Noch eine Ergänzung zu Wildschutzzonen. Das Befahren von Wildschutzzonen wird zumindest Fallweise als Straftat geahndet und es ist mit Strafen im Bereich 4stelliger Euro-Beträge zu rechnen.
Bis hierhin habe ich jetzt lediglich die Fakten genannt.
(Bin übrigens erstaunt, dass die Fakten hier im Forum so wenig bekannt sind; immerhin ist dies auf vielen Schildern zu lesen)
Jetzt mal meine eigene Einschätzung zur Handhabung:
- Ich persönlich gehe davon aus, dass niemand Strafanzeige erstattet, wenn eine Piste befahren wird, die lediglich aufgrund Schneemangels gesperrt ist.
- Allerdings würde die Staatsanwaltschaft definitiv tätig, wenn es zu einer Verletzung einer anderen Person käme. In diesem Fall drohten also zivil- und strafrechtliche Konsequenzen - unabhängig vom Grund der Sperrung.
- Verletzt man sich auf einer gesperrten Piste selbst und es fallen Behandlungskosten an, dann kann man davon ausgehen, dass die eigene Krankenversicherung (zumindest die gesetzliche), die erbrachten Leistungen von einem selbst zurückfordert, da man (s. Uni Potsdam) grob fahrlässig gehandelt hat (auch unabhängig vom Grund der Sperrung).
- Strafrechtliche Konsequenzen drohen in diesem nur, wenn jemand Strafanzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft würde sicherlich nicht selbstständig tätig.
- Im Falle besonderer Gefährdungen beim Befahren gesperrter Pisten (also nicht nur Schneemagel) ist anzunehmen, dass die Bergbahngesellschaft oder Ordnungsorgane fallweise Strafanzeige stellen - auch wenn nichts passiert.
Ich habe gestern Abend etwas herumgegoogelt und bin auf Auszüge von Urteilen gestoßen, die dieses Bild (das mir auch logisch erscheint) stützen.
Zusammengefasst: Wer vorsichtig eine wegen Schneemangels gesperrte Piste befährt und sicher ist, dass er sich uznd andere nicht schädigt, geht IMHO kein großes Risiko ein. Im Fall vorübergehener Sperrungen darf man sich beim Befahren jedoch nicht wundern, wenn man sich eine Strafanzeige einhandelt; und in jedem Fall gilt: Wenn irgendetwas passiert, handelt man sich mit großer Wahrscheinlichkeit zivilrechtlichen und/oder strafrechtlichen und/oder versicherungstechnischen Ärger ein. Dies sollte man immer bedenken.