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Kaprun Prozess

Kris schrieb:
Das ist vielleicht Deine Erklärung weshalb da ein graziles Haushaltsgerät eingebaut wurde, aber noch keine Legitimierung dies tatsächlich machen zu dürfen.

Legitimationen laufen übers Gesetz - und ich kenne für den Zeitpunkt keinen Gesetzespassus, der den Einbau eines Haushaltsheizlüfters verboten hätte. Es stehen, darauf möchte ich hinweisen, in diversen Seilbahnstationen sicher noch genug Haushaltsheizlüfter herum. Und dabei handelt es sich auch um keinen Haushalt. Selbst in Büros sind mir schon Haushaltsheizlüfter untergekommen, obwohl ein Büro kein Haushalt ist.
Alleine aufgrund des Begriffes Haushaltsgerät darf man sich imo. nicht verlassen. Die Spezifikationen müssen erfüllt werden. Augenscheinlich war das beim Heizlüfter von Kaprun der Fall, offensichtlich aber nicht, weil es zur Katastrophe kam.

Und ich muss dich enttäuschen: die Rechtssprechung in den USA ist eine Katastrophe. Schließlich müssen dort wegen diversen Fällen darauf hingewiesen werden, dass frischer Kaffee heiß sein kann, oder dass es nicht klug ist, sein bestes Teil in den Staubsauger einzuführen - Stichwort Morbus Kobold, oder dass feuchter Boden rutschig sein kann, oder dass es unklug ist, seine Haustiere zwecke Trocknen nach dem Waschen in die Mikrowelle zu stopfen.

MFG Dachstein
 
jens.f schrieb:
Bis zu der Stelle braucht der Zug meiner Meinung nach nichtmal eine Minute.
Es hat also ca. 6 Minuten (!) gedauert, bis der Zugführer überhaupt realisiert hat, dass es Brennt - und mit den öffnen den Türen begonnen hat.
Nein, die Fahrt über das Viadukt zum Einfahrtsportal des Gaissteintunnels dauert, je nach Vorwahl der Fahrgeschwindigkeit im Automatikbetrieb eineinhalb bis 2 Minuten. Die Strecke im Tunnel bis zum Halt ist sogar noch etwas länger.
mic schrieb:
...wie kann es dann zu dem Brand nochmal in Kaprun??
Was war den der Auslöser der Katastrophe? Habe ich da was verpaßt?
Das weiß keiner genau! Die Palette reicht von rauchenden Zugbegleitern über Feuerwerkskörper im Fahrbetriebsmittel bis hin zu Brandstiftung. Neuerdings sind nun auch Cellulose und Magnesium dabei.
 
Was mich vor allem interessiert, man hat es oben vielleichts schon bemerkt, sind die technischen Aspekte. Vor allem die Lehren die man daraus zieht. Kann man für andere Bahnen sicher lehren. Leider sind die technischen Beschreibungen der ganzen Bahn sehr waage. Auch die Beschreibung im Urteil ist wie Kris schon angesprochen hat nicht wirklich aussagekräftig. Allerdings hat sich seit dem Vorfall bei vielen Bahnen einiges getan. Vor allem Brandschutzonzepte sind jetzt bei Verlängerungen von Betriebsbewilligungen sehr wichtig geworden. Teilweise gab es da schon Missstände. Zum Beispiel Sprengstoff für Lawinensprengung zusammen mit Holzstangen für Pistenmarkierungen und Dieseltank zusammen mit Antriebsmaschine usw.

Was für mich persönlich eigendlich das schwierigste an der Sache ist, dass hier eigendlich alles was versagen konnte Versagt hat auf der ganzen Linie, Vom Branschutz über Elektrotechnische Vorschriften über die Kontrollen bis zur Schulung usw. Komplett versagt bis zur Urteilsverkündung zieht sich das durch die ganze Katastrophe. Eigendlich haben an diesem Desaster alle Beteiligten eine Mitschuld, Opfer ausgenommen.
 
Eigendlich haben an diesem Desaster alle Beteiligten eine Mitschuld, Opfer ausgenommen.
Unbestritten.
Und darum wird man auch nicht so einfach einen Schuldigen finden. Oder sonst wäre er dann einfach das Bauernopfer, was auch nicht wirklich der Sinn der Sache ist.
 
Dachstein schrieb:
Stichwort Verbandsverantwortlichkeitsgesetz... Das gabs damals noch nicht und ist eine direkte Folge aus dem Kaprundesaster.
Eine Verantwortlichkeit der Gletscherbahnen Kaprun AG nach dem VbVG wäre aber ohnehin nicht gegeben gewesen, weil kein rechtswidriges Verhalten festgestellt wurde.
 
@ USA:
Man vergewärtige sich die Deals, die in den VSA die Staatsanwälte mit den Anwälten der Beschuldigten abschließen.
Und halte dann die Behauptung aufrecht, dass es in den USA keine Mauschelei vor Gericht gibt.
 
Um die Komplexität der Firmengruppe und die Verflechtungen zu verdeutlichen:
Ich hoff man kanns halbwegs lesen, links unten die Gletscherbahnen Kaprun AG
Rechts außen noch zu a bissl mehr als 6 % beteiligt an der Kapruner Promotion Lifte GmbH das Bankhaus Carl&Spängler &Co, das hat nicht mehr ganz aufs Bild gepasst.

Organigramm.jpg
 
Und hier noch der Link zur ATV-Reportage gestern:
http://atv.at/contentset/97299-atv-dokument/1305645/0/1 (Edit: das ist der Link zur Diskussion danach, rechts anklicken für die Reportage)

Ab 04:20 wirds interessant, da wird beschrieben wie der Brand ausgelöst wurde. Dabei ist übrigens von 16 Litern Hydrauliköl die Rede und nicht von 160 Litern wie hier im Forum angeführt.
 
Kris schrieb:
Die Urteilsverkündung bzw. Urteilsbegründung vom Landgericht Salzburg kann man ja herunterladen
Ein Landgericht Salzburg gibt es seit 1945 nicht mehr!

Kris schrieb:
6.) Verflixt, da muss man sich doch etwas drechseln können, überlegt sich das Gericht in Form von Frau Richterin. Bingo. Frau Richterin weiss,
Frau Richterin Manfred Seiss

Auf den Rest des Postings einzugehen, erspare ich uns allen.
 
Was ist denn das schon wieder für eine tolle Dokumentation? Ach den Heizlüfter konnte man weder ein noch ausschalten? Und 16 Literli Öl reichen für eine ganze Garnitur, die aus zwei Wägen besteht?
Hier wird ja nur in die eine Richtung gearbeitet....sieht man ja auch gut an den zwei feinen Herren. Der arme ex Justizminister...
 
Jetzt in ZDF aspekte, wird so in 10 Minuten kommen.
 
Naja, gestern im ATV wars schon teilweise sehr komisch, insesonders, was der Opferanwalt zum Brandausbruch gesagt hat.

ich habe es versucht, halbwegs zu zitieren.

Anwalt:

Es wäre aktiv gepfuscht worden, denn der Heizlüfter habe eine Nut - Feder Funktion, deren Lappen überlappen etwa 1,5 cm. Schiebe man dazwischen eine Platte so würde sich das Innere des Heizlüfters verändern und zwar um 1,5 cm. Es gibt zwei Noppen die beim Heizlüfter hinausschaun, wo die Ein- und Ausschaltknöpfe drauf sind. Diese Ein- und Ausschaltknöpfe fallen hinunter, wenn der Heizlüfter um 1,5 cm innen verändern. Es ist daher unumgänglich, alle elektrische Einheiten zu hinterlegen, um die Noppen wieder nach vorne kommen, um die Thermostatknöpfe wieder darauf befestigen zu können. Das sind technisch konstruktive Veränderungen, die man nicht vornehmen dürfe.

Rückfrage seitens der Talkmasterin:
Wozu hat das geführt?
(und jetzt kommt der absolute Hammer!)

Anwalt:
Das hat dazu geführt, dass der Heizlüfter in der veränderten Position niemals bedienbar gewesen wäre. Die Ursache des Brandes war damit das Hinterlegen und Hinausschieben der Knöpfe, sodass man sie ein- und auschalten kann; der Heizlüfter hätte niemals funktioniert, er wäre niemals Brandursache gewesen ohne die Veränderungen.

Und jetzt kann sich jeder ein Bild davon machen, was hier gesagt wurde: das Hinterlegen der Bedienelemente hätte den Brand verursacht? Aja. Alles klar.... und ein großes Autsch meinerseits.

MFG Dachstein
 
Klosterwappen schrieb:
Kris schrieb:
Die Urteilsverkündung bzw. Urteilsbegründung vom Landesgericht Salzburg kann man ja herunterladen
Ein Landgericht Salzburg gibt es seit 1945 nicht mehr!

Ich reiche gerne die zwei Buchstaben "es" nach, mit der Bitte um Einfügung.

Klosterwappen schrieb:
Kris schrieb:
6.) Verflixt, da muss man sich doch etwas drechseln können, überlegt sich das Gericht in Form von Frau Richterin. Bingo. Frau Richterin weiss,
Frau Richterin Manfred Seiss

Danke für den Hinweis, "Richter Manfred Seiss" muss es heißen. Ich habe den Text entsprechend korrigiert.
(Frau Mag. Charlotte Rohan-Achammer war in dem Fall die Untersuchungsrichterin).

Klosterwappen schrieb:
Auf den Rest des Postings einzugehen, erspare ich uns allen.
Warum denn das? Obige Verfehlungen wären ja im Vergleich Kleinkram wenn ich den Satz hier so lese... Also ich bitte darum, auf den Sachverhalt im Text einzugehen. Ich wäre Dankbar, die Darstellungen dort wo in der Sache falsch richtigzustellen zu können!
 
Allerdings! Und das Seilbahngesetzt stammt neuerdings von 2000 und nicht 2003? Auch was gelernt.
Bei all der ganzen Berieselung wird einem schön langsam klar, wo der Begriff "Katastrophentourismus" herkommt.
 
Hm Eisenbahngesetz von 1957 wurde erst mit dem Seilbahngesetz von 2003 geändert, welches damals extra für Seilbahnen verfasst wurde :gruebel:
103. Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Seilbahnen erlassen wird (Seilbahngesetz
2003 – SeilbG 2003) und mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird
 
Dachstein schrieb:
Und von dieser Richtlinie redet der Opferanwalt....
Erweckt für mich irgendwie den Eindruck, dass er sich an jeden Strohhalm klammert, den er irgendwie finden kann.
 
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