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Matterhorn (4478m)
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In D ist brandschutztechnisch ebenfalls ggf. im Laufe der Zeit nachzubessern.
Wenn die Fluchtwegesituation problematisch ist, muss kompensiert werden. ZB dadurch, dass keine Brandlasten vorhanden sein dürfen (vgl. Fluchttreppenhaus Hochhaus, welches die max. 35m Strecke bis zum Ausgang nicht einhalten kann. Nur als Beispiel).
Das ist alles irgendwie lösbar und auf sehr geringe Restrisiken zu reduzieren, solange man eben nicht nachträglich unsachgemäß an der Technik herumbastelt, hoch brandgiftiges PVC einbringt oder sonstwas.
Die Beispiele der anderen Bahnen sagen nichts aus. Zur Beurteilung muss man den gesamten Sachverhalt hinsichtlich Brandschutz etc. in den Anlagen genau kennen.
Außerdem könnten dort ebenfalls Missstände vorhanden sein, wie es in Kaprun ja auch war.
So, und jetzt habe ich keinen Bock mehr
Wenn die Fluchtwegesituation problematisch ist, muss kompensiert werden. ZB dadurch, dass keine Brandlasten vorhanden sein dürfen (vgl. Fluchttreppenhaus Hochhaus, welches die max. 35m Strecke bis zum Ausgang nicht einhalten kann. Nur als Beispiel).
Das ist alles irgendwie lösbar und auf sehr geringe Restrisiken zu reduzieren, solange man eben nicht nachträglich unsachgemäß an der Technik herumbastelt, hoch brandgiftiges PVC einbringt oder sonstwas.
Die Beispiele der anderen Bahnen sagen nichts aus. Zur Beurteilung muss man den gesamten Sachverhalt hinsichtlich Brandschutz etc. in den Anlagen genau kennen.
Außerdem könnten dort ebenfalls Missstände vorhanden sein, wie es in Kaprun ja auch war.
Zumindest für D absolut falsch. Und ich bahaupte, dass es in Ö auch nicht anders ist.Dachstein schrieb:...ein Brandschutzkonzept muss nur für Objekte erstellt werden, die auch brennen können. ...
So, und jetzt habe ich keinen Bock mehr