Moment, das bitte nicht falsch verstehen. Die Aussage gibt es in dieser Form nirgends. Ansonsten bräuchten wir nicht diskutieren. Die Aussage würde nur gelten, wenn man annimmt, dass die Austauschbarkeit von "Schienenfahrzeug" und "Fahrbetriebsmittel" aus dem Eisenbahngesetz gegeben ist. (Wie oben schon angedeutet: ein Wagen einer SSB ist ein FBM, eine SSB ist eine Eisenbahn, im Eisenbahngesetz werden die Begriffe Schienenfahrzeug und Fahrbetriebsmittel als scheinbar gleichwertig angesehen, ein Schienenfahrzeug ist ein Fahrzeug, also ist ein Fahrbetriebsmittel nach dieser Aussagenkette ein Fahrzeug)
Die Abgrenzung zwischen Aufzug und Standseilbahn ist dagegen eindeutig. Irgendwo stand, dass ein Gebäudeaufzug keine Seilbahn ist und eine Seilbahn kein Gebäudeaufzug.