Ram-Brand schrieb:
Hier wird einiges vermischt.
Zu jeder Bahn gibt es eine Betriebsvorschrift.
Herstellervorgaben z.b. usw.
Wenn in dort z.B. drin vermerkt ist, dass das garagieren mit Personen nicht zulässig ist, dann ist es nicht zulässig.
Gängige Praxis was vor Ort gemacht wird, ist dann die andere Seite.
Richtig, Seilbahnen haben Betriebsvorschriften bzw. Betriebsanleitungen.
Gerade bei den älteren Anlagen, welche ich kenne, steht in der Betriebsanleitung (Hersteller) zum Fahrbetrieb an sich eigentlich gar nix.
In der Betriebsvorschrift finden sich, je nach Anlage, auch oft nur wage Angaben, ob das Garagieren mit Leuten zulässig ist oder nicht oder nur bei bestimmten Bedingungen, somit hat man da oft einen Interpretationsspielraum. Gibt aber auch einige wenige Anlagen, wo genau geklärt ist, wann welche Leute beim Beschicken oder Garagieren befördert werden dürfen.
Snowking99 schrieb:
[...] Ist aber in fast allen Fällen verboten, da sich der Bahnhof nicht mit dem Notantrieb fahren lässt.
Dann kommt der Stromausfall, man kann die Weiche nicht mehr ausschwenken und somit nicht zurück auf Umlauf stellen, dann muss die Anlage geborgen werden da sie mit dem Notantrieb nicht leer gefahren werden kann.
Je nach Anlage gibt es dann Notstromaggregate die den Bahnhof versorgen und ein ausschwenken oder weiter garagieren mit Notantrieb ermöglichen, ist aber eher selten der Fall.
Das ist das erste Mal, dass ich davon höre. Laut dieser Logik dürfte man ja während des Fahrbetriebs keine Weiche mehr stellen, um z.B. ein Fahrzeug mit einer Fehlfunktion aus dem Betrieb zu nehmen; weil wenn in dem Moment, wo die Weiche nicht in Umlaufstellung ist, ein Stromausfall passiert, müsste man ja anscheinend die Bahn bergen.
Gibt für einige Weichenmotoren aber extra Handbetätigungen, und auch sonst kann man die Weichen auch mit Muskelkraft stellen, man muss dazu z.B. den Motor abschrauben. Also nur weil man eine Weiche nicht schwenken kann, muss man nicht gleich bergen.