baeckerbursch schrieb:
1, Dieser Heizlüfter wurde eingebaut, dort hätte gar keiner sein dürfen
Im Nachhinein war der Heizlüfter am falschen Platz eingebaut. Nur wusste man das vorher, bzw. hat man es bedacht? Im Zweifel für den Angeklagten.
2, Der Heizlüfter war ein Baumarktmodell, für frei stehenden Betrieb in unbewegten Objekten
Meines Wissens stand drauf, nicht für Fahrzeuge geeignet (der originale Text in der Bedienungsanleitung wäre jetzt interessant) - aber nach Gesetz ist ein SSB Wagen ein FBM und kein Fahrzeug. Auch wenn ich es persönlich auch anders sehe. Wieder im Zweifel für den Angeklagten.
3, Der Heizlüfter wurde Eingebaut (verboten) und sogar am Schalter modifiziert (noch mehr verboten)
Nur wen willst du von den 16 Angeklagten dafür schuldig machen? Im Zweifel den, der ihn eingebaut hat. Es stellt sich aber dann die Frage, ob derjenige auch der Richtige ist.
4, Der Heizlüfter wurde direkt vor Hydraulikleitungen mit Verschraubungen (Öl - Brandlast) montiert
Siehe Punkt 1. Es stand nirgens, dass dort kein Heizlüfter sein darf. Derjenige der ihn eingebaut hat, hat sicher den Schwarzen Peter in der Hand, fragt sich nur, ob er wusste was er damit auslöst.
5, Das Hydrauliköl war auf Petroliumbasis! Zündpunkt bei 93C!!! (das Öl ist in der Luftfahrt schon lange veboten)
Aber nicht für Standseilbahnen zu dieser Zeit.
Womit ich ehrlichgesagt ein Problem habe, ist die Tatsache, dass immer nach EINEM Schuldigen gesucht wird. Imo. besteht darin ein Problem, weil erst die Verkettung der Sachen zur Feuersbrunst geführt hat. Es stellt sich für mich die allesentscheidende Frage: konnten die Verantwortlichen das wissen, was da passieren wird? Ich meine nicht. Und nachher ist man sicher klüger. Heute wird sicher kein Mensch mehr auf die Idee kommen, ein derartiges Oö zu verwenden, auch wird niemand auf die Idee kommen, einen derartigen Heizlüfter so einzubauen. Die Frage ist: wusste man das alles im Vorhinein? Im Zweifelsfall wieder für den Angeklagten...
ich verstehe aber durchwegs den Wunsch der Angehörigen, dass jemand schuldig sein muss. Die Frage ist für mich aber: erwischt man auch in diesem speziellen Fall den Richtigen? Imo. wird das immer eine Herumschieberei der Schuld sein, ohne eindeutig jemanden Verurteilen zu können.
MFG Dachstein