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Flüchtlingskrise

Bei der Ölkatastrophe im Nigerdelta handelt es sich um eine anhaltende Ölverschmutzung, bei der in den letzten 50 Jahren nach Expertenschätzungen mehr als zwei Millionen Tonnen Rohöl das Ökosystem des Nigerdeltas verschmutzt haben. Nach Regierungsangaben lief in den vergangenen Jahren durchschnittlich 300 Mal im Jahr an beispielsweise Pipelines oder Bohrinseln Öl aus. Im Vergleich zum Rest des Landes sank die Lebenserwartung der 30 Millionen dort lebenden Menschen durch die Verschmutzung von Luft, Gewässern und Böden um etwa zehn Jahre.[1] Die Umweltverschmutzung, welche wichtige Lebensgrundlagen (landwirtschaftliche Flächen, für Fischerei genutzte Gewässer) der Bevölkerung zerstört[2], trägt auch zu den gewalttätigen Konflikten in der Region bei.

Nach einer im August 2011 veröffentlichten Studie des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) sind die Umweltverschmutzungen so schwerwiegend, dass eine Sanierung der betroffenen Region 25 bis 30 Jahre in Anspruch nehmen und Kosten von bis zu 1 Mrd. Dollar verursachen wird. UNEP schlug vor, dass die nigerianische Regierung und die verantwortlichen Mineralölunternehmen die Gelder in einem Sonderfonds zur Verfügung stellen sollen.[3][4]
 
TPD schrieb:
Das Bundesverfassungsgericht Lausanne in der Schweiz ist bei weitem schwächer als des Bundesverfassungsgericht Karlsruhe in Deutschland.

Kleine Präzisierung. Die Schweiz hat kein Verfassungsgericht ! Auch wenn das Bundesgericht diese Funktion in einem eingeschränkten Rahmen übernimmt.


Ich habe meinen Fehler korrigiert.

An den unterschiedlichen Kräfteverhältnissen zwischen der Exekutive, Legislative und Judikative im Vergleich zwischen den beiden politischen Systemen in der Schweiz und Deutschland wollte ich nur aufzeigen, dass die beabsichtigte Klage des Freistaats Bayern beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe bezüglich der Flüchtlingspolitik die deutsche Bundesregierung durchaus mit Sorge betrachten muss. Gäbe es in der Schweiz eine ähnliche Unzufriedenheit mit der Flüchtlingspolitik des Bundesrats, also dem schweizerischen Analogon zur deutschen Bundesregierung und nicht dem deutschen Bundesrat, dann würde man in der Schweiz also logischerweise nicht beim Bundesgericht in Lausanne klagen, sondern 100000 Unterschriften für eine Volksinitiative sammeln, um ein schärferes Asylrecht politisch durchzusetzen, da in der Schweiz die Legislative wesentlich stärker ist.

Vielen Dank für den Hinweis.
 
Zu Übergriffen käme es vor allem abends, wenn die jungen Männer betrunken seien.
Nur komisch, dass in Marokko fast alle Menschen Muslime sind!? Die trinken doch keinen Alkohol.
 
Das mit dem Alkohol ist in meiner Wahrnehmung das Erste und Einzige, bei dem sich die Flüchtlinge vom Islam lossagen. Mit den entsprechenden Folgen, weil sie das Teufelszeug von Zuhause nicht gewohnt sind.
 
Dann sind es zumindest schon mal keine Islamisten...

Alkohol trinkende Moslems gibt es ansonsten aus meiner Erfahrung ähnlich viele wie Christen, Buddhisten oder Atheisten. Wie gesagt, meiner Erfahrung nach. Dies kommt daher, dass in unserer ländlich geprägten Kleinstadt mehrere türkischstämmige Familien schon in 3. oder 4. Generation leben, die sich den bayerischen Gewohnheiten mittlerweile sehr gut, insbesondere auch dialektmäßig, angepasst haben. Integration funktioniert wohl auf dem Land einfach besser als in der Großstadt, da sich hier keine "Ghettos" bilden.

Auch wenn die Bayern sich immer besonders für eine Abschottung aussprechen, gelingt hier offensichtlich die Integration besser, als z.B. im Sauerland.
 
Man darf auf jeden Fall nicht alle Ausländer in einen Topf werfen. Ich habe links und rechts von mir auch zwei türkische-muslimische aber sehr unterschiedliche Nachbars-Familien. Die einen scheinen sind sehr konservativ und trinken demnach auch keinen Alkohohl, mit den anderen kann man schon mal ein Bier trinken. Da gibt es harte Unterschiede. Zu den einen kommen auch ausschließlich Türken zu Besuch, zu den anderen auch Deutsche. Integration funktioniert meiner Meinung nach besonders schlecht, wenn zu viele Ausländer auf einem Haufen sind. Sind sie mit den Einheimischen durchmischt knüpfen sie mit diesen auch mehr Kontakte. Das auch in Schulen und Kindergärten der Fall.
 
A330 schrieb:
Im Übrigen sind die meisten Asylsuchenden KEINE Wirtschaftsflüchtlinge. Wenn in Interviews von besseren Lebensumständen geredet wird, dann wohl eher, weil die Alternative in Syrien eine hohe Todeswahrscheinlichkeit bietet.

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/01/29/oelpreis-verfall-iwf-und-weltbank-muessen-erste-pleite-staaten-retten/

Die Zusammensetzung der Migranten in Deutschland wird sich im Verhältnis zu jenen in Schweden und Finnland wohl kaum unterscheiden!
Interessant wird sein, in welchem Zeitraum eine so hohe Anzahl von Personen überhaupt ausgewiesen werden kann und ... wohin ? ... ich hab da so eine Idee ... :wink:
 
Wir haben ja den Rechtsbruch der Bundesregierung hier schon öfters thematisiert.

Nun hat Bayern einen Drohbrief an das Kanzleramt geschrieben. Wenn Merkel die Asylschwemme nicht eindämmt, dann wird Bayern in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht klagen. Überraschend ist, dass Bayern den Drohbrief nicht - wie man eigentlich normalerweise erwartet hätte - hier verschlossenen Türen berät. Nein, vielmehr hat Bayern jetzt den Drohbrief an Merkel sogar ins Internet gestellt.

http://www.bayern.de/wp-content//uploads/2016/01/Schreiben_an_BKM.pdf

Das ist in derTat eine neue Eskalationsstufe, dass nunmehr der Krach zwischen Bayern und Deutschland im Internet geführt wird. Der Brief hat es in der Tat in sich.


Zum Rechtsbruch der Bundesregierung hier ein guter Kommentar:

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/whatsright/whats-right-zu-fluechtlingen-jeder-ist-vor-dem-gesetz-gleich/12895718.html

Der Kommentar verweist u.a. auf Kiel, wo die Polizei Ladendiebe nicht mehr erkennungsdienstlich erfasst hat, wenn sie Flüchtlinge sind.

http://www.fehmarn24.de/schleswig-holstein/polizei-ersttaetern-erkennungsdienstliche-erfassung-versaeumt-6076867.html

Das Argument, dass das nur für Flüchtlinge gelte, die Ersttäter sind, ist an Dummheit nicht mehr zu überbieten, denn wenn ein Täter nie erkennungsdienstlich erfasst wird, ist er logischerweise immer Ersttäter und kann stehlen, so viel er will.
 
Wir haben mit den Türken ja Glück gehabt. Die Türken gehören seit alters her einer eigenen islamischen Rechtsschule an, die sich nie durch überbordende Radikalität hervorgetan hat.
Zudem der fast hundert Jahre andauerne Versuch die Türkei europäisch werden zu lassen (Säkularer Staat, lateinisch). Leider kehrt die AKP die Richtung um.
 
Fab schrieb:
Wir haben mit den Türken ja Glück gehabt. Die Türken gehören seit alters her einer eigenen islamischen Rechtsschule an, die sich nie durch überbordende Radikalität hervorgetan hat.
Zudem der fast hundert Jahre andauerne Versuch die Türkei europäisch werden zu lassen (Säkularer Staat, lateinisch). Leider kehrt die AKP die Richtung um.


Das stimmt. Atatürk hat gnadenlos mit dem Islam aufgeräumt und dafür gesorgt, dass die Türkei ein laizistischer Staat wird und die Religion Privatsache ist.

Jetzt geht der religiöse Mist wieder los.

Europa braucht sich nur an seine eigene Geschichte erinnern: Vor knapp 400 Jahren hat die Religion auch alles ins Chaos gestürzt. Im Dreißigjährigen Krieg hat Europa bezüglich der Religion eine bittere Lektion bezahlt. Erst als man die ganze Religion gnadenlos entmachtet hatte im Zeitalter der Aufklärung und man die Wissenschaft durch die Nachprüfbarkeit aufgrund Verifizierungen und Falsifizierungen durchgesetzt hatte, waren die Religionskriege zu Ende.

Die Kirche zwang ja Galilei, seine Behauptung, dass die Erde um die Sonne kreist, zu leugnen. Galilei musste erklären, dass die Erde der Mittelpunkt der Welt sei. Noch härter, war es bei Giordano Bruno, dass noch nicht einmal die Sonne der Mittelpunkt der Welt sei, sondern die ganzen Sterne ebenfalls alles Sonnen seien und unsere Sonne nur ein Stern unter vielen ist. Da hat die Kirche ihn gleich bei lebendigem Leibe verbrannt. Solange die Religion nicht entmachtet ist, wird der religiöse Terror immer weiter gehen. Je weniger die Religion zu sagen hat, umso besser.

Aber Deutschland ist nicht für die religiösen Bürgerkriege verantwortlich. Die Welt des 17. Jahrhunderts ist eben inkompatibel zur Welt des 21. Jahrhunderts. Wer mit Skiern auf den Kilimanscharo gehen will, der hat ein Problem, auch wenn er 100 Mal sagt: "Wir schaffen das."
 
ThomasK schrieb:
Solange die Religion nicht entmachtet ist, wird der religiöse Terror immer weiter gehen. Je weniger die Religion zu sagen hat, umso besser.
Meiner Ansicht nach leider eine völlig richtige Einschätzung und das würde weltweit positive Effekte bringen denn nachdem Menschen immer zu irgendeiner Art von Zugewinn persönlicher oder gruppenvorteilsbezogener Macht tendieren, müßten meiner Meinung nach alle jene Religionen abgeschafft werden die bzw. deren Führer sich nicht mit absoluter Eindeutigkeit nicht nur zur konsequenten Einhaltung der Menschenrechtscharta bekennen sondern Zuwiderhandeln jeglicher Art auch konsequent mit Ausschluß aus ihrer Gemeinschaft bestrafen. Dazu zählte für mich beispielsweise auch der konsequente Ausschluß von Abtreibungsgegnern aus der katholischen Kirche da diese Einstellung dem Selbstbestimmungsrecht widerspricht.

Vermutlich hätte realistisch betrachtet aus dem aktuellen "Angebot" dann aber ohnehin (und das richtigerweise) nur der Buddhismus eine relle Überlebenschance :!:
 
Gäbe es in der Schweiz eine ähnliche Unzufriedenheit mit der Flüchtlingspolitik des Bundesrats, also dem schweizerischen Analogon zur deutschen Bundesregierung und nicht dem deutschen Bundesrat, dann würde man in der Schweiz also logischerweise nicht beim Bundesgericht in Lausanne klagen, sondern 100000 Unterschriften für eine Volksinitiative sammeln, um ein schärferes Asylrecht politisch durchzusetzen, da in der Schweiz die Legislative wesentlich stärker ist.

Naja, wie war das noch mal mit der Minarettinitiative, Zuwanderungsbeschränkung, Ausschaffungsinitiative und jetzt gerade brand aktuell die sogenannte Durchsetzungsinitiative ?

Wohl gemerkt die meisten Abstimmungen fanden vor den grossen Flüchtlingsströme nach Europa statt und das Schweizer Volk wurde von der Weltpolitik und sogar dem eigenen Bundesrat scharf kritisiert und eher als paranoid belächelt.
 
TPD schrieb:
Gäbe es in der Schweiz eine ähnliche Unzufriedenheit mit der Flüchtlingspolitik des Bundesrats, also dem schweizerischen Analogon zur deutschen Bundesregierung und nicht dem deutschen Bundesrat, dann würde man in der Schweiz also logischerweise nicht beim Bundesgericht in Lausanne klagen, sondern 100000 Unterschriften für eine Volksinitiative sammeln, um ein schärferes Asylrecht politisch durchzusetzen, da in der Schweiz die Legislative wesentlich stärker ist.

Naja, wie war das noch mal mit der Minarettinitiative, Zuwanderungsbeschränkung, Ausschaffungsinitiative und jetzt gerade brand aktuell die sogenannte Durchsetzungsinitiative ?

Wohl gemerkt die meisten Abstimmungen fanden vor den grossen Flüchtlingsströme nach Europa statt und das Schweizer Volk wurde von der Weltpolitik und sogar dem eigenen Bundesrat scharf kritisiert und eher als paranoid belächelt.



Grundsätzlich bin ich in diesem Punkt auf Seiten der Schweizer. Die Schweiz ist ein souveräner Staat und braucht sich keinesfalls die Innenpolitik vom Ausland diktieren zu lassen. Paranoid ist eher die deutsche Gesellschaft, die gleich anfängt mit der Nazikeule einzuschlagen, wenn jemand sich nicht dem uneingeschräkten "Refugees welcome" anschliesst. Anstatt - so wie die Schweiz das macht - inhaltlich mit der SVP zu diskutieren, grenzt man in Deutschland die AfD aus; das ist hochgradig unprofessionell. Schaut man sich die Parteiprogramme hinsichtlich Marktwirtschaft, Flüchtlingspolitik, Zuwanderung, Gesellschaftspolitik usw. an, so stehen sich die Schweizerische SVP und die deutsche AfD sehr nahe.

Zwei juristische Anmerkungen habe ich aber zu den Volksabstimmungen in der Schweiz, soweit sie die Flüchtlinge bzw. den Islam betreffen, trotzdem noch. In der EU gelten im Binnenmarkt bekanntlich die vier Freiheiten:

Freier Personenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, freier Warenverkehr und freier Kapitalverkehr, soweit es EU Bürger betrifft bzw. Bürger von Staaten, die mit der EU bilaterale Verträge abgeschlossen haben, damit deren Bürger ebenfalls in den Genuss dieser 4 Freiheiten kommen.

Eine Volksabstimmung der Schweiz bezüglich des freien Personenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs bezog sich nun nicht nur auf Bürger von Nicht EU-Staaten, sondern teilweise auch auf Bürger von EU-Staaten, d.h. die Annahme der Volksabstimmung durch die Schweizer Bürger betraf auch Verträge, die die Schweiz mit der EU abgeschlossen hatte und die längst ratifiziert waren. Wenn nun die Schweizer Bevölkerung ein Teil dieser 4 Freiheiten mit der EU aufkündigt, dann kann sie nur den gesamten Vertrag kündigen. Wenn Teile gekündigt werden, dann bedarf das der Zustimmung des Europaparlaments. Liegt die nicht vor, dann muss die Schweiz alles kündigen, d.h. Rosinenpickerei ist nicht zulässig.

Zweite juristische Bemerkung:

Selbstverständlich kann die Schweiz in der Schweiz Minarette verbieten. Von der juristischen Systematik ist es aber völlig falsch, das in der Verfassung zu tun. Das Minarettverbot gehört in die kommunale Bauordnung und nicht in die Verfassung.

Wenn z.B. festgelegt wird, wie hoch ein Haus sein darf, wie die Fassade aussehen soll, dann ist das Aufgabe der jeweiligen Kommune das zu regeln, da das eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe ist. Darüber befinden die Gemeinderäte und nicht de Nationalräte. Für solche Angelegenheiten haben wir beispielsweise in München die Lokalbaukommission. Die Lokalbaukommission ist Teil des Referates für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptsadt München. In München geht es darum, ob gerade eine neue Moschee gebaut werden soll. Wie die aussehen soll, ob und wo gebaut werden kann ist somit ausschleisslich Sache der Landeshauptstadt München. Das Plamnungsreferat bereitet eine Beschlussvorlage vor und der Stadtrat der Landeshauptstadt München entscheidet dann. Weder der Freistaat Bayern noch der Bund haben etwas damit zu tun. Es wäre völlig absurd, das über das Grundgesetz zu regeln.

Dass die Schweiz Minarette verbieten kann, ist unbestritten ihr gutes Recht. Aber dass sie das in der Verfassung macht und nicht über die kommunale Bauordnung regelt, hat bei vielen Juristen in Deutschland ungläubiges Kopfschütteln hervorgerufen. Ein Jurist meinte zu mir grinsend: " Vielleicht regelt demnächst die Schweiz auch in der Schweizer Verfassung, dass alle öffentlichen Sitzbänke in Unterägeri eine Lehnenhöhe von 58,5 cm haben müssen. :biggrin:
 
Dass die Schweiz Minarette verbieten kann, ist unbestritten ihr gutes Recht. Aber dass sie das in der Verfassung macht und nicht über die kommunale Bauordnung regelt, hat bei vielen Juristen in Deutschland ungläubiges Kopfschütteln hervorgerufen. Ein Jurist meinte zu mir grinsend: " Vielleicht regelt demnächst die Schweiz auch in der Schweizer Verfassung, dass alle öffentlichen Sitzbänke in Unterägeri eine Lehnenhöhe von 58,5 cm haben müssen. :biggrin:

Nunja, das schweizweit auf Gemeindeebene durchzusetzen wäre ein aussichtsloses Unterfangen. Die Verfassungsinitiative ist das einfachste Mittel sowas gegen das politische Estalishment durchzudrücken ;)

Generell war die Raumplanung in der Schweiz für Jahrzehnte sehr schlecht reguliert und jede Gemeinde konnte mehr oder weniger machen was sie wollte. Mit der Konsequenz dass zwischen St. Gallen und Bern jetzt ein einziger Agglokuchen ist. Nie richtig Stadt, aber auch kein Land mehr. Die Städte selber sind fast nichts gewachsen bzw. haben Einwohner verloren. Möglich gemacht haben das Ganze massive Steuervorteile für Pendler und das Auto, mit dem man aus jedem Kaff in nützlicher Zeit in die Stadt zum arbeiten fahren kann. Gleichzeitig sind die Stadtzentren im Verkehr erstickt und noch mehr Leute sind aufs Land gezogen. Dann kommt dazu, dass wie auf der ganzen Welt die Bausubstanz, die seit dem 2. Weltkrieg erstellt wurde, aus ästhetischer Sicht meist von miesester Qualität ist.
In Konsequenz ist die Schweiz in den letzten Jahren vorallem hässlicher geworden, ohne dass es noch zu relevanten Wohlstandsgewinnen gekommen wäre. Das BIP pro Kopf hat sich in den letzten Jahren nur noch wenig bewegt, das Wachstum kam vorallem vom einwanderungsgetriebenen Bevölkerungswachstum. Auf diesem Nährboden hatten die SVP-Initiativen natürlich Rückenwind, mit allen negativen Konsequenzen. Leider sind wir an unserer gescheiterten Raumplanung weitgehend selber Schuld. Die hohe Zuwanderung hat die Fehlentwicklungen in diesem Bereich höchstens beschleunigt.
 
ThomasK schrieb:
Das Argument, dass das nur für Flüchtlinge gelte, die Ersttäter sind, ist an Dummheit nicht mehr zu überbieten, denn wenn ein Täter nie erkennungsdienstlich erfasst wird, ist er logischerweise immer Ersttäter und kann stehlen, so viel er will.

:roll:

Um das zu bewerten, sollte man erst einmal wissen, was eine ED-Behandlung überhaupt ist. Das bedeutet nämlich, das Fingerabdrücke und standardisierte Lichtbilder genommen, Größe, Gewicht und besondere persönliche Merkmale erfasst werden. Die ED-Behandlung ist bei der Überführung von Ladendieben eher von geringerer Bedeutung.

Die Personalien werden natürlich trotzdem festgestellt. Wer sich nicht ausweisen kann, wird dem üblichen Prozedere unterzogen. Er kann also unter diesen Person wirklich nur einmal stehlen.

Ein Grund, bei einer Person mit zugehörigem Lichtbild-Ausweis dennoch eine ED durchzuführen, ist die Verwendung doppelter Personalien festzustellen. Das findet sich aber eher im professionellen Bereich z.B. bei Georgiern.
 
Dass die Schweiz Minarette verbieten kann, ist unbestritten ihr gutes Recht. Aber dass sie das in der Verfassung macht und nicht über die kommunale Bauordnung regelt, hat bei vielen Juristen in Deutschland ungläubiges Kopfschütteln hervorgerufen.

Ja, das ist so. Eine Initative bewirkt immer eine Verfassungsänderung. Was natürlich dazu führt dass viele Dinge in der Verfassung stehen, die eigentlich auf Gesetzesebene geregelt werden müssten.
Es gab mal Besterbungen eine Gesetzesinitative einzuführen. Dies hätte aber die Sache gewaltig verkompliziert, da dann wiederum eine Instanz erforderlich gewesen wäre, die entschieden hätte auf welcher Ebene die Initative wirkt.

Und nicht vergessen für eine Verfassungsänderung braucht es immer eine Volksabstimmung mit Ständemehr. Jedoch ein Gesetz kann unter Berücksichtigung der Referendumsfrist auch vom Parlament verabschiedet werden.
Somit könnte eine der Regierung nicht genehme Gesetzesinitative umgehend wieder abgeschafft werden. Die Befürworter müssten dann wiederum 50000 Unterschriften sammeln um ein Referendum zu erzwingen, damit der Parlamentsbeschluss rückgängig gemacht werden könnte.
 
Das hier der Schießbefehl der AfD noch gar kein Thema war? Keine AfD Anhänger hier? Wenn doch, was sagt ihr dazu?
 
Schießbefehl?????

Seit wann ist die Anwendung geltenden Rechts

......§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

§ 11 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind........


- selbstverständlich unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel - als Ultima Ratio einen Warnschuß - der ja bekanntlich in die Luft abgegeben wird - abzugeben, ein Schießbefehl?

Natürlich ist dies ein sehr, sehr schwieriges Thema und keiner will wohl ernsthaft gezielt auf Zuwanderer schießen.

Aber beim AFD Bashing ist den etablierten Parteien und den Politisch Korrekten jedes Mittel recht, um diese neue politische Gruppierung in die extrem Rechte Ecke zu stellen.

Man braucht die AFD weder zu mögen noch gut zu heißen, um zu erkennen, was da abläuft.
 
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