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Medienregeln - Diskussionsthread ALT (-10.09.2011)

Hmmm... wie ist denn das für User aus der Schweiz? Hierzulande haben wir ja ein bisschen eine andere Rechtssprechung...
 
Pilatus schrieb:
Hmmm... wie ist denn das für User aus der Schweiz? Hierzulande haben wir ja ein bisschen eine andere Rechtssprechung...

Denke unverändert nachdem es ja hier vor allen Dingen um die Mithaftung der Forenbetreiber geht und nicht um die des Posters; erstere unterliegen in unserem Falle, unabhängig davon welcher Nationalitätsangehöriger die Bilder hochlädt, leider dem deutschen Recht.

Wenn es juristisch nicht besser wird suchen wir uns halt für´s Forum nen offiziellen Hoster in China, dann dürfte die Copyrightgeschichte eigentlich mangels Strafverfolgungsinteresse gegessen sein...... :biggrin:
 
Auch in neuen Berichten werden Pistenpläne gepostet (offenbar heruntergeladene oder gut eingescannte), ohne dass dies durch Moderatoren geahndet würde. Dies lässt darauf schließen, dass es noch erlaubt ist, Pistenpläne zu posten. Liege ich da richtig?

Falls es nicht erlaubt sein sollte: Wenn ich vor Ort einen Pistenplan fotografiere - liegt dann das Urheberrecht für das entstandene Foto bei mir? Dann müsste es ja völlig unkritisch sein, hier das Foto anzuzeigen, oder?
 
Chasseral schrieb:
Falls es nicht erlaubt sein sollte: Wenn ich vor Ort einen Pistenplan fotografiere - liegt dann das Urheberrecht für das entstandene Foto bei mir? Dann müsste es ja völlig unkritisch sein, hier das Foto anzuzeigen, oder?

Seh ich genauso, andererseits.. wenn man analog dazu seinen Bildschirm mit der Cam abfotografiert .. müsste man ihn auch posten dürfen im Gegensatz zum "normalen" Screenshot? Wäre ja sowas in der richtung "analoge Privatkopie" vs. "digitale Privatkopie" im Musik-Bereich...
 
Ich begrüsse es sehr, dass es für die Bilder nun klare Richtlinien gibt. So werden plötzliche böse Überraschungen verhindert. Hat man bisher mit gesundem Menschenverstand gehandelt, wird man sein Verhalten hier deswegen kaum ändern müssen.
Das einzige Problem sehe ich mit der Benutzung der Webcams, hier wäre es schade, wenn es keine Screenshots mehr geben würde. Da braucht es halt Eigeninitiative und ein Mail an die entsprechenden Bergbahnen.
 
Chasseral schrieb:
Wenn ich vor Ort einen Pistenplan fotografiere - liegt dann das Urheberrecht für das entstandene Foto bei mir? Dann müsste es ja völlig unkritisch sein, hier das Foto anzuzeigen, oder?

Das Urheberrecht für das Foto liegt bei dir. Aber der ursprüngliche Urheber hat vermutlich noch Leistungsschutzrechte, die umso eher einklagbar sein dürften, je stärker der Pistenplan als Motiv im Vordergrund deines Fotos steht.
 
Also wenn ich den Plan abfotografiere, steht er ja wohl klar im vordergrund - aber posten darf ich ihn trotzdem ohne probleme. Oder hab ich da jetz was falsch verstanden?
 
Wenn ich in einem Museum ein Bild oder sonstiges Objekt (ab)fotografiere, darf ich das häufig auch nicht im Internet veröffentlichen. Aus diesem Grund müsste auch das Abfotografieren der Pistenpläne verboten sein.
Aber ich kann mir nicht vorstellen dass eine Bergbahn eine Abmahnung verschickt, weil jemand einen originalen oder abfotografierten Pistenplan im Forum gepostet hat. Ausser die Gesellschaft möchte unbedingt 1000 potentielle Kunden verlieren...
 
Wenn ich die Großaufnahme einer Gondel oder einer Seilbahnstütze mache, hat dann der Konstrukteur oder die Betreibergesellschaft auch Leistungsschutzrechte? Vermutlich ja. Und vermutlich deswegen hat man mir in L2A auch das Fotografieren der DMC-Bahn verboten. :evil:
 
Chasseral schrieb:
Wenn ich die Großaufnahme einer Gondel oder einer Seilbahnstütze mache, hat dann der Konstrukteur oder die Betreibergesellschaft auch Leistungsschutzrechte? Vermutlich ja. Und vermutlich deswegen hat man mir in L2A auch das Fotografieren der DMC-Bahn verboten. :evil:
Wie verboten? Was wolltest Du da fotografieren? Das Stationsinnenleben oder was... Weil sonst sieht dich ja quasi keiner, wenn du Fotos machst....
 
^^ Ja, wollte in der Station ein Foto machen, und da kam sofort der Liftbedienstete auf mich zugestürmt wie von der Tarantel gestochen.


@Nochmal Pistenpläne: Das Direktanzeigen von Pistenplänen, die vom Homepages auf den eigenen Server geladen wurden, scheint weiterhin erlaubt zu sein. (da seitens der Betreiber toleriert)
 
Ja, wollte in der Station ein Foto machen, und da kam sofort der Liftbedienstete auf mich zugestürmt wie von der Tarantel gestochen.
Solche Erfahrungen habe ich auch schon gemacht. :lol:
Wobei da geht es vermutlich nicht um das Urheberrecht. Sondern da müsste man mal die Gesetze bezüglich Fotografieren von Eisenbahnen genauer unter die Lupe nehmen. Denn seit dem 9/11 wurden in einigen Länder diese Gesetze wieder verschärft.
Nun mag es 1000 Liftwärter geben denen ist dieses Gesetz ziemlich egal, bzw. sie öffnen einem sogar noch die Türen zu den sonst verborgenen Schätze. Andere hingegen nehmen dieses Gesetz sehr ernst.
 
Wieso sollte das Fotografieren von Eisenbahnen verboten sein?
 
Wieso sollte das Fotografieren von Eisenbahnen verboten sein?
Ja, es gibt Länder da ist das Fotografieren von Eisenbahnen verboten bzw. man muss auf der Direktion eine Genehmigung beantragen.
Dies ist vermutlich aus Sicherheitsgründen ? Man will verhindern dass irgend ein Feind bzw. heutzutage eher Terroristen mit Hilfe der Fotos ein Attentat auf die Bahn planen können.
Zur Zeit des kalten Krieges gab es in den meisten Ostblockstaaten ein Fotografierverbot. Dieses Verbot wurde meistens wieder abgeschafft. Aber man muss immer noch damit rechnen dass man von der Polizei verhaftet wird, weil noch nicht Alle mitgekriegt haben dass dieses Verbot gar nicht mehr gilt :lol:
Hingegen in Spanien muss man z.B für die Staatsbahn immer noch eine Genehmigung haben !
Und meines Wissens wurde nach dem 9/11 eben auch in Frankreich irgend eine neue Regelung eingeführt.
Und schlussendlich müsste man eben auch noch die Bedingungen von jeder Gesellschaft kennen.
Kann auch sein dass eine Gesellschaft das Fotografieren in den Stationen verbietet um nicht die anderen Passagiere zu behindern oder zu belästigen.
Somit ist es im Ausland vielleicht nicht eine schlechte Idee, wenn man zuerst irgend einen Bahnangestellten frägt ob man da ein paar Fotos machen darf.
 
Was ist den mit historischen Material? Ich habe viele Prospekte von Herstellen gesammelt, die nicht mehr existieren. Durch mehrfache Firmen-Übernahmen ist es auch schwierig, Rechtsnachfolger um Erlaubnis für eine Verwendung zu bitten. In vielen Fachbüchern findet man unter historischen Bildern die Quelle "Sammlung xxx". Genügt das?
 
Christoph Lütz schrieb:
Was ist den mit historischen Material? Ich habe viele Prospekte von Herstellen gesammelt, die nicht mehr existieren. Durch mehrfache Firmen-Übernahmen ist es auch schwierig, Rechtsnachfolger um Erlaubnis für eine Verwendung zu bitten. In vielen Fachbüchern findet man unter historischen Bildern die Quelle "Sammlung xxx". Genügt das?
Nein, so einfach ist die Sache nicht.
Bei Prospekten handelt es sich in jedem Fall um Erzeugnisse, die die für einen urheberrechtlichen Schutz erforderliche Schöpfungshöhe erreichen.
Sicher ist es sehr mühsam, bei nicht mehr existenten Firmen die Rechtsnachfolger zu ermitteln, das Gleiche gilt für Druckwerke von Verlagen, die nicht mehr existieren.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir aber bestätigen, dass eine solche Recherche zumindest im deutschsprachigen Raum erfolgreich ist, lediglich in einem Fall wurde mir bestätigt, dass der entsprechende Verlag ohne Rechtsnachfolge aufgegangen ist.
Nehmen wir als Beispiel Prospekte unserer drei großen deutschen Seilbahnhersteller Bleichert, Pohlig und Heckel. Alle drei existieren nicht mehr. Universale Rechtenachfolger von Pohlig und Heckel waren PHB und PWH, die ebenfalls nicht mehr existieren. Du musst dich also an deren Rechtenachfolger, die ThyssenKrupp Fördertechnik Rohrbach wenden. Zwar hat diese Firma die Patente an DM verkauft, sie dürfte jedoch die Rechte an älteren Drucksachen behalten haben. Schwieriger ist die Sache bei Bleichert. Einige Rechte ging zu PHB ebenso ging nach 1945 ein Teil des Ingenieurstamms in den Westen, ein Teil der Rechte blieb beim Leipziger Unternehmen. Welche Patente und andere Rechte dabei - legal oder auch illegal - transferiert wurden, ist nicht mehr recherchierbar. Hinzu kommt, dass die Nachkommen von Bleichert heute auf aller Welt verstreut leben, einige dieser Personen arbeiten seit einiger Zeit daran, das Erbe ihres berühmten Vorfahren aufzuarbeiten.
Zur Quellenangabe "Sammlung xyz".
Auch diese Bezeichnung entbindet nicht von der sorgfältigen Recherche. Wenn du von einer dritten Person Bilder bekommst, die diese mit der Quellenangabe "Sammlung xyz" versieht und du hast die schriftliche Erlaubnis, diese Fotos zuz verwenden, kannst du im "guten Glauben" darauf vertrauen, dass die Drittperson die Rechte an diesen Bildern besitzt. Bei etwaigen Anfragen von Bildautoren kannst du auf die Drittperson verweisen. Solltest du eine eigene "Sammlung xyz" besitzen, musst du selbstverständlich fürt deren Inhalte selbst die Eraubnis besitzen. Dazu kommt noch die Frage, ob die Bildautoren dir gestatten, unter das Bild den Autorenvermerk "Sammlung xyz" zu setzen, oder ob die korrekte Angabe "Foto: Max Mustermann" zu setzen ist. Es gilt immer der vom Autor vorgeschriebene Copyrightvermerk.
Dresdner
 
Das Eidgenössiche Institut für Schnee- u. Lawinenforschung (slf) hat, im Gegensatz zu Zermatt Tourismus, das Kopieren ihrer Karten u. Infos in Foren mit dem nachvollziehbaren Argument abgelehnt, daß es sich u.a. um Gefahrenwarnungen handelt und die Aktualität nicht mehr gewährleistet sei.
 
TPD schrieb:
Zur Zeit des kalten Krieges gab es in den meisten Ostblockstaaten ein Fotografierverbot. Dieses Verbot wurde meistens wieder abgeschafft. Aber man muss immer noch damit rechnen dass man von der Polizei verhaftet wird, weil noch nicht Alle mitgekriegt haben dass dieses Verbot gar nicht mehr gilt :lol:

Das ist nicht ganz richtig: es gab ein Fotografierverbot auf Bahnanlagen und in der Nähe von mititärischen Anlagen. Das bedeutet, dass man nicht in Bahnhöfen fotografieren durfte (es sei denn, man hatte eine Genehmigung der Reichsbahndirektion).
Fotografieren an der Strecke war jedenfalls nicht verboten, erregte aber unter Umständen die Aufmerksamkeit der Trapo oder der Volkspolizei. Und die konnten wiederum ungemütlich werden.

Kann auch sein dass eine Gesellschaft das Fotografieren in den Stationen verbietet um nicht die anderen Passagiere zu behindern oder zu belästigen.
Somit ist es im Ausland vielleicht nicht eine schlechte Idee, wenn man zuerst irgend einen Bahnangestellten frägt ob man da ein paar Fotos machen darf.

In London, München und Wien brauch man eine Erlaubnis der jeweiligen Verkehrsbetriebe. In München ist mir ein Fall bekannt, wo ein Fotograf in einer Station der U-Bahn angehalten wurde, alle Fotos auf seiner Speicherkarte zu löschen...

MFG Dachstein
 
Wie sieht das eigentlich rechtlich mit alten Bildern aus :?:, nachdem jedes Patent nach dreißig Jahren ausläuft denke ich wären juristisch gesehen analog dazu bei älteren Fotos eigentlich auch keine Urheberrechte mehr geltend zu machen.
 
@Petz
Meines Wissens erlischt bei Bilder das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Somit sind wohl noch fast alle Seilbahnbilder geschützt.
 
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