• 📸 Fotowettbewerb 2026 – Jetzt noch mitmachen! 🏔️

    Ihr habt noch tolle Berg-, Ski- oder Landschaftsfotos auf eurer Festplatte? Dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, sie mit uns zu teilen!

    Unser Alpinforum-Fotowettbewerb 2026 läuft noch und wir freuen uns über weitere beeindruckende Aufnahmen aus der Bergwelt! ⛷️🏔️

    ⏰ Letzte Chance zur Teilnahme!
    Ihr könnt eure Bilder noch bis Sonntagabend, 18. Oktober 2026, einreichen!

    Egal ob spektakuläres Bergpanorama, verschneite Piste oder ein besonderer Moment in den Alpen – zeigt uns eure schönsten Bilder! Jeder Beitrag macht den Wettbewerb noch abwechslungsreicher. 😊

    Alle Teilnahmebedingungen und Informationen zur Bildeinreichung findet ihr im Wettbewerbsthema:

    📸 Jetzt Bilder einreichen & mitmachen!

    Also: Durchsucht eure Fotoarchive und macht noch mit! Wir freuen uns auf eure Einsendungen! 🏔️

    Euer Alpinforum-Team

Grausamer Tierversuch im Ötztal

Xtream schrieb:
es kommt noch besser!
Schwein gesprengt
Bei manchen Wissenschaftlern sollte man wirklich mal nen IQ - Test machen bevor man sie auf die Weltgeschichte loslässt.

Mit der folgenden Sprengung hab ich allerdings kein Problem; eigentlich wollte man sich da die Aufräumarbeiten der gestrandeten und bereits längst verendeten Walkadaver durch die Sprengung ersparen weil man die Überreste einfach ins Meer "schießen" wollte aber offensichtlich hatte da der Sprengmeister irgendwas ziemlich falsch berechnet - gottseidank gibt´s noch keine Geruchsvideos...:rofl:

 
Soweit ich das letztens gelesen hab, ging es in dem Versuch darum, dass Personen, die eigentlich für tot erklärt werden müssten (weil schon zu lang erfroren usw.), unter gewissen Umständen, bei bestimmten, bisher unbekanntem Zusammenspielen von Sauerstoff und Erfrierung, aufgetaut und wiederbelebt werden können, ohne dass sie größere Schäden davon tragen - und das finde ich, rückt den Test durchaus in ein sinnvolles Licht.
 
^^ wird das nicht jetzt auch schon nach einer hirntoddiagnostikist versucht ???
ich glaub schon, daß alle geborgenen, auch wenn sie keine lebenszeichen mehr von sich geben,
noch ins spital gebracht werden, oder ?
 
stavro_ schrieb:
ich glaub schon, daß alle geborgenen, auch wenn sie keine lebenszeichen mehr von sich geben,
noch ins spital gebracht werden, oder ?

Grundsätzlich dürfte das daran liegen, dass man einen Amtsarzt braucht, um den Tod feststellen zu können. Selbst ein Rettungssanitäter darf nur einen vorläufigen Tod feststellen, wenn es sich um eindeutige Todeszeichen handelt (Totenflecke, Totenstarre, Verwesungserscheinungen, Verletzungen, die mit dem Leben nicht vereinbar sind (Enthauptet oder ähnliches)). Ansonsten ist das volle Programm zu fahren. Der Notarzt kann dann sagen, ok, es hat keinen Sinn mehr (NACA7), dennoch braucht es jetzt immer noch einen Amtsarzt.
Eventuell soll mal Gerrit erläutern, wie das genau abläuft.

MFG Dachstein
 
Der Notarzt kann dann sagen, ok, es hat keinen Sinn mehr (NACA7), dennoch braucht es jetzt immer noch einen Amtsarzt.

Zumindest in der Schweiz braucht es bei aussergewöhnlichen Todesfällen (z.B. Lawinenopfer, Mordopfer, Selbstmorde etc.) die Unterschrift des Amtsartztes, um den Tod "offiziell zu machen".
 
Dachstein schrieb:
stavro_ schrieb:
ich glaub schon, daß alle geborgenen, auch wenn sie keine lebenszeichen mehr von sich geben,
noch ins spital gebracht werden, oder ?

Grundsätzlich dürfte das daran liegen, dass man einen Amtsarzt braucht, um den Tod feststellen zu können. Selbst ein Rettungssanitäter darf nur einen vorläufigen Tod feststellen, wenn es sich um eindeutige Todeszeichen handelt (Totenflecke, Totenstarre, Verwesungserscheinungen, Verletzungen, die mit dem Leben nicht vereinbar sind (Enthauptet oder ähnliches)). Ansonsten ist das volle Programm zu fahren. Der Notarzt kann dann sagen, ok, es hat keinen Sinn mehr (NACA7), dennoch braucht es jetzt immer noch einen Amtsarzt.
Eventuell soll mal Gerrit erläutern, wie das genau abläuft.

MFG Dachstein

nein, mit dem amtsarzt hat das nichts zu tun. klar kann nur ein arzt die todesfeststellung machen, aber danach kann der verstorbene zb der bestattung übergeben werden (mußte ich als sani zum glück nur einmal mit ansehen). die totenbeschau macht dann später der amtsarzt, aber das muß eben nicht im spital sein.

wie das aber bei unfällen wie lawinen verschüttungen gahandhabt wird, weiß ich nicht.
das wäre meine eigentliche frage gewesen. hab ich vielleicht etwas schlecht formuliert.

lg stavro
 
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