschaltet werden. Die freigabe erfolgt über eien Schlüsselschalter. Der technische Leiter alleine trägt die Verantwortung beim fahren mit Überbrückter Sicherheitseinrichtung. Er muss dafür sorgen, dass die Bahn sicher ihre fahrt zu ende fahren kann. Dazu muss er mit dem nötigen Personaleinsatz die Überbrückte Einrichtung ersetzen. Zum Beispiel muss auf jeden Masten eine Person mit Funkt damit mit Überbrückter Streckenüberwachung gefahren werden kann oder der Kabinenführer muss per Funk einweisen wenn die Kabine mit leeren Batterien auf der Strecke stehen bleibt.Ram-Brand schrieb:Das es überhaupt die Möglichkeit gibt des Überbrückens gibt ist sehr bedenklich.
Weil man weiß nie wer, gerade an der Bahn steht und diese Überbrückung dann benutzt.
Die meisten die dann auch überbrücken wissen gar nicht welche Verantwortung sie sich in dem Moment aufladen.
Besonders bei Behördlich geprüften Sicherheitseinrichtungen wie die Klemmkraftprüfung.
Am sinnvollsten ist es meiner Meinung nach, wenn es nur den Notantrieb für Störungen gibt.
Und der arbeitet mit verminderter Geschwindigkeit um halt die Leute aus dem Lift zu bekommen.
Solche Fälle müssen danach rapportiert werden.
.2 Zwischenfälle und Störungen sind dem Bundesamt nach Artikel 9
der Seilbahnverordnung zu melden. Telefonische Meldungen sind
schriftlich zu bestätigen (Formular Unfall- und Störungsmeldung).
Einziger der sowas entscheiden kann ist der technische Leiter. Nicht mal der Kundensupport des Lieferanten kann sowas anordnen.
Verordnung zur Überbrückung:
615 Ueberbrückung von Sicherheitseinrichtungen
.1 Um Bergungen möglichst zu vermeiden, müssen
Sicherheitseinrichtungen überbrückt werden können, wenn sie im
Anhang 1, Teil Ue entsprechend bezeichnet sind.
.2 Nach Möglichkeit soll die Ueberbrückung der verschiedenen
Sicherheitseinrichtungen einzeln oder in Gruppen erfolgen.
.3 Ueberbrücken darf nur mit Hilfe eines Schlüsselschalters möglich
sein.
.4 Bei Ueberbrückung einer oder mehrerer Sicherheitseinrichtungen
darf mit Direkt-, Hand- oder Ersatzsteuerung gefahren werden,
wobei festzulegen ist, welche Sicherheitseinrichtungen noch
funktionsfähig sein müssen. Die Erteilung des Fahrbefehls ist zu
erschweren und die automatische Beschleunigung muss verhindert
werden.
.5 Bei Ueberbrückung einer oder mehrerer Sicherheitseinrichtungen
.5.1 muss dies angezeigt werden (Ziff. 642.3.12 - .3.14);
.5.2 darf die Fahrgeschwindigkeit höchstens 2 m/s betragen.
.6 Steuerbefehle, die durch die Fernüberwachungsanlage übertragen
werden, müssen wenn nötig überbrückt werden können.
Die Ersatzsteuerung: (Kaum mehr verwendet)
616 Ersatzsteuerung
.1 Während des Betriebes mit Ersatzsteuerung dürfen nur solche
elektrische Betriebsmittel funktionsfähig sein, die aufgrund
technischer Erkenntnisse und Erfahrungen kaum ausfallen oder in
kurzer Zeit durch Ersatzteile ausgetauscht werden können.
.2 Während des Betriebes mit Ersatzsteuerung dürfen in der Regel
höchstens die im Anhang 1, Teil A in der Kolonne für die maximal
zulässigen Sicherheits-, Schutz- und Steuerungseinrichtungen
("Max") bezeichneten Einrichtungen funktionsfähig sein. Dabei ist
steuerungsmässig zu gewährleisten, dass die maximale
Fahrgeschwindigkeit den bei Betrieb mit Handsteuerung
zugelassenen Wert nicht überschreitet.
.3 Sind nicht alle im Anhang 1, Teil A in der Kolonne für die maximal
zulässigen Sicherheits-, Schutz- und Steuerungseinrichtungen
("Max") bezeichneten Einrichtungen funktionsfähig, so muss die
maximale Fahrgeschwindigkeit entsprechend den Bestimmungen in
der Kolonne für die Reduktion der Fahrgeschwindigkeit ("vred")
steuerungsmässig herabgesetzt werden.
.4 Die im Anhang 1, Teil A in der Kolonne für die minimal
erforderlichen Sicherheits-, Schutz- und Steuerungseinrichtungen
("Min") bezeichneten Einrichtungen müssen bei Betrieb mit
Ersatzsteuerung jedoch immer funktionsfähig sein.
Es gehört ME schon viel Können dazu eine Seilbahn derart zu ramponieren wie auf dem obigen Bild.