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DAS ENTGÜLTIGE ENDE EINER UNENDLICHEN GESCHICHTE :
Situationsbericht Bergbahn Kramsach
Der Bürgermeister erklärt zur Situation der Bergbahn Kramsach, dass man immer guter Dinge war, dass der
Lift im Herbst 2016 spätestens im Frühsommer 2017 wieder in Betrieb gehen wird.
Dazu wurde auch eine Vereinbarung mit den Alpbacher Bergbahnen und dem Tourismusverbandes Alpbachtal-Seenland
unterzeichnet, in der man sich einigen konnte, maximal € 1.000.000,-- (für die Gemeinde
Kramsach maximal € 250.000,--) in eine Revitalisierung des Sesselliftes zu investieren.
Um die Bergbahn Kramsach wieder in Betrieb nehmen zu können wurde die Firma Wopfner von den Alpbacher
Bergbahnen als Besitzer der Bergbahn Kramsach beauftragt, den Stand der Sonnwendjochbahn hinsichtlich
gültiger Sicherheitsstandards zu analysieren und die notwendigen Anpassungen zu planen.
Nach der Einreichung der Unterlagen durch die Alpbacher Bergbahnen bei der zuständigen Seilbahnbehörde
wurden diese von Amtssachverständigen überprüft. Die ernüchternden Ergebnisse wurden von den Sachverständigen
beim Amt der Tiroler Landesregierung der Gemeindeführung Mitte Oktober 2016 bekannt gegeben.
Die technischen Auflagen bzw. die Vorgaben der Seilbahnbehörde wurden detailliert mit den Behördenvertretern
besprochen und es wurde klar, dass ein Sanierungsversuch nahezu aussichtlos erscheint. Die Behörde
vertritt einen klaren Standpunkt: Sicherheit ist nicht verhandelbar! Daraus ergibt sich, dass eine Beurteilung
ausschließlich nach den für derartige Bahnen geltenden Vorschriften erfolgen kann. Früher gültige Regelwerke
werden nicht mehr herangezogen, auch nicht für einzelne Anlagenteile.
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Vom Bürgermeister werden technische Details, die von der Seilbahnbehörde aufgezeigt wurden, erklärt:
+ Der Auflaufwinkel des Förderseiles auf die Rollen von 8 % ist einzuhalten. Dies ist mit der derzeitigen
Konstruktion nicht möglich, was zu Folge hätte, dass bei einigen Stützen neue und größere Rollenbatterien
montiert werden müssten. Hier trifft das Gewicht der neuen Rollenbatterien und der dazu zu errichtenden
Arbeitsplattformen an diesen Stützenquerträgern auf die Statik der Stützen. Es ist unklar, ob deren
Standfestigkeit den heutigen Normen entsprechend nachweisbar ist.
+ Die gesetzlich vorgeschriebene Freigängigkeit der unbesetzten Sessel zu Stützenbauwerken, quer und
längs der Fahrtrichtung, ist nicht gegeben. Technisch könnte dieser Umstand in der Form behoben werden,
dass eine Verbreiterung der Seilführung vorgenommen wird, was bedeutet, dass bei allen Stützen
die Querträger neu aufgesetzt bzw. verbreitert werden müssten, was wiederum Auswirkungen auf die
Statik der einzelnen Stützen hat.
+ Die Fundamente sind auf die derzeitige Situation ausgelegt und es ist damit zu rechnen, dass etliche
Fundamente zu vergrößern und zu verstärken sein werden.
+ Dazu kommt, dass entweder die Umlaufscheiben in den Tal- und Bergstationen der verbreiterten Seilführung
angepasst werden müssten oder eine entsprechende Ablenkung des Seiles vorgenommen werden
müsste. Bei neuen Seilscheiben stellt sich bei den derzeitigen Bauwerken die Frage, ob diese räumlich
und statisch den Anforderungen entsprechen.
+ Die Querhäupter an den Niederhaltestützen entsprechen nicht den in der Sesselliftrichtlinie geforderten
Mindestanforderungen hinsichtlich der Sicherheit bei einer Seilentgleisung. Dies hat dieselben Auswirkungen
wie oben bereits beschreiben.
+ Da es für die fast 50 Jahre alte Sonnwendjochbahn keine Nachweise über die sichere Funktion der Seilfänger
im Falle einer Seilentgleisung gibt, ist diese durch echte Erprobung nachzuweisen. Dies hat durch
eine bewusst herbeigeführte Seilentgleisung nach den Umbaumaßnahmen zu erfolgen. Wie eine Entgleisung
ausgeht ist schwer abschätzbar, schwerwiegende Beschädigungen an der umgebauten Anlage
können dabei nicht ausgeschlossen werden. Bei neuen Anlagen wird dieser Nachweis mittels Testanlagen
beim Hersteller nachgewiesen.
Eine Wiederinbetriebnahme des Sesselliftes zu vertretbaren Kosten aufgrund der Behördenauflagen scheint
somit nur mehr schwer möglich. Die Gemeindeführung ist zu verantwortungsvollem Umgang mit öffentlichen
Geldern verpflichtet. Ein derartig großes finanzielles Risiko kann auch in Hinblick auf das Konzessionsende für
die Bahn mit 2020 nicht eingegangen werden.
Der Bürgermeister erklärt weiters, dass von GR. Ing. Mag Josef Ascher, welcher heute bei der Gemeinderatssitzung
nicht anwesend sein kann, zwei schriftliche Anträge bezüglich der Bergbahn Kramsach eingebracht
wurden. Zum zweiten Antrag der Beantragung der Einsicht in die Bücher der Bergbahn Kramsach wurde eine
Rechtsauskunft von Mag. Paumgarten, Kufstein eingeholt, wonach eine solche nur unter bestimmten Voraussetzungen
rechtlich möglich wäre.
Ers.GR Friedrich Margreiter weißt daraufhin, dass der in Folge noch zu behandelte Antrag für die Beauftragung
der Planerweiterung für noch offene Sanierungspunkte der Bergbahn Kramsach vom Gemeinderat beschlossen
werden sollte, um zu eruieren, welche Gesamtsanierungskosten nunmehr tatsächlich gegeben wä-
ren.
GR Fritz Widmann merkt an, dass die eingentliche Tragödie um die Bergbahn Kramsach darin besteht, dass
sich die Alpbacher Bergbahnen aus seiner Sicht nicht entsprechend an einer Weiterführung interessiert haben.
Dazu wird auch eine vorbereitete Chronologie an Zeitungsberichten verlesen, die den Verlauf der Entwicklung
der Bergbahn Kramsach beleuchten.
Wichtig erscheint jedoch, dass die ARGE–Lift nunmehr einberufen wird und man sich umgehend für ein Neuprojekt
der Bergbahn Kramsach einsetzt.
GR Gang Andreas erklärt, dass aus seiner Sicht in den letzten 12 Jahren sehr viel versäumt wurde. Es war für
ihn bereits bei der Bürgerversammlung, welche im Festsaal der Volksschule stattgefunden hat, klar, dass eine
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Revitalisierung der Bergbahn Kramsach wirtschaftlich nicht möglich sein wird und somit ein Wiederbetrieb
2016/2017 nicht zu erwarten war. Der Vorschlag zur Bildung einer ARGE–Lift wurde sehr unterstützt und ist
numehr unbedingt notwendig.
Im Zuge der weiteren eingehenden Diskussion melden sich nahezu alle Gemeinderäte zu Wort. In der zum
Teil kontroversiellen Diskussion wird ausgeführt, welche Gründe für ein Scheitern der Revitalsierungsversuche
als Ursache angesehen werden. Abschließend wird jedoch von mehreren Seiten angemerkt, dass man die
Vergangenheit „ruhen“ lassen soll und der Fokus ausschließlich in die Zukunft gerichtet werden soll.
Die Gemeindeführung sollte sich klar für ein Projekt zum Neubau einer Liftanlage bekennen, wodurch umgehend
mit einer ARGE–Lift Maßnahmen überlegt werden sollten.
Noch zur Behandlung gelangen nunmehr die schriftlich am 20.10.2016 eingebrachten Stellungnahmen von
GR. Ing. Mag Josef Ascher, welcher bei der heutigen Gemeinderatssitzung nicht anwesend sein konnte. Die
Anträge werden zur Aufnahme in die Tagesordnung verlesen.
BESCHLUSS:
Auf Antrag von Bürgermeister Bernhard Zisterer wird folgendes einstimmig beschlossen:
Aufnahme des Punktes „2.1 Beauftragung - Planerweiterung für noch offene Sanierungspunkte der
Bergbahn Kramsach“ in die Tagesordnung.
BESCHLUSS:
Auf Antrag von Bürgermeister Bernhard Zisterer wird folgendes mit 16 Stimmen bei 1 Gegenstimme
beschlossen:
Aufnahme des Punktes „2.2 Beauftragung - Einsicht in die Bücher der Bergbahn Kramsach“ in die
Tagesordnung.
2.1 Beauftragung - Planerweiterung für noch offene Sanierungspunkte der Bergbahn Kramsach
Aus der schriftlichen Stellungnahme von GR. Ing. Mag Josef Ascher geht folgende Begründung hervor:
„Wir Grüne treten weiterhin für eine umfassende Sanierung des Bestandes ein, da die ersatzweise Neuerrichtung
einer Gondelbahn als vollkommen unfinanzierbar anzusehen ist. Die von der Firma Wopfner bisher erstellte
Sanierungsplanung wurde von der Seilbahnbehörde des Landes leider als nicht ausreichend zurück
gewiesen, wie uns am Montag berichtet wurde. Natürlich gibt es für eine Sanierung eine Kostenobergrenze.
Darüber ist aber noch nicht letztgültig vom Gemeinderat abgestimmt worden. Die bisher vereinbarten Sanierungskosten
haben lediglich auf der Zusage der Alpbacher Bergbahnen und der Planungsfirma gefußt, dass
mit Investitionen in der Höhe von ca. 800.000 € ein behördenkonformer Anlagenzustand wieder hergestellt
werden kann.
Bei der Gelegenheit ist leider zum wiederholten mal daran zu erinnern, dass die vorzeitige Betriebseinstellung
im Jahr 2015 wohl auch auf Versäumnisse bei der Instandhaltung der Anlage durch den Betreiber zurückzuführen
ist. Anders hätte es wohl nicht so weit kommen können. Damit ist es sicherlich angezeigt, die Gelegenheit
nicht verstreichen zu lassen, Finanzgebahrung der Kramsacher Bergbahnen seit 2005 soweit möglich
einer Begutachtung zu unterziehen.“
BESCHLUSS:
Auf Antrag von Ers.GR Friedrich Margreiter wird mit 1 Stimme bei 16 Gegenstimmen folgender Antrag
abgelehnt:
„Da sich die bisheringen Sanierungsplanungen und Kostenschätzungen als zu kurz gegriffen herausgestellt
haben, ist der Planungsauftrag an die Firma Wopfner bisher als nicht erfüllt anzusehen. Die
Planungsfirma ist daher zu beauftragen, die von der Behörde genannten Musskriterien in den vorlie-
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genden Sanierungsplan einzuarbeiten. Erst auf Basis dieser ergänzten Sanierungsplanung ist schließ-
lich abschätzbar, mit welchen Sanierungskosten tatsächlich zu rechnen ist, um einen behördenkonformen
Anlagenzustand herzustellen. Wir Grüne beantragen daher die Beauftragung bei der Firma
Wopfner, in einer Planerweiterung die von der Seilbahnbehörde aufgezeigten noch offenen Sanierungspunkte
einzuarbeiten.“
2.2 Beauftragung - Einsicht in die Bücher der Bergbahn Kramsach
Aus der schriftlichen Stellungnahme von GR. Ing. Mag Josef Ascher geht folgende Begründung hervor:
„Die Vereinbarung mit den Alpbacher Bergbahnen sieht unter Punkt 11 die Übernahmeoption der Liftanlage im
Falle einer dauerhaften Betriebseinstellung oder auch im Falle eines drohenden Insolvenzfalles vor. Die Gemeinde
als Optionsberechtigte und somit den Bürgermeister und die Gemeindeführung trifft jedenfalls die Verpflichtung
diese vertraglich vereinbarte Option gewissenhaft zu prüfen bzw. sachkundig prüfen zu lassen. Dazu
zählt selbstverständlich auch die rechtliche Prüfung, inwieweit die allfällige Übernahme der Altanlage in
weiterer Folge für eine allfällige Realisierung einer ersatzweise zu errichtenden Folgeanlage auf der bestehenden
Trasse von Vorteil sein könnte.“
BESCHLUSS:
Auf Antrag von Ers.GR Friedrich Margreiter wird mit 2 Stimme bei 15 Gegenstimmen folgender Antrag
abgelehnt:
„Die Gemeinde möge dafür befähigte Buchprüfer bzw. Steuerberater mit der Einsicht in die Bücher der
Kramsacher Bergbahnen beauftragen.“
Mit 1985 wird's noch rätselhafter, weil die Auflagen für Sesselbahnen in den Seilbahnbedingnissen 1978 nochmals verschärft wurden. Aus de Pretis' Berechnungsunterlagen geht hervor, dass die Vorschriften für Freigängigkeit, Ablenkwinkel, Steuerungstechnik und Sicherheitseinrichtungen denen der Sesselliftrichtlinie 1999 fast aufs Haar gleichen und nicht wesentlich verändert wurden (deswegen durften sie dann auch keine "nackerten"Stützen mehr aufstellen und die Anhebeböcke erst zwei Jahre später nachrüstenPetz schrieb:Bei der Neukonzessionierung der ja noch von Wopfner irgendwann vor 1985 (weil der Kohlstattlift ja den alten Antrieb der zweiten Sektion bekam) zur Förderleistungserhöhung umgebauten Anlagen müssen die Anlagen ja die damaligen gesetzlichen Bestimmungen erfüllt haben. Tom und ich vermuten das bei Änderungen des Seilbahngesetzes 1993 oder 1999 die Vorgaben bez. FBM - Freigängigkeit und Seilrollenablenkwinkel verschärft wurden, offenbar der frühere TÜV - Prüfer möglicherweise "gnadenhalber" drüber hinwegsah und sein Nachfolger jetzt aber keine diesbezüglichen Kompromisse mehr eingeht.
) . Ich hab auch den Verdacht das sich das so verhielt nachdem ja schon das Upgrade durch Wopfner meiner Meinung nach ein einziges Rumgepfusche an den beiden Anlagen war - unter Rebuilt stell ich mir jedenfalls was anderes als ungenügend fundierte nachträglich eingesetzte Stützen und unter/auf bestehende Stützenjoche reingequetschte neue Robahalterungen vor. Dazu passte dann eigentlich auch ne "Vorschriftenvergewaltigung" oder schlimmstenfalls sogar Gutachterbestechung ins Bild weil die sicher billiger käme als eine ordnungsgemäße Ausführung der nötigen technischen Änderungen und auch, daß es Wopfner finanziell in den Jahren schon sicher nicht mehr besonders gut ging.Philipp2 schrieb:Möglicherweise hat es Wopfner damals irgendwie geschafft, sich noch irgendwie an die Vorschriften von 1957 zu krallen, womit die Firma eigentlich eine Mitschuld an der jetzigen Situation trifft.
Petz schrieb:Dagegen liegen mir z. B. Sesselbahnanlagen wie Alberschwende, Andelsbuch, Glungezer, Hochries, Kufstein, Mittenwald, Ramsau und speziell der landschaftlich wie technisch so allerliebste alte PHB aufs Dürrnbachhorn in Reith im Winkl sehr am Herzen.

Petz schrieb:Dagegen liegen mir z. B. Sesselbahnanlagen wie Alberschwende, Andelsbuch, Glungezer, Hochries, Kufstein, Mittenwald, Ramsau und speziell der landschaftlich wie technisch so allerliebste alte PHB aufs Dürrnbachhorn in Reith im Winkl sehr am Herzen.
Petz schrieb:Der ist übrigens auch nur temporär stillgelegt denn Ramsau´s Bürgermeister erweist sich da mittlerweile als absolutes "Kampfschwein" (positiv gemeint) gegen die Betriebseinstellung...![]()

Ich stelle mal die Vermutung in den Raum das die Bilanzen angesichts des abzusehenden Endes der Anlagen ausnahmsweise entgegen sonst gerne geübter Praktiken nach unten "schöngerechnet" wurden um deren Unwirtschaftlichkeit gegen Ende der Betriebspflicht dann passend argumentativ unterstreichen zu können.Ein weiterer Antrag von Josef Ascher auf Prüfung der Gebahrung der Kramsacher Sonnwendjoch-Bergbahn wurde ebenfalls abgelehnt. Grund für den Antrag war herauszufinden, warum die Bergbahn ab 2013 plötzlich jährlich rund 50,000 Euro Verlust angab, wobei bis 2012 rund 50.000 Euro Gewinn angegeben wurden.
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