Besten Danlk für Deine Praxis-Infos. Wie öffnet ihr die SB? Direkt mit Handpumpe oder mit Druckspeicher und Handregelventil? Kann man einigermassen feinfühlig regeln? Werden die Bremsen sehr heiss?
Hab die Fachausdrücke nicht so im Kopf, zudem ist möglicherweise die Terminologie auch nicht so einheitlich.
Müsste mal die alten Schweizer Vorschriften (d.h. vor CEN), die Seilbahnverordnungen waren recht detailiert und wären vermutlich mittels gewissen Anpassungen an den Stand der Technik (insbes. bzgl. Elektrotechnik) auch neute noch ausreichend, bin jedoch prinzipiell gegen SB-Arbeitsstromventile, es sei dann, zwei Ruhestromventile wären zusätzlich vorhanden (früher was es bei CH-Bahnen üblich, bei der SB ein Arbeits- und ein Ruhestromventil anstelle der sinnvolleren zwei Ruhestromventile einzusetzen; geregelte hydraulisch gelüftete BB weisen i.d.R. ein Servo- oder Proportionaldruckventil sowie ein Schnellschluss-Ruhestromventil auf).
Die EN (d.h. für die sog. CEN Seilbahnen) sind übrigens z.T. auch recht stark umstritten. Habe allerdings die EN Normentexte nicht, die sind viel zu teuer.
Die alten CH-Vorschriften kann man hier downloaden (Sprachen: DE/FR/IT):
https://www.bav.admin.ch/bav/de/hom...rechtsgrundlagen--vollzugshilfen--normen.html
(gelten für pre-CEN Bahnen, mittlerweile gilt CEN in CH, in Frankreich ist CEN zwar OK, jedoch noch nicht vorgeschrieben, gem. STRMTG immer noch Übergangsfrist aber in Frankreich wird eh vieles anders gemacht als in der restlichen zivilisierten Welt).
Möglicherweise wurde vor den CEN in gewissen Fällen in nationalen Vorschriften die Schwerkraftbergung vorgeschrieben. Bin aber nicht sicher unter welchen Voraussetzungen.
Bin zwar nicht Mechaniker, mich erstaunt es dennoch, dass ein SB Bremsbelag, der die maximale Abnützungsgrenze erreicht hat, noch genügend Reserve für eine Schwerkraftbergung unter den ungünstigsten Lastverhältnissen ermöglicht.
Zahlreiche Bahnen weisen keine elektrische Bremsbelagabnüzungsüberwachung auf.
Allerdings wird meist "Angehalten" (Ah oder AH, ohne Verzögerungsüberwachung) oder "elektrisch gebremst" (EH, elektrischer Halt, mit Verzögerungsüberwachung), so dass Bremsbeläge eigentlich wenig beansprucht werden. Bei gewissen Bahnen wird jedoch bei AH oder EH oder erreichen der Endlage kurz vor dem Stillstand die BB geschlossen, bei anderen Bahnen schliesst die BB erst beim effektivem Stillstand.
Bei Pendelbahnen können bei einer Schwerkraftbergung zudem noch abrupte Seilzugänderungen bei Stützenüberfahrten vorkommen.
Beispiel: Grosse 125-personen Pendelbahn, ca. 20 t Wanderlast, eine Stützenüberfahrt mit 35 ° Tragseilablenkungswinkel. Bei "voll ab, leer auf" ändert sich der Seilzug bei der Tragseilsattelüberfahrt recht stark.
Weiss nicht genau wie oft bei uns in der Schweiz Schwerkraftbergungen wirklich geübt werden. Erfahrungsgemäss wird im Ernstfall allerdings zuerst der Helikopter aufgeboten falls man weder den Hilfs- oder Notantrieb noch ggf. die Rettungsbahn einsetzen kann.