Ich hätte vielleicht dazuschreiben sollen, dass ich mich auf die Lawine in O'gurgl bezogen habe bzw. auf die Situation in Österreich.
http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/archiv/61804_Strafdrohung-fuer-Hochrisiko-Skifahrer.html
Eine Strafbarkeit allgemein abstrakter Gefährdung wie in den §§ 176,177 öStGB gibt es in Deutschland z.B. nicht, da sind nur bestimmte Bereiche - Flug-, Bahn-, Straßenverkehr - strafrechtlich geschützt (auch bei Fahrlässigkeit) und wie in Österreich konkrete Sach- und Personenschäden strafbar. Es ist in D nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit ...
Ich halte es in Österreich bei Lawinen auch sehr schwer, die Gefährdung nachzuweisen, wenn kein konkreter Schaden entstanden ist - ob z.B. der Kuhstall ein paar Dutzend Meter unterhalb des Lawinenkegels von der konkret ausgelösten Lawine hätte erfasst werden können, ist pure Spekulation. Dass er nicht erreicht wurde, beweist eben keine Gefährdung ...
Die Italiener haben da wohl eine etwas andere Auffassung von den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit - siehe auch die Verurteilung der Wissenschaftler wegen des Erdbebens von Aquila. Da im Falle Kaserer die Lawine aber
auf eine Skipiste abging, wäre er möglicherweise auch in Österreich verurteilt worden - je nachdem wie sicher er wissen konnte, dass die Piste den Tag über gesperrt ist/bleibt. In Deutschland hätte er wohl höchstens das zusätzliche Pisten freiräumen bezahlen müssen, wenn die Bergbahnen es von ihm verlangt hätten ...