barmuc73 schrieb:
turms schrieb:
Irgendwo hat jemand hier geschrieben dass das Skifahren auch in einer roten Zone möglich ist. Jetzt sagen sie dass die Lifte komplett geschlossen werden? toll....
Vorsicht, nicht 2 Dinge durcheinander werfen. Das eine ist die Zonen-Einstufung der Regionen. Und ja, hier wurde offenbar gerade verkündet, dass man in orangen Zonen 2G braucht, und in roten Zonen die Lifte zumachen müssen. Siehe Skigebiete-Test (
https://www.skigebiete-test.de/skim...onavirus-aktuelle-lage-in-den-skigebieten.htm):
Die Regierung Italiens hat die Einführung der 2G-Regel in mehreren Bereichen ab 6. Dezember verkündet. Der "Super Green Pass" gilt dann unter anderem für Bars und Innenräume von Restaurants. Hotels hingegen sollen weiter mit 3G geöffnet sein. Ob für die Benutzung von Skiliften ein 2G- oder wie bisher 3G-Nachweis (wir berichteten) nötig ist, hängt dann jeweils von der in der Region geltenden Zone ab. In der weißen und gelben Zone ist 3G ausreichend, für orange Regionen ist der Super Green Pass nötig. In roten Zonen müssen die Skigebiete geschlossen werden. Geimpfte müssen künftig aber beachten, dass die vollständige Impfung in Italien nur noch maximal neun Monate her sein darf.
Derzeit sind in Italien aber (noch) alle Regionen in der weißen Zone:
https://www.salute.gov.it/portale/n...oronavirus&id=5351&lingua=italiano&menu=vuoto
Das andere ist Südtirol. Südtirol ist in Gänze offenbar auch weiß, obwohl die 7-Tage-Inzidenz bei über 400 liegt (aber wohl stagnierend). Es gibt vor allem einzelne Gemeinden mit niedriger Impfquote und hoher Inzidenz. Hier fährt die Regions-Regierung so eine Art Hot-Spot Konzept und definiert diese Gemeinden (u.a. St. Ulrich) als "rote Zone". Das hat aber mit der Regions-Zoneneinteilung durch den national Regierung nichts zu tun. In diesen roten Gemeinden gibt es auch so einige Einschränkungen (u.a. sind wohl Restaurants abends geschlossen, außer für Hotelgäste), aber dort bleiben Seilbahnen in Betrieb (bzw. gehen demnächst in Betrieb), und tagsüber sind auch Hütten geöffnet. Interessanterweise kann sich eine rote Gemeinde aus dem Status "freiimpfen". Wenn die Impfquote der ansässigen Gemeindebevölkerung 70% erreicht, sind sie nicht mehr rot. Bei uns wird man das auf Gemeinde-Ebene gar nicht wirklich wissen, wie hoch die Impfquote ist ...
Informationen zu Corona in Südtirol findest Du hier:
https://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus.asp
Du wirfst da jetzt manches durcheinander (macht skigebiete-test bisweilen aber auch).
Von 6.12. bis (vorerst) 15.1. benötigt man in ganz Italien einen max. 9 Monate alten Zweitimpfungsnachweis (oder Genesen 6 Monate, oder Auffrischungsimpfung) für alles wo man jetzt noch mit Test reinkommt.
Rote Zonen, welche sofort in den Lockdown gehen mit vollem Programm inkl. Ausgangssperre und Geschäftsschließungen, kann nur (mit diesen Folgen) der Gesundheitsminister Speranza aus Rom heraus anordnen. Kriterium für Einstufung als rote Zone ist mind. 30% Intensivbelegung und und zugleich mind. 40% Krankenhausbelegung mit Coronapatienten auf Ebene der Region (nur Bozen und Trient auf Ebene der Provinz).
Allerdings würde ich mich ebenjenem Gesundheitsminister Speranza auf nichts verlassen. Der hat auch am 14.2. um 19:00 die Öffnung der Skigebiete (und nur dieser), die zuvor mehrfach für den 15.2. bestätigt worden war, wieder kassiert. Bars usw. aber offen gelassen. Der ist also ähnlich skifeindlich und sprunghaft wie Söder.
Es gab mal den Vorschlag seitens der "italienischen MPK" auch in roten Zonen die Skigebiete geöffnet zu lassen. Das wurde offenbar in Rom abgelehnt.
Hotels dagegen sind unabhängig von der Zone offen.
Die Unterscheidung nach Farbzonen (sodass nur in orangen Zonen eine Impfung nötig ist zum Skifahren) soll erst nach dem 15. Januar in Kraft treten. Das ist ein für Italien typisches Vorgehen, dass man ohne dass die eigentlich dafür vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind, das ganze Land per Verordnung bspw. rot einstuft. Oder eben einzelne erst in einer bestimmten Stufe vorgesehenen Maßnahmen für das ganze Land unabhängig von der Stufe in Kraft setzt.
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https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000044368194
In Frankreich wurde zudem beschlossen, dass für die Benutzung von Seilbahnen, außer Schleppliften, ein max. 24 Std. alter Testnachweis (auch wenn PCR) oder ein Genesenen/Impfnachweis erforderlich ist. Für Hotels ist keinerlei Nachweis erforderlich, entgegen der Behauptung auf Skigebiete-Test.
Johnson&Johnson-Impfnachweise gelten erst 28 Tage nach Erstimpfung und laufen 2 Monate nach der Impfung aus, sofern keine zusätzliche mRNA-Impfung erfolgt.
Die anderen Impfnachweise sind ab 15. Januar (ab 15. Dezember für 65+) nur noch 7 Monate gültig nach der Zweitimpfung.