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Gesperrte Pisten

toxy123

Großer Müggelberg (115m)
Da ich per Such funktion kein vergleichbares Topic gefunden habe, eröffne ich nun dieses:
Viele von euch schreiben in den Berichten immer wieder, das sie in gesperrte Pisten reinfahren. Nun wollte ich nur wissen ob das überhaupt erlaubt ist bzw. es eine gesetzliche Regelung dafür gibt. Klar ist das man bei Larwinengefahr schon zur eigenen Sicherheit besser nicht reinfahren sollte, deswegen gehts mir umso mehr um die Pisten die wegen Schneemangel gesperrt sind. Also was sagt ihr? Erlaubt oder nicht erlaubt??
 
Grundsätzlich gilt: Wenn die Liftbetreiber eine Piste sperren, hat das in der Regel einen Grund. Wer dann dennoch reinfährt, ist man wenn was passiert selber schuld und kann die Liftbetreiber nicht dafür haftbar machen (z.B. wenn man sich auf einer Piste, die wegen Schneeknappheit gesperrt ist, an einer aperen Stelle hinlegt und sich dabei verletzt kann man nicht wegen ungenügender Gefahrensicherung die Liftbetreiber verklagen). Ganz im Gegenteil: Wenn man eine Sperre, die durch das Gesperrt Schild (gelbes Schild mit gelb/schwarz karierten Streifen an den Seiten, rotem Kreis mit weisser Füllung und dem Text "gesperrt") gekennzeichnet ist nicht beachtet, kann man, wenn man Schäden verursacht, zur Verantwortung gezogen werden.

Also: Wer nicht genau weiss, was ihn beim Befahren einer gesperrten Piste erwartet und sich der Gefahren, denen er sich aussetzt, nicht bewusst ist, sollte es tunlichst vermeiden, einen gesperrten Hang zu befahren.
 
Gesperrte Pisten darf eigentlich nur unser "Starli" fahren, alle anderen nehmen besser die Seilbahn :lol: :wink:

Bin übrigens der gleichen Meinung wie hebi.

Gruß Thomas
 
Man muss auch bedenken, dass i.d.R. auf gesperrten Pisten keine Pistenkontrollen stattfinden und wenn Du auf einer solchen verunfallst und nicht mehr von alleine ins Tal kommst und auf die Hilfe anderer angewiesen bist, dürfte dies schwer werden.
 
Ich denke, der Haftungsausschluss ist das Hauptkriterium. Wie halt bei den Sperr-Schildern auf diversen italienischen Bergstraßen :-)

Außerdem halt ichs so: Wenn da keine Piste wäre, gäbe es kein Sperrschild, und dann könnte ich mit Tourenski genauso fahren .. oder hat schon mal jemand ein Schild gesehen "Dieser Hang ist für Tourenskifahrer gesperrt" ?

Und: Nein, ich bin nicht der einzige, der aus Schneemangel gesperrte Pisten fährt - das machen sehr viele .... (und oft gibts dort halt die besten Schneeverhältnisse ;) ) .. und es ist auch viel ungefährlicher als z.B. eine Sessel- oder Gondelbahnlifttrasse runterzufahren ..
 
Ja, das ist schon ein heißes Eisen, was hier nun diskutiert wird. Aber ich finde, es hat im Alpinforum durchaus seine Berechtigung.

Ich oute mich an dieser Stelle mal und halte es ähnlich wie Starli.
- ich akzeptiere den Haftungsausschluss, den die Bergbahnbeteiber mit einer Pistensperre erreichen wollen.
- ich würde niemals eine gesperrte Piste fahren, wenn ich für mich oder für andere, fahrlässig einen Personen oder Sachschaden riskieren würde
- Erscheint mir das Risiko allerdings überschaubar, würde ich auch einen gesperrten Pistenbereich fahren

Beispiele:
- ich würde niemals im Herbst (völlig unabhängig von der Schneelage) am Gletscher abseits fahren.
- ich würde niemals bei höherer Lawinenwarnstufe in gesperrte Bereiche einfahren.
- dagegen würde ich schon mal (so wie Starli) eine Talabfahrt fahren, die wg. Schneemangel gesperrt wurde und ein Abschnallen an aperen Stellen, oder auch die eine oder andere Macke im Belag in Kauf nehmen
 
Ich stimme dir zu. Aber wenn ich eine gesperrte Talabfahrt fahre, dann muss sich das lohnen. Hab ich letztes Jahr am Feldberg gemacht, weil's die einzige Möglichkeit war die neue KSB auszuprobieren. :)
 
ich halt's wie ihr, nur:

starli schrieb:
.. oder hat schon mal jemand ein Schild gesehen "Dieser Hang ist für Tourenskifahrer gesperrt" ?

JA!!! Z.B. an der Gerlitzen... wenn ich mich richtig entsinne, wurde sogar eine Strafgebühr angedroht.
 
genau, es gibt mehrere sorten gesperrter pisten. die einen kann man bedenkenlos befahren, andere nciht. brain.exe hilft, zu entscheiden ob man kann oder nciht.
 
jo, auch in brain.exe gibts soft errors, malwarezeilen und fehlentscheidungen. aber naja wenns nachher geile screenshots gibt :wink:

und à propos rausch: bitte nie besoffen fahren, danke.
 
Eigentlich gehe ich immer davon aus, dass es einen Grund hat, dass die Pisten gesperrt sind, und akzeptiere das (wenn auch manchmal zähneknirschend). Ich kann mir z.B. nicht vorstellen, dass Pistenraupenfahrer begeistert sind, wenn ihnen am gesperrten Hang bei der Arbeit ein Skifahrer begegnet...
Außerdem würde ich "niemals nicht" in eine gesperrte Piste fahren, wenn unsere "Zwerge" dabei sind - auch wenn die Kinder schon groß sind muss man ihnen Fehlverhalten nicht vormachen. (Ich bin im letzten Jahr sowieso schon in Erklärungsnotstände gekommen, als mehrere Skilehrer ihre Skikurse abgeliefert hatten und an der Pistensperre vorbei in die geschlossene Talabfahrt gebrezelt sind... :twisted: )
 
Das machen die oft. Wenn man viel in einem Gebiet fährt (und das ist bei Skileheren in der Regel der Fall), dann wissen die in der Regel auch, wieso eine Piste gesperrt ist und ob man sie dennoch befahren kann oder nicht.

Dass das natürlich gerade vor Kindern ein schlechtes Vorbild ist, ist eine andere Sache...
 
Das Befahren gesperrter Pisten und von Wildschutzzonen ist verboten, also bei Ahndung Ordnungswidrigkeit aufwärts. Abseits im Gelände ist auf eigene Verantwortung.
 
@Chasseral:
Woher nimmst Du diese Information?! Ein Verbot zum Betreten bzw. befahren kann in der Regel nur der Grundeigentümer aussprechen Skigebietsbetreiber und Grundeigentümer sind aber häufig verschieden!
Es ist bei Berggebieten zweifelhaft, ob es überhaupt so einfach ist, das Betreten zu verbieten. Die einzigen Gebiete, die man nicht betreten darf, sind meiner Meinung nach militärische Sperrgebiete, andere kennt man nicht.
Mögliche Sanktionen bei Betreten gesperrter Pisten sehe ich allein im Liftpassentzug oder im Haftungsausschluss...ich lasse mich gern eines Besseren belehren. Gibts hier keine Juristen?!
 
Ich habe einen Text gefunden, den der Fachbereich Recht der Uni Potsdam verfasst hat. Hier heisst es:
Gesperrte Pisten
• Bei einer Sperrung ist es verboten, die
Strecke zu benutzen, weil man dadurch
andere gefährdet.
• Wer eine gesperrte Piste befährt,
handelt grob fahrlässig.
• Wer eine gesperrte Piste befährt, kann
straf- und zivilrechtlich belangt werden.
Müsste damit geklärt sein, oder?



Und hier ein Zitat aus dem Anzeiger vom Saanenland:
Nicht erst seit der Einführung des kantonalen «Gesetz über Jagd und Wildtierschutz» (JWG) im Jahr 2002 ist das Befahren von Wildschutzzonen verboten.
 
Auserdem dürfen die Betreiber sicher im Namen der Grundeigentümer Verbote aussprechen. Schließlich wurde ihnen ja die Nutzung übertragen.
 
Noch eine Ergänzung zu Wildschutzzonen. Das Befahren von Wildschutzzonen wird zumindest Fallweise als Straftat geahndet und es ist mit Strafen im Bereich 4stelliger Euro-Beträge zu rechnen.


Bis hierhin habe ich jetzt lediglich die Fakten genannt.
(Bin übrigens erstaunt, dass die Fakten hier im Forum so wenig bekannt sind; immerhin ist dies auf vielen Schildern zu lesen)

Jetzt mal meine eigene Einschätzung zur Handhabung:
- Ich persönlich gehe davon aus, dass niemand Strafanzeige erstattet, wenn eine Piste befahren wird, die lediglich aufgrund Schneemangels gesperrt ist.
- Allerdings würde die Staatsanwaltschaft definitiv tätig, wenn es zu einer Verletzung einer anderen Person käme. In diesem Fall drohten also zivil- und strafrechtliche Konsequenzen - unabhängig vom Grund der Sperrung.
- Verletzt man sich auf einer gesperrten Piste selbst und es fallen Behandlungskosten an, dann kann man davon ausgehen, dass die eigene Krankenversicherung (zumindest die gesetzliche), die erbrachten Leistungen von einem selbst zurückfordert, da man (s. Uni Potsdam) grob fahrlässig gehandelt hat (auch unabhängig vom Grund der Sperrung).
- Strafrechtliche Konsequenzen drohen in diesem nur, wenn jemand Strafanzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft würde sicherlich nicht selbstständig tätig.
- Im Falle besonderer Gefährdungen beim Befahren gesperrter Pisten (also nicht nur Schneemagel) ist anzunehmen, dass die Bergbahngesellschaft oder Ordnungsorgane fallweise Strafanzeige stellen - auch wenn nichts passiert.

Ich habe gestern Abend etwas herumgegoogelt und bin auf Auszüge von Urteilen gestoßen, die dieses Bild (das mir auch logisch erscheint) stützen.


Zusammengefasst: Wer vorsichtig eine wegen Schneemangels gesperrte Piste befährt und sicher ist, dass er sich uznd andere nicht schädigt, geht IMHO kein großes Risiko ein. Im Fall vorübergehener Sperrungen darf man sich beim Befahren jedoch nicht wundern, wenn man sich eine Strafanzeige einhandelt; und in jedem Fall gilt: Wenn irgendetwas passiert, handelt man sich mit großer Wahrscheinlichkeit zivilrechtlichen und/oder strafrechtlichen und/oder versicherungstechnischen Ärger ein. Dies sollte man immer bedenken.
 
Vor 2 Jahren bin ich einmal in der Gondel allein mit dem Gondelführer nach Flims Cassons hinauf gefahren.
Oben angekommen sagte er mir, dass die Abfahrt wegen Wind- und Bruchharst gesperrt sei und fragte mich höflich: "Wollen sie nicht lieber wieder mit mir herunterkommen." Als ich im erklärte, dass ich hier aufgewachsen sei, die Verhältnisse gut kenne und den Hang schon als 7-Jähriger fast täglich gefahren sei meinte er nur: "Jo den kast go"

Ich denke dies sagt einiges über gesperrte Pisten aus.

Gruss Herbi
 
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