citta dei sassi
Vogelsberg (520m)
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Kris schrieb:Dachstein, Du schreibst:
Wenn die Leitung wirklich undicht gewesen wäre, hätte die Zangenbremse einfallen müssen. Das tat sie aber erst beim Band... Demnach müsste sie eigentlich dicht gewesen sein
1.) Der Zug blieb nicht wegen Einfall der Zangenbremsen stehen. Vielmehr sank der Öldruck zunächst um 10%=20bar ab, bist der Druckwächter dies feststellte und über den Kommunikationskanal der Antriebsstation meldete. Der Antrieb wurde mit 0,4m/ss verzögert. Die Fangbremsen fielen erst später ein. Anscheinend nach Abriss des Kommunikationskanals, ansonsten wäre der Zeitpunkt wohl an der Antriebsstation protokolliert worden.
2.) Der Betriebsdruck der Ölhydraulik beträgt satte 195bar. Das entspricht -habe ganz nett gestaunt- einer Wassersäule von knapp 1950(!) Meter. Um diesen aufrecht zu erhalten, entnimmt eine el. Pumpe aus einem 160(!) Liter fassenden Tank bei Bedarf die nötige Menge, bis der Druck wieder stimmt.
Dies geschieht automatisch, sobald der 380V Pumpenmotor gespeist wird, also in den Stationen.
Hier kann damit in gewissen Grenzen eine Menge an Öl ausgelaufen sein, und zB. bereits den Ventilator benetzt haben, ohne dass dies auf den Betrieb (Drucksensor, Zangenbremse) einen Einfluss gehabt hätte, da die Leitung automatisch nachbefüllt würde.
--> Die 10% des Druckabfall entsprechende Menge Öl ist damit wohl plötzlich oder kontinuierlich zwischen Start in der Station und Halt im Tunnel ausgeflossen (steht so nicht im Urteil). Wenn ich den zugehörigen Abschnitt im Urteil richtig interpretiere, sei dies ein Volumen von 2+8+8L gewesen. Mag bei der Menge hier irren, da das Larifari in dem betreffenden Abschnitt besonders undeutlich ist.
--> In der Station bzw. während der Fahrten davor kann zusätzlich bereits weiteres (wieder nachgepumptes) Öl ausgeflossen sein.
Dachstein, Du hast das Urteil nicht oder allenfalls in homöopathischen Dosen gelesen. Mach das doch bitte wenn Du schon so wehement hier Dein Dogma vertrittst... die Wertigkeit der Diskussion würde profitieren.
Kein Bock mehr.
Kris schrieb:Dachstein, Du hast das Urteil nicht oder allenfalls in homöopathischen Dosen gelesen. Mach das doch bitte wenn Du schon so wehement hier Dein Dogma vertrittst... die Wertigkeit der Diskussion würde profitieren.
(Im Toaster verlegte Leitungen müssen daher sinnvollerweise mit einer Hydraulikflüssigkeit befüllt werden, dessen Flammpunkt höher als jener der Glühdrähte ist...)
Da das Gebiet eh nicht in meinem Einzugsgebiet liegt, kommt es auch nicht für mich in Frage. Und wenn, würden die mich deshalb auch nicht sehen. Da bin ich auch bei Dir. Naja, schreiben kann die BB ja viel, nur wie sie dazu stehen ist eine andere Frage und die haben Sie m.M.n. zum Jahrestag leider moralisch fragwürdig beantwortet!seilbahner schrieb:Ach ja, und zu Snowflats Beitrag wegen der Gedenkminute. Ich muss ihm da 100% beipflichten.
Und genau deshalb meide ich dieses Skigebiet.
Aber ein ausgeschalteter Heizlüfter ist nunmal keine Zündquelle nach einhelliger Expertenmeinung.
Dachstein schrieb:Zu deinem Einwand, dass in Bayern der Wagen einer Standseilbahn Fahrzeug genannt wird, ist hinfällig, da nach österreichischen Recht zu richten ist. Freilich besteht im Falle FMB ja oder nein Argumentationsbedarf, und das ist im Gericht auch geschehen. Das Gericht ist in diesem Falle den Ausführungen der Verteidigung gefolgt.
snowflat schrieb:Da das Gebiet eh nicht in meinem Einzugsgebiet liegt, kommt es auch nicht für mich in Frage. Und wenn, würden die mich deshalb auch nicht sehen. Da bin ich auch bei Dir. Naja, schreiben kann die BB ja viel, nur wie sie dazu stehen ist eine andere Frage und die haben Sie m.M.n. zum Jahrestag leider moralisch fragwürdig beantwortet!
baeckerbursch schrieb:Aber ein ausgeschalteter Heizlüfter ist nunmal keine Zündquelle nach einhelliger Expertenmeinung.
Laut einhelliger Expertenmeinung stellt eine abgestellte Herdplatte keine Brandquelle dar. Einfach mal nach dem Kochen auf die ausgeschaltete Herplatte fassen!![]()
Und weshalb wurden diese Mängel bei den Routinenkontrollen vom Tüv nicht bemängelt ?Was ich auch zum Thema Brandlast noch sagen wollte:
Im Zug war zudem der Boden mit Gummimatten ausgelegt (die mit den runden Löchern). Die waren aus leichtendzündlich (es gab da wohl ein falsches Zertifikat, die Bergbahnen meinten es wäre schwerentflammbar). Jetzt kann man natürlich sagen: die paar qm Gummi..... Es waren 50qm (laut Urteil). 1qm einer solchen Matte wiegt schlappe (ca.) 15kg. Also insgesamt 750kg Gummimatten im Zug!
Die Außenwände wurden auch ohne Rücksprache mit der Behörde Isoliert. Waren auch noch mal 50qm Styropor (steht im Urteil).
Eben. Diese Matten waren sicher gute Nahrung für das Feuer, aber da sie dazumal Standard waren kann man nun wirklich niemand zur Verantwortung ziehen, dass sie eingebaut wurden.Die Lochgummimatten laufen imo. nicht unter Mangel. Diese Matten waren Stand der Technik und bei vielen Anlagen weit verbreitet. Ich kann mich noch gut an ganze Stationen erinnern, die damit ausgelegt waren. Nach Kaprun mussten alle diese Matten ersetzt werden.
Das glaube ich ehrlich gesagt nicht.TPD schrieb:...Diese Matten waren sicher gute Nahrung für das Feuer, aber da sie dazumal Standart waren kann man nun wirklich niemand zur Verantwortung ziehen, dass sie eingebaut wurden...
3303 schrieb:Niemals geht man davon aus, dass es sowieso nicht brennt.
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