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Kaprun Prozess

So, wie es sehe, gibt es ja grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

a) Der Heizlüfter war defekt, überhitzte und hat die Hydraulik-Leitungen zum schmelzen gebracht

b) Die Hydraulik-Leitungen waren undicht, das Öl tropfte in den Heizlüfter und hat den Heizlüfter beschädigt.


In beiden Fällen hat der Heizlüfterhersteller keine Schuld.

Bei B ist es ja klar, aber bei a:

1, der Heizlüfter war für so etwas gar nicht geeigent und hätte in ein Fahrzeug nie eingebaut werden dürfen. Weder das Gehäuse zerlegt, noch die Schalter modifiziert und den Luftstrom durch das Gerät so verändert.

Ich denke das selbst bei einem Produktionsfehler der Hersteller da nicht haftbar ist. Und war genau deshalb, weil er ja den Betrieb in solchen Fahrzeugen untersagt hat. Er hat bei der Entwicklung auf solche Schadensbilder und Einsatzmöglichkeiten ja gar keine Rücksicht genommen (deshalb hat er es ja auch verboten). Man könnte auch überspitzt sagen er baut die Geräte mit geringerer Sorgfalt, da er solche Folgen aus Gerätedefekten in der Entwicklung gar nicht beachten muss.

Viele Hersteller von Geräten lehnen ja auch die Garantie bei gewerblicher Benutzung ab. Viele Geräte aus dem Privathaushalt dürfen ja Gewerblich gar nicht genutzt werden (ich kenne das z.B. von Brotschneidemaschinen her. Haushaltsmodell in "Gut" 150,-; ich darf aber nur das Profimodell verwenden 700,-)
 
Hybridfahrzeug = Kraftfahrzeug, fährt mit eigenem Antrieb auf dem Boden, lässt sich lenken. Luftfahrzeug ist imo. kein Fahrzeug im eigentlichen Sinne, weil das Teil im Gegensatz zum Fahrzeug fliegen kann. Daher hat sich auch der Begriff Flugzeug eingebürgert, um eine Abgrenzung zu ermöglichen. Das Problem, was sich hier stellt ist das, dass man versuchen muss, eine möglichst große Breite an Kausalitäten abzudenken. Und das Fahrbetriebsmittel ist eben blöderweise nicht druntergefallen.

MFG Dachstein
 
Zusammenfassend kann man feststellen, dass der Hersteller des Schienenfahrzeugs dem Kunden (GBK) ein fahrlässig gefährliches Produkt verkauft hat. Der primäre Grund für die Katastrophe liegt in der Art, wie der Hersteller das Fahrzeug gebaut hat.

Setzt man den Verstand eines ausgebildeten Fachmanns (Elektriker, Ingenieur...) voraus, so stellt ein (noch dazu nicht zugelassener) Haushaltslüfter in 0...3 cm zu (leicht brennbaren) Öl-Hochdruckleitungen aus Kunststoff montiert eine fahrlässige, und damit eine Fehlkonstruktion dar.

Für diese haftet zunächst der Hersteller da seine Fachkräfte die Komponenten projektiert bzw. zusammengestellt haben.
Schulderleichternd für den Herstellers ist jedoch die mangelnde allgemeine Brandschutzphilosophie, für die Kontrollbehörden und Gesetzgeber verantwortlich sind. Dies entbindet den Hersteller jedoch nicht davon, sein Fahrzeug nach allen Regeln der Technik herzustellen. Dafür lässt der ja Fachleute und keine billigen Hilfsarbeiter an die verantwortungsvollen Tätigkeiten heran.

Das wäre m.E. die wesentliche Stossrichtung im Zuge der Urteils. bzw. Wahrheitsfindung im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens gewesen. Wie die Verantwortlichkeiten innerhalb der Firma des Herstellers zu bewerten sind, ist dann bereits weniger evident.
Wenn sich dies nicht mehr eruieren lässt weil vergessen oder erfolgreich vertuscht bzw. unzureichend nachgeforscht wurde (mein Eindruck), so werden die entsprechenden Angeklagten wohl freigesprochen...oder man forscht entsprechend sorgfältig nach.

Zivilrechtlich wäre somit die damalige Swoboda zu belangen. Und nicht der Hersteller eines Billighaushaltsgeräts.



Das ganze ist jetzt sowieso verjährt (10 Jahre), selbst die Kapruner können sich jetzt bei der Gedenkveranstaltung für ihre Schuld entschuldigen...das taten sie jetzt tatsächlich....davor aber wohl nie...während nebenan 2 parallele Bergbahnen mit gut befüllten Betriebsmitteln ununterbrochen laufen und signalisieren, worum es letztendlich geht...
 
Kris schrieb:
Zusammenfassend kann man feststellen, dass der Hersteller des Schienenfahrzeugs dem Kunden (GBK) ein fahrlässig gefährliches Produkt verkauft hat. Der primäre Grund für die Katastrophe liegt in der Art, wie der Hersteller das Fahrzeug gebaut hat.

Nein, nein und nochmals nein! Der Brandausbruch und das Unglücksgeschehen ist nicht zu 100% geklärt (siehe Urteil in Heilbronn). Daher ist diese Feststellung unzulässig.

während nebenan 2 parallele Bergbahnen mit gut befüllten Betriebsmitteln ununterbrochen laufen und signalisieren, worum es letztendlich geht...

Dir ist hoffentlich bekannt, dass man nicht so einfach eine Seilbahn abstellen kann? Imo. besteht eine Betriebspflicht.

MFG Dachstein
 
@BB: Das Gericht sagt nicht dass ein Fahrzeug kein SSB-Wagen sein kann. Das wäre nicht möglich, da der Begriff Fahrzeug ja ein Oberbegriff ist, der SSB - Wagen einschließt.

Das Gericht musste- und das ist ja das unverschämte - erst umdefinieren, und aus dem allgemeinen Oberbegriff "Fahrzeug" ein "Kraftfahrzeug" machen. So wurde das konstruiert auf den 270 Seiten, nicht anders.

Aber auch hier: Selbst wenn man sich rausreden möchte, dass der Lüfter nur wegen dem entzündbaren Kraftstoff nicht in ein Kfz eingebaut werden dürfe, so hätte das Ding erst recht nicht neben dem hochbrennbaren Ölleitungen erlaubt sein dürfen... Hat ja die gleiche Brennenergie und Entzündbarkeit (fast) wie Kraftstoff...
 
Kris schrieb:
Zusammenfassend kann man feststellen, dass der Hersteller des Schienenfahrzeugs dem Kunden (GBK) ein fahrlässig gefährliches Produkt verkauft hat. Der primäre Grund für die Katastrophe liegt in der Art, wie der Hersteller das Fahrzeug gebaut hat.

So kann man JETZT argumentieren.
Zu dem Zeitpunkt, als die Bahn gebaut wurde, hat wie gesagt NIEMAND - auch kein Experte - damit Gerechnet, das ein Brandfall in einer Standseilbahn eintreten könnte.
Daher gab es ja auch keine Brandschutz-Bestimmungen für Standseilbahnen, keine Nothämmer, keine entsprechenden Fluchtwege etc.

Im Nachhinein ist das natürlich völlig logisch.
Aber: So eine Seilbahn muss ja - gerade wenn es wie im Fall von Karprun eine Einzelkonstruktion ist - ausführlich abgenommen werden.

Und auch bei der Abnahme - und auch bei den behördlichen Inspektionen - hat niemand dies Bemerkt.

Hätte jemand die Gefahr bemerkt, hätte man das sicher anders gebaut.

Wie gesagt: Aus heutiger Sicht sieht alles anders aus - aber kann Fahrlässigkeit nunmal nur nach dem DAMALIGEN Stand der Technik und des Wissen beurteilen.
Das ist ähnlich wie mit dem Röntgen-Strahlen:
Früher wurden ja Patienten teilweise beim Röntgen unter "dauer-Beschuss" gesetzt und "live" am Röntgen-Schirm die Lunge begutachtet - aus heutiger Sicht ist das auch "grob fahrlässig" - aber man wußte es damals auch nicht besser.

Gruß, Jens
 
Das Gericht musste- und das ist ja das unverschämte - erst umdefinieren, und aus dem allgemeinen Oberbegriff "Fahrzeug" ein "Kraftfahrzeug" machen. So wurde das konstruiert auf den 270 Seiten, nicht anders

Die ganze Irrwitzigkeit zeigt sich auch bei der "Umkehrprobe".

In welches Kraftfahrzeug sollte man denn einen Heizlüfter nicht einbauen dürfen? (So wie das Gericht das Verbot deutet?)


Mir fällt auf Anhieb nur eine Art "Kraftfahrzeug" ein (nie vergessen: das Gerät braucht 230V und 2000 Watt). Wer errät es?
 
jens.f schrieb:
Kris schrieb:
Zusammenfassend kann man feststellen, dass der Hersteller des Schienenfahrzeugs dem Kunden (GBK) ein fahrlässig gefährliches Produkt verkauft hat. Der primäre Grund für die Katastrophe liegt in der Art, wie der Hersteller das Fahrzeug gebaut hat.

So kann man JETZT argumentieren.
Zu dem Zeitpunkt, als die Bahn gebaut wurde, hat wie gesagt NIEMAND - auch kein Experte - damit Gerechnet, das ein Brandfall in einer Standseilbahn eintreten könnte.
[...]
Hätte jemand die Gefahr bemerkt, hätte man das sicher anders gebaut.
[...]


Naja, wenn man es gewusst hätte, wäre das Vergehen vorsätzlich begangen worden. Wie es gelaufen ist, war es fahrlässig. Auch hier gibt es noch eine Verstärkung zu "grob" fahrlässig. Die Unterschiede wird wohl ein Jurist kennen.

Die Tatsache, dass man nach allgemeinen Regeln der Technik in einem Schienenfahrzeug für einen 2000 Watt Leistung umsetzenden Apparat kein billiges graziles Haushaltsgerät einsetzt, ist ziemlich unabhängig von der Zeit.

Die Tatsache, daß nahezu an der Rückseite des Heizgeräts drei Stränge an Hydraulikölleitungen vorbeiführten, macht die Sache nur noch evidenter.

Um die möglichen Risiken zu erkennen bedarf es weder Normen noch besonderer wissenschaftlichen oder technologischen Quantensprünge, sondern einer normalen fundierten technischen Ausbildung.

Das Auseinander- und wieder Zusammenbauen des Geräts ist m.E. weniger dramatisch als es dargestellt wird (es sei denn es ist von oben Öl reingetropft).



Der Bedienungsanleitung wird wohl im Moment des Einbaus wenig Bedeutung beigemessen worden sein, denn ein solcher Haushaltslüfter wird von einem Fachmann mit Sicherheit als trivial angesehen. Ich hätte die Anleitung wohl auch nicht angesehen, wenn ich schon so naiv gewesen wäre ein deratiges Haushaltsgerät zu bestellen. Was soll da schon drinnen stehen nützliches für den Auseinander- und Zusammenbau? Aber gut, hier weiss man ja nicht was wirklich war.


NB: Vom Hersteller der Bahn wurden auch 4 Thermoschalter für den Heizlüfter nachbestellt. Was mit diesen geschehen ist, weiss man auch nicht... Wenn ich es richtig verstehe, sind dies jene Schalter die bei Überhitzung der Heizwendel abschalten (und wieder ein wenn der Netzstecker aus-und wieder eingesteckt wirf (d.h. die Bahn in die Station einfährt...(!) ).
 
Kris schrieb:
Naja, wenn man es gewusst hätte, wäre das Vergehen vorsätzlich begangen worden. Wie es gelaufen ist, war es fahrlässig. Auch hier gibt es noch eine Verstärkung zu "grob" fahrlässig. Die Unterschiede wird wohl ein Jurist kennen.

Nein. Es ist dann Fahrlässig, wenn er es hätte wissen müssen. Wenn er es nicht wissen konnte, ist es nicht fahrlässig.
Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssig
Damit Fahrlässigkeit überhaupt vorliegen kann, bedarf es der Vermeidbarkeit, der Voraussehbarkeit des rechts- beziehungsweise pflichtwidrigen Handelns und der sich daraus ergebenden Folge
und:
Das deutsche Strafrecht übernimmt die Einteilung und Definition der unbewussten und bewussten Fahrlässigkeit nicht ausdrücklich vom Zivilrecht; die herrschende Meinung und vor allem die Rechtsprechung lehnen sich aber an den § 276 BGB Abs. 2 an, der die Fahrlässigkeit als Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt definiert: Essentielle Bestandteile der Fahrlässigkeitsprüfung sind daher die Verletzung einer objektiven Sorgfaltspflicht und deren Erkennbarkeit

Da - wie gesagt - der allgemeine Wissenstand zu dem Zeitpunkt war, dass in einer Standseilbahn keine Brandgefahr besteht, ist es sehr fraglich, hier eine Fahrlässigkeit zu unterstellen.
Wie bereits gesagt: Auch keiner der Behördlichen Prüfer hat die Gefahr erkannt.

Die Frage ist also:
Hätte der Techniker ahnen können oder müssen, das der Heizlüfter eine Gefahr darstellt?

Nur, wenn man dies bejahen kann, wäre eine Fahrlässigkeit gegeben - zumindest nach Deutschem Recht, ich gehe aber davon aus, dass das in Österreich nicht viel anders sein wird.

Gruß, Jens
 
@Dachstein: Ich würde Kris nicht so ohne Weiteres in die "Nicht-Wissenschaftler"-Schublade abschieben... dies nur nebenbei bemerkt.

@all: Vielleicht teilt er nur nicht die aus meiner subjektiven Warte ziemlich betriebsblind-kritiklose Haltung mancher Foristen, die einfach in keiner Weise irgendetwas auf ihre innig geliebten Bergbahnen kommen lassen wollen und die zu jedem Gegenargument und berechtigten Einwand von Außen immer noch eine Spitzfindigkeit heranziehen, damit die weiße Weste fleckenlos bleibt und das Konstrukt einer heilen Tourismus- und Seilbahnwelt intakt. Die verheerende Außenwirkung, die der ganze Prozess und seine Abwicklung haben, scheint einigen dann auch nicht so ganz bewusst zu werden. Das zeigt sich auch, dass mit formalrechtlichen Details und Spezialwissen gewuchert wird, wenn jemand sich wünscht, das aus Sensibilitätsgründen während der Gedenkfeier der Seilbahnbetrieb für einige Gedenkminuten ruht - ansonsten bleibt schlichtweg der von Kris zu Recht bemängelte "the show must go on"-Charakter. Und bitte kommt jetzt nicht mit pseudo-regionalökonomischen Tiraden à la "die arme GBK hat durch das vom Himmel herab gekommene Unglück so viel Umsatz und Imageschaden erlitten und ist doch so wichtig wie für die Region".

Wer hat egtl die 3SAT-Reportage am Mittwochabend gesehen? Ich leider nur die zweite Hälfte. Euer Eindruck?
Ich denke, dass für die Angehörigen der Opfer und die Überlebenden die Aufarbeitung und das Weiterleben leichter gewesen wäre, wenn eben der Prozess nicht diesen "Persilschein"-Charakter gehabt hätte, mit den schönen Anekdoten wie hinterher triumphierenden GBK-Pressesprechern, Richtern, die mit Angeklagten auf den Freispruch anstoßen (wenn es denn stimmt), etc. Auch das in den Interviews der damaligen Verantwortlichen heute, 10 Jahre später, zum Ausdruck kommende Bedauern und die persönliche Betroffenheit, die ich zweifellos für authentisch halte, denn hier tragen Menschen persönlich für den Rest ihres Lebens, an den Dingen, die in ihrer Verantwortung geschehen sind, hätten damals auch die Wogen glätten können und ein insgesamt besseres Bild abgegeben.
 
jens.f schrieb:
Die Frage ist also:
Hätte der Techniker ahnen können oder müssen, das der Heizlüfter eine Gefahr darstellt?


Ich sage mal "ja", dafür wird der ausgebildet und bezahlt. Handeln nach Norm alleine ist nicht ausreichend. Das Gesetz kennt daher sehr wohl das Handeln "nach den Regeln der Technik". Das Primat "Handeln nach den Regeln der Technik" ist daher vielfach im Arbeitsvertrag con Fachkräften explizit festgehalten. Handeln nach den Regeln der Technik schliesst das Einhalten von Normen ein, und -das ist das wesentliche- geht auch darüber hinaus. D.h. man muß Regeln ableiten können, auch wenn es (noch) keine explizite Normen dazu gibt. Alles andere ist Trial and Error.
Ist ja wohl logisch oder?


Habe das einige Seiten vorher bereits dargestellt: Die Frage ist auch, ob die Betriebskultur ein Nachdenken und Hinterfragen überhaupt zulässt. Das ist im österreichischen "Wir-Sind-Uns-Alle-Lieb" Betriebsdogma alles andere als gegeben.

Ich befand mich als junger Ing. in genau dieser Situation vor jetzt etwa 15 Jahren, dass ich Schwierigkeiten bekommen habe, eben weil ich nachgedacht habe. Weil ich den Dingen auf den Grund ging, nächtens Schaltpläne studiert habe die keiner mehr ansah weil man das einfach so verwendete obwohl die intrinsisch unsicher waren. Beispielsweise Analogreglerkarten (gabs damals tatsächlich noch...) zur Antriebsansteuerung für Pendelbahnen (u.a.): Klebte da ein Printrelais im falschen Moment fest, würde nach einem Nulldurchgang statt einem "Rückwäts" ein "Vorwärts" der folgenden Leistungselektronik vorgesetzt (wenn ich mich recht erinnere). Oder das Einstellen der Länge der Blockabschnitte (Weglänge) zur Sicherung gegen Zusammenprallende KSB Sessel im Stationsumlauf: Man sendete Einstelldaten vom PC an eine SPS ohne zu prüfen ob die Daten tatsächlich in der SPS ankamen. Abgelesen wurde auch nur am PC.... Oder die Bemessung der Leitungsquerschnitte für die Nachtbeleuchtung einer Sesselbahn: Es ergab sich ein derart großer erforderlicher Leitungsquerschnitt (230V, ein Dutzend Masten über 1...2km Länge, einige 100W pro Masten waren vorgegeben), dass man einfach ein dünnes genommen hat und die Masten aufgrund des Spannungsabfalls allenfalls wie Weihnachtsbäume vor sich her geglimmt hätten....ich erinnere mich noch zu gut an die Gespräche ....(Dem Gesetz wurde offensichtlich mit der nominalen Wattzahl der Lampen genüge getan). Es gab SPS Programmschnippsel, bei denen keiner mehr die Zusammenhänge und Wirkweisen (Personalfluktuation) Sattelfest beherrschte geschweige denn dokumentieren konnte, Programmteile die aber sets per per copy & paste weiter verwendet wurden, in Trial and Error Verfahren.
Und und und....
Kurz: Ich nervte, so wie hier auch im Forum.

Das erste was ich Jahre später tat, als ich von dem Unglück in Kaprun erfuhr, ist nachzusehen welche Firma das Ding elektrisch ausgerüstet hat...war zum Glück eine andere...

Nene, Nachdenken ist oft verdammt gefährlich.... Dumm sein erleichtert paradoxerweise das eine oder andere. Ich bin froh, nicht mehr in dem Laden zu sein. Passt aber letztendlich gut zu dem Vorgehen der Gerichte offensichtlich, die arbeiten ähnlich opportun. Wieder was neues gelernt diese Tage.

Ich habe mir damals Ordner angelegt, in denen ich sämtliche mangelhaft oder vollständig undokumentierten Pläne/Listings mit denen ich zu tun hatte, kopierte, ablegte, und akribisch genau Dokumentierte. Wenn es sein musste jeden Programmzeile, jeden Pin. Gab es keine Textuelle Doku zu den Innereien eines Subsystems, habe ich dieses analysiert, bis auf Transistorebene runter. Ditto für Software. Das tat damals keiner, es konnte wohl auch keiner mehr, alleine aus Zeitmangel.
Man wusste ja "dreh am Anfang den Regler auf Position 8, den anderen dann auf 2 usw...". Mir hat das halt nicht gereicht, ich hatte da Schiss die Dinge einfach so ohne Wissen zu übernehmen. Immerhin hangen da schon mal 100 oder 200kW Antriebsleitung dran. Zumal- und das war das erschreckende- es die anderen auch nicht im Detail wussten.
Die hatten viel Erfahrung wie sich die Systeme außen verhalten, aber nicht unbedingt sicheres Wissen über das Zustandekommen des beobachteten Verhaltens. Vielleicht reichte es ja für sie aus, für mich nicht. Wenn man Systeme zusammenstellt, so meine ich, muss man sehr wohl auch das Gesamtsystem verstehen, um zB. Grenzverhalten antizipieren können.
Meistens geht das Trial and Error ja gut, weil irgendwo noch irgendeine weitere Schaltlogik einschreitet, die dann den Fehler erkennt und das System in einen sicheren Zustand versetzt....aber falls das mal nicht so ist... gute Nacht.

Wie dem auch sei, als ich mein Büro räumte, nahm ich den wichtigsten Ordner mit all den erstellten Dokumentationen mit, viele Diagramme und klitzekleine Kommentare, und versank den Inhalt süffisant in einem Papierkorb in der Mitte eines großen Parkplatzes eines EKZ...ha! Habe ich gejubelt!


Zurück zur Frage, ob die Konstrukteure des SSB Fahrzeugs das Risiko hätten erkennen müssen:

Wenn man dem österreichischen Rechtsverständnis nach von einem Ing. bzw. ausgebildeten Elektriker nicht zu erwarten braucht, dass dieser weise genug ist um keinen grazilen Haushaltslüfter (welcher 2kW an Leistung umsetzt) in einen SSB-Wagen einzubauen, noch dazu in unmittelbaren Kontakt zu drei Strängen an Kunststoffleitungen in denen sich unter hohem Druck leicht entzündbares Öl befindet..... ja dann weiss ich auch nicht mehr weiter...
Nehmts eure Fahrbetriebsmittel doch mit ins Bett (sorry ...).


Wäre dem tatsächlich so, könnte man weder Flugzeug noch Auto beruhigt besteigen. Zum Glück kann man das aber :-)


So, und nun weiss der geneigte Leser vielleicht etwas über mein Verhältnis zum Thema...das ich jetzt wieder schnell vergesse... :-)


@Dachstein: Wunder Dich mal nicht...ich habe seit einigen Jahren mit W. genügend zu tun, um das Wesen von selbiger hinreichend zu verstehen....das tut aber hier nichts zur Sache.
 
Wäre dem tatsächlich so, könnte man weder Flugzeug noch Auto beruhigt besteigen. Zum Glück kann man das aber :-)
Wirklich :?:
Denke die vielen Rückrufaktionen in der Automobilbranche und die Probleme beim A380 hinterlassen da einen ganz anderen Eindruck.
Da treten doch häufig auch Mängel auf, die es theoretisch gar nicht geben dürfte...
 
Kris schrieb:
jens.f schrieb:
Die Frage ist also:
Hätte der Techniker ahnen können oder müssen, das der Heizlüfter eine Gefahr darstellt?
Ich sage mal "ja", dafür wird der ausgebildet und bezahlt. Handeln nach Norm alleine ist nicht ausreichend. Das Gesetz kennt daher sehr wohl das Handeln "nach den Regeln der Technik".

Er hat aber nach den damaligen Stand der Technik gehandelt..
Wie gesagt: Nach damaligen Stand GAB es keine Brandgefahr bei einer Standseilbahn. Niemand - auch nicht der TÜV, die Kontrolleure etc. - haben einer Standseilbahn eine Brandgefahr gesehen.

Man kann von einem Techniker nicht erwarten, dass er hellsehen kann.
Wenn alle sagen: "Es gibt keine Brandgefahr in einer Standseilbahn", Einbau eines Heizlüfters erstmal kein Problem...

Gruß, Jens
 
Emilius3557 schrieb:
Vielleicht teilt er nur nicht die aus meiner subjektiven Warte ziemlich betriebsblind-kritiklose Haltung mancher Foristen, die einfach in keiner Weise irgendetwas auf ihre innig geliebten Bergbahnen kommen lassen wollen und die zu jedem Gegenargument und berechtigten Einwand von Außen immer noch eine Spitzfindigkeit heranziehen, damit die weiße Weste fleckenlos bleibt und das Konstrukt einer heilen Tourismus- und Seilbahnwelt intakt. Die verheerende Außenwirkung, die der ganze Prozess und seine Abwicklung haben, scheint einigen dann auch nicht so ganz bewusst zu werden.

Sehr gut formuliert. Der Eindruck drängt sich mir hier auch auf.
 
Am Rande noch eine kleine Spitzfindigkeit zu den sog. Fachbegriffen. Ratet mal, wie im Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetz die FBM einer Standseilbahn heißen:
Bei diesen Anlagen handelt es sich um [...] Standseilbahnen und andere Anlagen, deren Fahrzeuge von Rädern oder anderen Einrichtungen getragen und durch ein oder mehrere Seile bewegt werden.
 
@all: Vielleicht teilt er nur nicht die aus meiner subjektiven Warte ziemlich betriebsblind-kritiklose Haltung mancher Foristen, die einfach in keiner Weise irgendetwas auf ihre innig geliebten Bergbahnen kommen lassen wollen
Nur wäre es in diesem Fall genau so falsch, wenn man jetzt versucht die ganze Verantwortung den Bergbahnen in die Schuhe zu schieben.
Immerhin haben ja auch die Tüv-Experten die Heizlüfter "übersehen". Und wenn man denkt wie peinlich genau und "kleinlich" diese Experten sein können, ist es dann schon erstaunlich dass sie nichts zu den Heizlüfter gesagt haben...
Ok, man könnte jetzt Böses denken und vermuten dass die Experten von den Bergbahnen bestochen worden sind.
Und ja, in diesem Fall wäre der Skandal dann absolut perfekt.
 
TPD schrieb:
Ok, man könnte jetzt Böses denken und vermuten dass die Experten von den Bergbahnen bestochen worden sind.
Und ja, in diesem Fall wäre der Skandal dann absolut perfekt.

Und da ist jetzt die Frage wo die Korruption an fängt. Gratis Mittagessen? Ne schöne warme Jacke? Skipass für die Ehefrau? Die Kiste Rotwein die sich zufälligerweise in den Kofferraum verlaufen hat?

@ Kris: Ist das Wirklich so schlimm mit den Steuerungen in Österreich? Ich wunder mich immer warum in Italien keine Steuerungen aus anderen Ländern verbaut werden.
 
@TPD: Zustimmung! Genausowenig wie alle unschuldig sind, ist die Bergbahn meiner Meinung nach auch nicht alleinschuldig.
Blendet man die Frage nach dem Schuldigen für das Unglück aus, bleiben doch noch immer ein paar Fragen offen. Wie kann es sein, dass die Bahn scheinbar längere Zeit mit leckenden Leitungen umherfuhr oder wie genau wurden die nachträglichen Umbauten an den Heizungen kontrolliert? Ich bemühe wieder den vergleich mit einem PKW. Fahre ich zum TÜV mit leckenden Bremsleitungen, stehen die Chancen eher schlecht, die Prüfung zu bestehen. Führe ich unsachgemäße Änderungen am Fahrzeug durch, muss ich bei einer (Polizei-)Kontrolle mit einer Strafe rechnen.
 
flo schrieb:
@TPD: Zustimmung! Genausowenig wie alle unschuldig sind, ist die Bergbahn meiner Meinung nach auch nicht alleinschuldig.
Blendet man die Frage nach dem Schuldigen für das Unglück aus, bleiben doch noch immer ein paar Fragen offen. Wie kann es sein, dass die Bahn scheinbar längere Zeit mit leckenden Leitungen umherfuhr oder wie genau wurden die nachträglichen Umbauten an den Heizungen kontrolliert?

Also leck kann die Leitung nicht gewesen sein, sonst wäre es zu einem sofortigen Einfall der Zangenbremse gekommen. Somit kann das System also als dicht angesehen werden.
Ich habe auch nirgens gesagt, dass keiner schuldig ist, jedoch ist es für meine Begriffe unmöglich jemanden zu verurteilen, ohne eine genaue Brandursache zu kennen. Somit gäbe es auch nach den deutschen Gutachtern das gleiche Ergebniss.

Zu deinem Einwand, dass in Bayern der Wagen einer Standseilbahn Fahrzeug genannt wird, ist hinfällig, da nach österreichischen Recht zu richten ist. Freilich besteht im Falle FMB ja oder nein Argumentationsbedarf, und das ist im Gericht auch geschehen. Das Gericht ist in diesem Falle den Ausführungen der Verteidigung gefolgt.

Auch finde ich es komisch, dass ein Urteil, wenn es denn so grobe Verfahrensmängel gegeben hat, die zweite Instanz ohne weiteres übersteht. Außerdem ist der Einwand, dass die Tourisdtikerbranche da etwas damit zu tun hat auch dahingehend nicht begründbar, da ein Schuldiger ja viel besser wäre. Man könnte sugerieren, dass dass der Schuldige hätte und die Sache damit als bereinigt anzusehen ist.

Zu Jens.f kann ich wieder nur eines sagen: 100% Zustimmung. Es ist immer nur möglich, nach aktuellem Wissen zu arbeiten und alle Normen und Gesetze einzuhalten. Hellsehen geht einfach nicht. Sonst wäre es möglich, sämtliche Unglücke zu verhindern.

Die Frage ist auch, ob die Betriebskultur ein Nachdenken und Hinterfragen überhaupt zulässt. Das ist im österreichischen "Wir-Sind-Uns-Alle-Lieb" Betriebsdogma alles andere als gegeben.

Ich kenne genug Seilbahnbetriebe wo es ordentlich kracht....

Und zu deinem Stichwort "Nachdenken": du kannst ja mal versuchen, alle Fälle zu antizipieren. Das geht einfach nicht, weil es unmöglich ist. Trotz sorgfältigster Überlegungen gibt es immer noch genug Dinge, die nicht bedacht werden. Du gehst davon aus, dass der Mensch zu 100% funktioniert, nur diese Annahme ist eine Fehlannahme. Das gab es nie, gibts nicht und wird es nicht geben. Wer fehlerfrei ist werfe den ersten Stein, bedenkt aber, dass jeder von uns im Grunde im Glashaus sitzt!

Wäre dem tatsächlich so, könnte man weder Flugzeug noch Auto beruhigt besteigen. Zum Glück kann man das aber

Optimist... Rückrufaktionen noch und nöcher; Flugzeuge, die vom Himmel fallen scheinbar ohne erkennbaren Grund. Und das immer nur, weil Menschen viele Umstände bedenken, aber nie alle bedenken können. Wo Menschen sind, da menschelt es eben. Und es kommt zu Fehlern. Manchmal müssen wir diese Fehler leider teuer bezahlen. Das wird aber in der Zukunft auch weiterhin so sein.

Seilbahnbetrieb für einige Gedenkminuten ruht

Betriebspflicht.... Es ist nicht möglich, eine Seilbahn wärend des Betriebs so einfach eine Zeit lang stillzulegen.

Auch das in den Interviews der damaligen Verantwortlichen heute, 10 Jahre später, zum Ausdruck kommende Bedauern und die persönliche Betroffenheit, die ich zweifellos für authentisch halte, denn hier tragen Menschen persönlich für den Rest ihres Lebens, an den Dingen, die in ihrer Verantwortung geschehen sind, hätten damals auch die Wogen glätten können und ein insgesamt besseres Bild abgegeben.

Bedenkst aber nicht, dass das menschliche Schuldeingeständniss sofort in unmenschlicher Weise juristisch ausgenutzt wird. Ich denke, dass hier insofern Handlungsbedarf besteht, als dass ein menschliches Schuldeingeständniss nicht unbedingt juristisch zu werten ist.

Mir fällt auf Anhieb nur eine Art "Kraftfahrzeug" ein (nie vergessen: das Gerät braucht 230V und 2000 Watt). Wer errät es?

Muss ich dich enttäuschen: es gibt eine Vielzahl von Fahrzeugen, die unter anderem ein 230 Volt Bordnetz haben. In Einsatzfahrzeugen (Feuerwehr, Rettung) gibt es beispielsweise sowas. Interessanterweise gibt es auch immer wieder Leute, die sich in Autos eine Standheizung sparen wollen...Ich denke auch, dass vornehmlich an solche Fälle gedacht wurde. An einen Zwischenfall / Unglücksfall Namens Kaprun hat kein Mensch gedacht. Selbst die nicht, die jetzt so laut schreien.

MFG Dachstein
 
Ich verfolge ja schon seit langem die Diskussion und möchte eigentlich nur eines loswerden, was mehr auf den menschlichen Aspekt des Unglücks abzielt:

Es ist leider einfach so, egal ob in Deutschland oder Österreich oder anderswo, dass die menschliche Komponente bei Gerichtsurteilen keine Rolle spielt und einfach nach Gesetz geurteilt wird oder Lücken ausgenutzt werden. Ob hier richtig geurteilt wurde oder nicht, sei dahingestellt. Ich kenne es aus eigener Erfahrung zu gut, wie es ist, wenn man für sein Recht, das in meinem Fall sogar zweifelsfrei bewiesen war, kämpfen muss. Zwischen den Zeilen einem indirekt die Schuld zugeschoben wird, frei dem Motto "zur falschen Zeit am falschen Ort". Ich kann daher mit allen Hinterbliebenen nachfühlen, dass es immer wieder aufs Neue ein Stich ins Herz ist, dass es bis heute keine/n Schuldigen in diesem Fall gibt. Für viele geht es hier doch gar nicht darum, dass jemanden der "Schwarze Peter" zugeschoben wird, sondern einfach darum endlich den Seelenfrieden zu finden, dass jemand Schuldig ist und das Gefühl loszuwerden, dass es "einfach" ein Unglück war und die Menschen dummerweise auch zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Ich kann dies auf ganzer Linie nachvollziehen und würde mich genauso fühlen.

Betriebspflicht hin oder her. Ich glaube, dass keiner eine Klage eingereicht hätte, wenn für eine Minute der Betrieb geruht hätte. Was ist eine Minute unseres Lebens? Leben, das die Menschen die an diesem Tag dort Skifahren waren noch genießen können! 155 Menschen würden das heute auch noch gerne machen. Das übersteigt irgendwie mein Verständnis von Moral. Da veröffentlicht die Bergbahn ein Schreiben, welches nur so tropft wenn man es in den Wind hält und bekommen es nach Bitten diverser Hinterbliebener nicht hin für die Schweigeminute den Betrieb zu unterbrechen. Sorry, aber dieses Verhalten ist für die Hinterbliebenen bei der Trauerfeier ein Schlag in den Nacken, aber mit 10m Anlauf. Wenn jede geschriebene Zeile ernst gemeint ist, hätten sie dem mit einer kurzen Betriebsunterbrechung zum 10jährigen Jahrestag Ausdruck verleihen können. Aber so hat man das Gefühl, dass man sich mit ein paar Zeilen moralisch von der Schuld freisprechen möchte und einfach so im Tagesgeschehen weitermacht. Auch hier kann ich das Empfinden der Betroffenen nachvollziehen.
 
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