• Willkommen im neuen Alpinforum!

    Das Alpinforum ist erfolgreich auf die neue Forensoftware XenForo umgezogen. Benutzerkonten und Foreninhalte wurden übernommen, sodass ihr euch wie gewohnt anmelden könnt.

    Schaut euch gerne um und probiert die neuen Funktionen aus. Solltet ihr Fehler oder Unstimmigkeiten entdecken, meldet sie bitte im entsprechenden Thema.

    Alle Informationen zur Migration und zum neuen Forum findet ihr hier:

    Zur ausführlichen Ankündigung

    Viel Spaß im neuen Alpinforum!

    Euer Alpinforum-Team

Lawinen 2012/13

christopher91 schrieb:
Bisschen Off-Topic sorry, aber genau weil ich nun auch etwas mehr Abseits fahren möchte und nicht ohne Ausrüstung ins Gelände möchte folgende Frage:

Was haltet ihr von folgenden LVS Set:

http://www.hervis.at/cms/frontpage?wt_ad=3593943195_18529400235&wt_kw=b_3593943195_lawinenrucks%C3%83%C2%A4cke

Bin was Gelände angeht ehr defensiv und vorsichtig, tragisch was man jeden Tag so liest.

Also ich weiß nicht warum alle so schlecht über dieses pieps reden?! Erstens hat das Ding 3 Antennen und zweitens bin ich mit dem Ding gleich schnell wie meine Kollegen mit neueren lvs Geräten!
Hab es jetzt 2 Jahre im Einsatz und es hat noch kein einziges mal versagt ( beim üben, Ernstfall hatte ich noch keinen zum Glück)
Problematisch wird es es erst wenn man 3 verschüttete hat, bis 2 sind kein Problem und wir vergraben den Rucksack auch mehr als nur nen halben Meter. ;)
Außerdem nützt das beste lvs nichts wenn man nicht damit umgehen kann, leider schon viel zu oft erlebt!!!
Werd mir aber wohl nächstes Jahr auch ein neues holen, die Kohle ging aber dieses Jahr für den Airbag drauf ( der noch nicht geliefert ist)
 
Es geht um das patroller, war letztens auch unter diesem link, jetzt kommt komischerweise die Übersicht.
Muss auch dazusagen das das patroller als ich es gekauft habe ohne Set um die 300€ gekostet hat. Und pieps usw noch deutlich teurer waren. Um 300 würd ich jetzt auch ein pieps oder so holen.
 
Dass es auch funktioniert steht ja ausser Zweifel :) . Aber es ist halt nicht mehr wirklich zeitgemäss.

Wo hast Du deinen ABS bestellt? Direkt? Und welchen Aufsatz. Bin auch gradm am aussuchen und schwanke zwischen Powder und Vario jeweils mit 15l-Zip oder Salewa Verbier 26...ich kann mich einfach nicht enscheiden.
 
Bei uns im intersport gibt's immer ne sammelbestellung, bei 6 Stück gibt's einen gratis.
Hab mir den vario mit 15 l bestellt. Hab den bei den Safety days in Lech testen können und war ganz zufrieden damit.
 
Könnte ein Mod die interessante Diskussion über Ausrüstung mal irgendwie verschieben und zusammenfassen ?
Wäre schade, wenn das untergeht.
 
Ich klinke mich nochmal ein wegen des Forstgesetzes und allgemeinen Freerides-Verbotes welches Dachstein, ich glaube auf Seite 6 angesprochen hat.
Und zwar ist jetzt im Thread Pistenunfälle dieser Artikel hier aufgetaucht http://www.vol.at/bezau-skifahrer-mussten-mit-dem-hubschrauber-geborgen-werden/3486672
dort steht dann jetzt geschrieben, dass die beiden Geretteten nun eben nach diesem Forstgesetz angezeigt werden.
Im Endeffekt war ja das Fazit, dass eh nicht kontrolliert werden kann und somit dieses Verbot ansich nicht durchsetzbar ist.
Jetzt würd mich einfach mal rein interesse halber interessieren, wird nach jedem Einsatz der im Gelände geflogen wird, ein solches Strafverfahren eingeleitet,
unabhängig davon ob es Verschüttete, Tote oder Verletztes gibt?
Oder ist dies davon abhängig in welchem Gebiet ich verunglücke, an welche Polizisten/Staatsanwalt ich gerate, im endeffekt also reine Glückssache?
Mit was für Strafen ist denn zu rechnen, wenn man erwischt wird?
Oder hat jemand vielleicht einen Tipp wo man sich über die grobe Rechtslage informieren kann, ohne nun ein ganzes Jura-Studium zu absolvieren.
Passt hier zwar alles nicht wirklich ganz zu den Lawinen, aber ich wusste jetzt nicht genau wo ich das sonst unterbringen soll.


Gruß
 
Thor schrieb:
Jetzt würd mich einfach mal rein interesse halber interessieren, wird nach jedem Einsatz der im Gelände geflogen wird, ein solches Strafverfahren eingeleitet,
unabhängig davon ob es Verschüttete, Tote oder Verletztes gibt?

Hier musst Du unterscheiden:
In diesem Fall ging es um eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Forstgesetz. Und Das hängt natürlich vom Gelände ab - wenn Du das Gelände nicht hättest betreten dürfen (eben wie in diesem Beispiel aufgrund des Forstgesetzes) wird hier auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeitsanzeige bzw. ein Strafverfahren kommen - was genau passiert hängt natürlich davon ab, was das Gesetz/die Verordnung, gegen dass verstoßen wurde, definiert.
Wenn es also ein Gesetz/Verordnung gibt, die das Betreten einen bestimmten Geländes verbietet, kommt die Polizei kaum darum herum, dass auch entsprechend weiterzuleiten.
Das hat nichts mit Verschütteten, Toten oder Verletzen zu tun - das ist einfach nur das Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Betretungs-Verbots.

Bei Verschütteten, Toten oder Verletzen kommt natürlich noch das Thema der fahrlässigen Körperverletzung/Tötung bzw. (je nach Land) Gefährdung dazu - das hängt dann davon ab, ob durch Dein Verhalten jemand Verletzt oder getötet wurde. In einigen Landen kann auch alleine die (abstrakte) Gefährdung der Allgemeinheit verfolgt werden, das hängt dann aber davon ab, in welchen Land wir uns jetzt befinden.

Auch kommt natürlich Sachbeschädigung in Frage, wenn Du eine Lawine auslöst, die dann etwas beschädigt - wobei es keine fahrlässige Sachbeschädigung gibt, so dass man (für den strafrechtlichen Teil) schon Vorsatz nachweisen müsste, was wohl kaum der Fall sein wird. Zivilrechtlich können die Schäden natürlich geltend gemacht werden - hier haften man natürlich auch für fahrlässig angerichtete Schäden.
 
Daraus lässt sich dann jetzt im Endeffekt für mich ableiten, dass in allen Skigebieten ein Abfahren im Wald (gibt ja auch im Schneeberichte Forum ein paar Interessante Berichte übers Tree Skiing)
nach § 33 Abs. 3 "Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet." verfolgt werden müsste, was sich in der Realität wie
zuvor schonmal gesagt wurde allerdings schwer durchzuführen wäre.
Dementsprechend muss ich mir, wenn ich das alles richtig verstanden habe, jedoch immer Bewusst sein, dass wenn ich im Wald Skifahre und aus irgendwelche Gründen in Kontakt mit der Polizei komme
ein Bußgeld in Höhe von bis zu 3600€ 8O zu befürchten habe.

Edit: Gibts anhaltspunkte wann das Forstgesetz anzuwenden ist? Reichen schon 3 Bäume, oder muss es dichter Wald sein?
 
Thor schrieb:
Dementsprechend muss ich mir, wenn ich das alles richtig verstanden habe, jedoch immer Bewusst sein, dass wenn ich im Wald Skifahre und aus irgendwelche Gründen in Kontakt mit der Polizei komme
ein Bußgeld in Höhe von bis zu 3600€ 8O zu befürchten habe.

Edit: Gibts anhaltspunkte wann das Forstgesetz anzuwenden ist? Reichen schon 3 Bäume, oder muss es dichter Wald sein?

Erstmal: Von welchem Land / Bundesland redest Du? Die Gesetzte können je nach Land (oder Bundesland) unterschiedlich sein.
Aus z.B. der Schweiz kenne ich es so, das z.B. Wildschutzzonen auf Karten eingezeichnet sind, die sogar oftmals an den Talstationen der Seilbahnen aushängen.

Und ja: Das ist Prinzipiell genauso wie das verbot des Fahren mit motorisierten Fahrzeugen auf den meisten Wald- und Forstwegen - die Chance, dass Dich jemand dabei erwischt, ist verschwindend gering - aber wenn es passiert, wir die strafe fällig.
Oder auch das Schild "Durchfahrt verboten" mit dem Zusatz "Anlieger frei" - in der Praxis ist das ja auch kaum durchsetzbar - aber wenn Du dabei erwischt wirst...
 
Schwieriges Thema, in diesem fall ist ja weiter rechts in diesem Hang auf dem pistenplan eine skiroute eingezeichnet. Vor Ort sind jedoch keine Tafeln die genau sagen wo jetzt die skiroute beginnt oder aufhört. Unten wird auch der Weg durch den Wald gewalzt um wieder leichter zur Gondel zurückzukommen ( dient auch als Winterwanderweg)
 
Zurück
Oben