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Medienregeln - Diskussionsthread ALT (-10.09.2011)

Nach dieser humorvollen Aufbereitung des Themas:

http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm

dürfte für die meisten Bilder nur ein 50 - jähriges Urheberrecht gelten.

Weiters stellte sich für mich die rechtliche Frage ob es eine Veröffentlichung im juristischen Sinne wäre wenn das Alpinforum so umgestellt würde, daß nur registrierte Mitglieder die Bilder sehen können - das skilift.org Forum ist z. B. so aufgebaut.
Weiters böte sich zur Absicherung die Möglichkeit, bei der Mitgliedschaftvorraussetzung nen Passus einzuführen in dem sich jedes Mitglied gegen, im Klagsfall doppelt kostendeckender Pönalezahlung verpflichtet gegen den Forenbetreiber keine Klage wegen eventueller Verletzung von Bilderurheberrechten einzuleiten.
Alle bestehenden Mitglieder müßten diese neue Voraussetzung nachträglich bestätigen ansonsten verlören sie eben ihren Zugang zu geposteten Bildern.
 
dürfte für die meisten Bilder nur ein 50 - jähriges Urheberrecht gelten.
Problem ist halt dass ein guter Anwalt aus jedem Lichtbild ein Lichtbildwerk machen kann...
Ich denke nicht dass hier im Forum wirklich jemand ein Experte ist, um Lichtbilder und Lichtbildwerke zu unterscheiden. Darum gilt wohl oder übel für alle Bilder die 70 Jahre nach dem Tod Regel. Da ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Weiters stellte sich für mich die rechtliche Frage ob es eine Veröffentlichung im juristischen Sinne wäre wenn das Alpinforum so umgestellt würde, daß nur registrierte Mitglieder die Bilder sehen können - das skilift.org Forum ist z. B. so aufgebaut.
2000 Mitglieder aus der "ganzen" Welt bilden vermutlich eine zu grosse Community um noch mit diesem Trick arbeiten zu können.
Andererseits wo es kein Kläger hat, gibt es auch keine Anklage. Kann sein dass skilift.org davon ausgeht dass sich wirklich nur Leute registrieren, die sich für das Thema interessieren.

Weiters böte sich zur Absicherung die Möglichkeit, bei der Mitgliedschaftvorraussetzung nen Passus einzuführen in dem sich jedes Mitglied gegen, im Klagsfall doppelt kostendeckender Pönalezahlung verpflichtet gegen den Forenbetreiber keine Klage wegen eventueller Verletzung von Bilderurheberrechten einzuleiten.
Man kann in den Mitgliedschaftvorraussetzung 1000 neue Paragraphen einführen. Nur müssen die auch vor einem Gericht stand halten können. Ich kann mir nicht vorstellen dass der Admin mit einem solchen Passus den Hals aus der Schlinge ziehen kann.
 
Es ist auch dann eine Veröffentlichung. Egal ob es nur Mitglieder sehen oder Gäste.
 
TPD schrieb:
2000 Mitglieder aus der "ganzen" Welt bilden vermutlich eine zu grosse Community um noch mit diesem Trick arbeiten zu können.
Andererseits wo es kein Kläger hat, gibt es auch keine Anklage. Kann sein dass skilift.org davon ausgeht dass sich wirklich nur Leute registrieren, die sich für das Thema interessieren.

@Ram & TPD, Variante könnte trotzdem als nichtöffentlich bewertet werden denn z. B. bei den Raucherclubs in Deutschland gibt es meines Wissens nach auch keine Mitgliederbeschränkung und diese gelten eben auch nicht als öffentliche Gaststätte.
Über die Philosophie von skilifts.org weiß ich noch zuwenig denn die Mitgliedschaft dort erzwang sich durch die Tatsache, daß ich Bilder meiner HP von Christian´s Girak - Modell - DSB dort fand und einer der dortigen Mitglieder in aller Dreistigkeit behauptete, er hätte den Lift gebaut. Gegen die Bilderverwendung an sich hab ich aufgrund meiner persönlichen Meinung zu dem Thema sicher keine Einwände, aber klarerweise mußte ich gegen das Schmücken mit fremden Federn die entsprechenden Argumente und Beweise dort reinstellen - Reaktion des Mitglieds kam übrigens keine mehr..... :tongue:

TPD schrieb:
Man kann in den Mitgliedschaftvorraussetzung 1000 neue Paragraphen einführen. Nur müssen die auch vor einem Gericht stand halten können. Ich kann mir nicht vorstellen dass der Admin mit einem solchen Passus den Hals aus der Schlinge ziehen kann.

Den Hals aus der Schlinge ziehen nur insoferne als das er bei jedem auftretenden Fall eben 50 % Gewinn machen würde anstelle reinzublechen.

Denke wenn es keine Änderung der Rechtsprechung gäbe sollten wir uns wirklich nen Bilderserver in einem Land überlegen wo eine rechtliche Verfolgung nicht greift denn die momentane Regelung ist nichts anderes als ne reine Abzockeeinladung für Rechtsanwaltskanzleien.
Denke, daß es in absehbarer Zeit diesbezügliche Angebote sicher geben wird denn vor dem theoretischen Problem stehen ja nicht nur wir; allerdings ist dies bei anderen Foren offensichtlich noch kein Thema.

Gleichzeitig prognostiziere ich, daß die Zeit interessanter historischer Bilder hier praktisch vorbei sein wird und dadurch stellt sich für mich dann auch die Frage inwieweit das Forum für mich noch zukünftig von Nutzen sein kann.
 
denn z. B. bei den Raucherclubs in Deutschland gibt es meines Wissens nach auch keine Mitgliederbeschränkung und diese gelten eben auch nicht als öffentliche Gaststätte.
Wo kein Kläger ist, gibt es auch keine Anklage. Mag sein dass die zuständigen Behörden über die Einführung des Nichtrauchergesetzes nicht besonders begeistert sind und es somit nur halbherzig durchsetzen.
Aber es könnte sich ja mal ein Nichtraucher bei einem solchen Club anmelden und sich dann beschweren dass da Geraucht wird. Mal schauen wie dann die Gerichte entscheiden.
Aber fest steht dass beim Urheberrecht 2000 Leute sicher nicht mehr als engen Familien- bzw. Freundeskreis zählen.

Den Hals aus der Schlinge ziehen nur insoferne als das er bei jedem auftretenden Fall eben 50 % Gewinn machen würde anstelle reinzublechen.
In diesem Fall müsste der Admin erst recht in die tiefe Tasche greifen. Denn da hätte er ja ein Interessen daran dass die User das Urheberrecht verletzen. ;)
Andereseits wenn das Gesetz sagt der Forenbetreiber trage eine Mitverantwortung dann kann man dies in den Forenregel nicht einfach so ausschliessen. Bzw. dieser Paragraph wäre vor Gericht einfach ungültig.

Denke wenn es keine Änderung der Rechtsprechung gäbe sollten wir uns wirklich nen Bilderserver in einem Land überlegen wo eine rechtliche Verfolgung nicht greift
So einfach ist das leider auch wieder nicht !
In diesem Fall müsste dann die Rechnungen für den Speicherplatz und Domainadresse auch an eine Person gehen, die in einer Bananenrepublik wohnt.
Dann gibt es auch Kreise die wollen den Druck auf die Provider erhöhen. Also auch die Provider sollen zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Leute illegale Daten herunterladen. In diesem Fall müsste dann der Provider einfach die URL zum Forum zu sperren...

Gleichzeitig prognostiziere ich, daß die Zeit interessanter historischer Bilder hier praktisch vorbei sein wird
Da hast Du recht. Da sehe ich auch ein bisschen schwarz. Die Einführung der neuen Regel haben z.B auch meine Pläne für ein Punkterätsel 5 über den Haufen geworfen.
 
TPD schrieb:
Wo kein Kläger ist, gibt es auch keine Anklage. Mag sein dass die zuständigen Behörden über die Einführung des Nichtrauchergesetzes nicht besonders begeistert sind und es somit nur halbherzig durchsetzen.
Aber es könnte sich ja mal ein Nichtraucher bei einem solchen Club anmelden und sich dann beschweren dass da Geraucht wird. Mal schauen wie dann die Gerichte entscheiden.

Ich geh mal davon aus das die Clubstatuten juristisch so intelligent verfasst sind das sich ein Nichtraucher dort nicht anmelden kann denn sonst würde das zum verdienten Eigentor.

TPD schrieb:
Aber fest steht dass beim Urheberrecht 2000 Leute sicher nicht mehr als engen Familien- bzw. Freundeskreis zählen.

Ich fasse ne Veröffentlichung - und als solche wird der Verstoß beschrieben - eigentlich so auf das ein Zugang den zu Bildern theoretisch für jedermann möglich wäre, dieses wäre bei einem individuell vergebenen Loginpasswortschutz ja nicht gegeben.

TPD schrieb:
In diesem Fall müsste dann die Rechnungen für den Speicherplatz und Domainadresse auch an eine Person gehen, die in einer Bananenrepublik wohnt.
Dann gibt es auch Kreise die wollen den Druck auf die Provider erhöhen. Also auch die Provider sollen zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Leute illegale Daten herunterladen. In diesem Fall müsste dann der Provider einfach die URL zum Forum zu sperren....

Ich würde auch nur den Bilderserver ausgliedern und per Text - URL die Bilder verlinken; denke wenn man sich z. B. in Venezuela als stiller Teilhaber an nem staatlichen Provider mittels eines Vertrages beteiligte welcher auch einen Serverspeicherplatz beeinhaltete hätten wir, solange dort der Antikapitalist Chavez regiert sicher Ruhe vor den Geldgeiern.
Außerdem denke ich, daß aufgrund der beginnenden verstärkten Internetüberwachung durch die Sicherheitsdienste auch vermehrt technische Möglichkeiten angeboten werden die IP so zu verschleiern das diese nicht mehr zuzuordnen sein wird - dann können die Damen und Herren Anwälte sowieso suchen bis sie reif für´s Irrenhaus sind......

Schlimmstenfalls macht man in Liechtenstein ne Stiftung über die in Tibet oder Birma ein Server finanziert wird; doppelt hält besser - wer in Liechtenstein noch durchkommen sollte wird eben dann dort für seine Neugierde bestraft - dann is sicher Ruhe im Kuhstall........weiß das klingt böse aber ich habe absolut kein Problem damit als Protest gegen überkandidelte idiotische Vorschriften durchaus die Möglichkeiten zu nützen welche sich politisch eröffnen... :!:
 
Ich geh mal davon aus das die Clubstatuten juristisch so intelligent verfasst sind das sich ein Nichtraucher dort nicht anmelden kann denn sonst würde das zum verdienten Eigentor.
Dann klagt man halt wegen der Diskriminierung der Nichtraucher. ;)

Ich fasse ne Veröffentlichung - und als solche wird der Verstoß beschrieben - eigentlich so auf das ein Zugang den zu Bildern theoretisch für jedermann möglich wäre, dieses wäre bei einem individuell vergebenen Loginpasswortschutz ja nicht gegeben.
Da jeder das Anmeldeformular ausfüllen kann und nach 30 Sekunden per eMail ein Passwort kriegt kann man wohl kaum von einer "geschlossenen Gesellschaft" sprechen...
Klar, man könnte irgend ein System mit einer persönlichen Einladung einführen. Aber sobald es dann auch irgend ein Anwalt schafft dieser Community beizutreten ist dann wohl Schluss mit der "geschlossenen Gesellschaft". Denn in diesem Fall wäre das Anmeldeverfahren ungenügend und somit hat jeder Zugrff auf die Daten.

Ich würde auch nur den Bilderserver ausgliedern und per Text - URL die Bilder verlinken;
a) In diesem Fall würde es der Admin tolerieren dass in seinem Forum Links zu einer illegalen Seite vorhanden sind. Dies ist auch nicht erlaubt.
b) Die Provider in D könnten gezwungen werden die URL zu dem Bildserver zu sperren.

Außerdem denke ich, daß aufgrund der beginnenden verstärkten Internetüberwachung durch die Sicherheitsdienste auch vermehrt technische Möglichkeiten angeboten werden die IP so zu verschleiern das diese nicht mehr zuzuordnen sein wird - dann können die Damen und Herren Anwälte sowieso suchen bis sie reif für´s Irrenhaus sind...
Da wird einfach ein Gesetz eingeführt, das es verbieten würde solche Software anzubieten und zu verwenden. Dank der legalen Onlinedurchsuchung wäre es für die Behörden ein Kinderspiel nach solcher Software auf den Rechner zu suchen...
Kleine Anmwerkung: Grundsätzlich wäre es in einem Land wie z.B China für einen technisch versierten Bewohner problemlos möglich die Internetzensur zu umgehen. Aber dummerweise kann man da im Datenverkehr ein spezielles Muster erkennen. Nun können die Provider dieses Muster sperren oder noch schlimmer man hat die Polizei im Haus, weil man die Staatssicherheit gefährdet hat...
 
TPD schrieb:
Dann klagt man halt wegen der Diskriminierung der Nichtraucher. ;)
Als privater Club kann mir meiner Meinung nach niemand verbieten bestimmten Gruppen den Zugang zu verwehren.

TPD schrieb:
Aber sobald es dann auch irgend ein Anwalt schafft dieser Community beizutreten ist dann wohl Schluss mit der "geschlossenen Gesellschaft". Denn in diesem Fall wäre das Anmeldeverfahren ungenügend und somit hat jeder Zugriff auf die Daten.
Beitreten kann er ja aber in dem Moment wo er juristisch tätig wird greift dann die Pönale. Die könnte man auch ruhig viel höher ansetzen (1000 - fache der, durch ein Verfahren entstehenden Kosten zugunsten der Forumsfinanzierung), wenn diese gleich existenzbedrohend sind lässt der sehr gerne die Finger von.

TPD schrieb:
Dank der legalen Onlinedurchsuchung wäre es für die Behörden ein Kinderspiel nach solcher Software auf den Rechner zu suchen...
Dürfte aufgrund des open source codes von Linux für nen gewieften Pc - Menschen eigentlich kein Problem sein deren fromme Spionagewünsche zu verunmöglichen; die Terrornetzwerke haben da bestimmt schon vorgebaut (warum haben alle Geheimdienste dieser Welt wohl Osama Bin Laden nach wie vor nicht ausfindig bzw. definitive Angaben zu seinem Verbleib machen können) und andere PC - Nutzer sollten dieses genauso tun.
Wer da einfach vorbauen will geht einfach mit dem PC wo seine sensiblen Daten drauf sind nicht online und macht den nötigen Datentransfer zwischen beiden Pc´s über Datenträger.
 
Als privater Club kann mir meiner Meinung nach niemand verbieten bestimmten Gruppen den Zugang zu verwehren.
Stellt sich einfach die Frage, bis wann ein Club wirklich als "privat" gilt.
Fest steht dass die Verbreitung von urheberrechtlich geschützen Daten an 2000 Mitglieder sicher nicht mehr als "privat" bezeichnet werden kann
Dieses Thema ist zur Zeit dank der EM ziemlich aktuell. In der Schweiz sind die Fernsehergebühren davon abhängig ob das Gerät öffentlich zugänglich ist oder nicht. Den Match mit dem Nachbarn im Garten anschauen liegt drinn. Hingegen bei einem privaten Quartierfest müsste man schon damit rechnen dass da eventuell eine zusätzliche Rechnung ins Haus flattert !

Beitreten kann er ja aber in dem Moment wo er juristisch tätig wird greift dann die Pönale. Die könnte man auch ruhig viel höher ansetzen (1000 - fache der, durch ein Verfahren entstehenden Kosten zugunsten der Forumsfinanzierung), wenn diese gleich existenzbedrohend sind lässt der sehr gerne die Finger von.
Angenommen man dürfte diesen Passus einführen, dann könnte man gerade so gut in den Forenregeln auch schreiben dass sämtliche Gesetze, die den Betrieb von diesem Forum einschränken nicht gelten.
Das käme etwa auf das Selbe heraus. Denn beide Paragraphen würden vor Gericht als null und nichtig erklärt, da sie gegen das geltende Recht verstossen. Somit würde diese Schadenersatzforderungen keinen Anwalt abschrecken.
 
Fürchte wir müssen abwarten bis es ausjudizierte Beispiele aus der Praxis gibt um den Komplex endgültig bewerten zu können.

Bei den forumsinternen Regeln bin ich mir da nicht sicher denn die Mitgliedschaft ist freiwillig und niemand würde gezwungen sowas zu unterschreiben; ein Anwalt könnte sich auch nicht mit dem Argument mangelnder juristischer Kenntnisse aus der Affäre ziehen.
Ist zwar ein schräges Beispiel aber ich glaube nicht das man beispielsweise den denkbaren Passus eines Swingerclubs, daß das Clublokal nur unbekleidet betreten werden dürfe, juristisch bekämpfen könnte auch wenn dieses im öffentlichen Raum gegen die guten Sitten verstößt.
 
Wenn Du einen Klub aufmachst und dort Raubkopien mit anderen tauscht verstößt man auch gegen das Urheber- und Vervielfältigungsgesetz.

Es bleibt somit strafbar.

Aber wir können noch 5 Seiten weiter darüber diskutieren und es wird sich an der Situation nix ändern.

Das einfachste ist halt:
Keine Bilder direkt ins Forum stellen. NUR Link zur Seite wo es das Foto gibt.
Artikel aus der Presse, mit eigenen Worten wieder geben, oder den Link zum Artikel reinstellen.
 
Noch mal ne andere Frage bzgl. der Medienregeln.
Wie ist es denn, wenn ich irgendwas Historisches aus nem Buch hab oder so, das dann einscanne und hochlade, meinetwegen zu photobucket oder so. Und dann im Forum nicht das Bild direkt poste, sondern bloß einen Link zu dem Bild. Ist das dann ok oder verstößt das auch gegen die Regeln?
 
philipp23 schrieb:
verstößt das auch gegen die Regeln?
Natürlich - gegen die von Photobucket:
6.2 You represent and warrant that: (...) (ii) the posting and use of your Content on or through the Photobucket Services does not violate the privacy rights, publicity rights, copyrights, contract rights, intellectual property rights or any other rights of any person, (...)
Jeder Sharing-Dienst hat so eine Klausel.
 
Ram-Brand schrieb:
Keine Bilder direkt ins Forum stellen. NUR Link zur Seite wo es das Foto gibt.
Artikel aus der Presse, mit eigenen Worten wieder geben, oder den Link zum Artikel reinstellen.

Gilt hier dasselbe für Textlinks und die "img" - Html - Linkfunktion oder wird dies juristisch unterschiedlich bewertet ?


Petz will ein "Bilderspeicherstiftungskonto" bei ner Liechtensteiner Bank - wär sicher ne Marktlücke ob der, an jeder Praktikabilität vorbeigehenden Urheberrechtsgesetzgebung.....
floet.gif


Wenn nicht die Folgen anderer rechtlicher Regelungen die Leute, die sich die Vorschriften einfallen ließen bzw. jene welche es unterlassen haben diese der heutigen Zeit anzupassen schützen würden, hätte ich jedenfalls Null Skrupel diese höchstpersönlich an den nächstbesten Baum zu nageln so ärgere ich mich darüber :!:
Hätte noch Verständnis dafür wenn dies für ein künstlerisches Bild gälte aber einen Urheberrechtsschutz für Fotos, welches jeder x - beliebige genauso hätte machen können ist meiner Meinung nach nichts anderes wie Idiotismus in Reinkultur.
Vielleicht kommen unsere findigen Juristen noch auf die Idee das Objekt der Fotografenbegierde ebenfalls unter Schutz zu stellen dann dürfen die Liftgesellschaften auch noch einen Obulus dafür kassieren wenn unsereiner ne Roba ablichtet.....
 
Wenigstens mal ein vernünftiger und halbwegs praktikabler Vorschlag von politischer Seite zu dem Thema den ich registriere :!: offenbar haben doch nicht alle politisch tätigen Menschen zuviel englisches Rindfleisch gefressen ;D wenngleich ich bei meiner Auffassung bleibe, daß alles was nicht einem passwortgeschützten Zugang unterliegt, frei verwendbar sein muß.
 
Hätte noch Verständnis dafür wenn dies für ein künstlerisches Bild gälte aber einen Urheberrechtsschutz für Fotos, welches jeder x - beliebige genauso hätte machen können ist meiner Meinung nach nichts anderes wie Idiotismus in Reinkultur.
Wieso? Ist doch ganz normaler Kapitalismus, alles, was sich zu Geld machen lässt, wird versilbert.
Ist mit dem "Namensschutz" genauso. Nach der Wende haben sich pfiffige Altbundesbürger den Namen und das Signet des "MfS" schützen lassen und danach wurde abkassiert, wenn z.B. Feuerzeuge mit diesem Signet u.ä. auf den Markt kamen.
Zu solchen Vorgängen laufen in D noch eine Menge von Prozessen vor den Gerichten - und was die angeblichen Eigentumsrechte angeht, braucht man sich nur mal die Wettiner in Sachsen anzusehen ...
Dresdner
 
Dresdner schrieb:
Wieso? Ist doch ganz normaler Kapitalismus...

Und genau dagegen und dessen personifizierte Exkremente bin ich allergisch wie nur irgendwas....sorry für den kleinen off - topicausflug; ich wär auch mit der Mindestlohndebatte gleich fertig weil ich jeden, der einem Mitarbeiter (egal wo auf dieser Erde) keinen ortsüblichen angemessenen Lohn zahlte wegen unzulässiger Bereicherung ins Gefängnis steckte, Geldstrafen sind bei den Leuten nämlich praktisch wirkungslos.
 
Dresdner schrieb:
Da stimme ich dir völlig zu, Petz.
Aber nun wieder zurück zum Thema, den Medienregeln.
Dresdner
Die, fürchte ich, werden wir so lassen müssen bis sich vielleicht in den nächsten Jahren doch beim Gesetzgeber der Gedanke breitmacht, daß diese Regelung am eigentlichen Sinn der Sache weit vorbeigeht und eine Modifizierung eingeleitet wird.
Der Urheberrechtsschutz für Bilder stammt ja noch aus den "Vorinternetzeiten" und bezog sich in dieser Form auf Bücher, Kunstdrucke, Tonträger oder Filme. Da die Herstellungskosten derselben auch erheblich sind ist hier ein Schutz sinnvoll um Raubkopien, mit denen dann Dritte das große Geschäft machen könnten, zu verhindern.
Aber bei den frei zugänglichen Bildern im Netz sehe ich wirklich dringensten gesetzgeberischen Handlungsbedarf !
 
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