• 📸 Fotowettbewerb 2026 – Jetzt noch mitmachen! 🏔️

    Ihr habt noch tolle Berg-, Ski- oder Landschaftsfotos auf eurer Festplatte? Dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, sie mit uns zu teilen!

    Unser Alpinforum-Fotowettbewerb 2026 läuft noch und wir freuen uns über weitere beeindruckende Aufnahmen aus der Bergwelt! ⛷️🏔️

    ⏰ Letzte Chance zur Teilnahme!
    Ihr könnt eure Bilder noch bis Sonntagabend, 18. Oktober 2026, einreichen!

    Egal ob spektakuläres Bergpanorama, verschneite Piste oder ein besonderer Moment in den Alpen – zeigt uns eure schönsten Bilder! Jeder Beitrag macht den Wettbewerb noch abwechslungsreicher. 😊

    Alle Teilnahmebedingungen und Informationen zur Bildeinreichung findet ihr im Wettbewerbsthema:

    📸 Jetzt Bilder einreichen & mitmachen!

    Also: Durchsucht eure Fotoarchive und macht noch mit! Wir freuen uns auf eure Einsendungen! 🏔️

    Euer Alpinforum-Team

Medienregeln - Diskussionsthread ALT (-10.09.2011)

Und wenn der Verfasser länger als 70 Jahre tot ist, sind auch die Urheberrechte erloschen.
 
Nach der österreichischen Judikatur ist alles relativ:

Zitat aus einem OGH-Urteil:
"Sinn und Zweck der dem Urheber exklusiv eingeräumten Nutzungsrechte ist es, dem Urheber ein Entgelt für diejenigen Nutzungshandlungen zu sichern, die darin bestehen, dass ein Werkgenuss durch Nutzungen des Originals erfolgt. (...) Es können daher nur solche Handlungen als Rechtsverletzung beurteilt werden, die in irgendeiner Form die Verwertungsmöglichkeiten des Urhebers beeinträchtigen.

Aber, da dieses Forum in Deutschland residiert, zählt nur deutsches Recht bzw. deutsche Judikatur.
 
Es können daher nur solche Handlungen als Rechtsverletzung beurteilt werden, die in irgendeiner Form die Verwertungsmöglichkeiten des Urhebers beeinträchtigen.
Und darunter kann man z.B auch das Posten von fremden Bilder im Internet verstehen.
 
Jein.

In Österreich zählen Lichtbilder zu den Werken der Bildenden Künste. Und für die gilt, dass
"als Kriterium der Urheberrechtsschutzfähigkeit auch noch ein "ästhetischer Überschuß" über den Gebrauchszweck gefordert wird, also eine gewisse "Schaffenshöhe", "Werkhöhe" oder "Gestaltungshöhe". dass die Gestaltung "schon begrifflich mit einem gewissen Maß an Originalität verbunden" sein müsse; hier sei eine "entsprechende Werkhöhe" erforderlich, also eine Gestalt gewordene Idee, die den Stempel der persönlichen Eigenart ihres Schöpfers trägt oder sich zumindest durch eine persönliche Note von anderen Erzeugnissen ähnlicher Art abhebt.

Knipsbilder von Seilbahnen haben m.E. nicht die nötige "Werkhöhe". Außer Du erkennst "Das sind eindeutig Bilder vom LienzerSepp"

Aber
a) man solls nicht drauf ankommen lassen,
b) ist nicht alles so gefährlich wie's auf den ersten Blick aussieht,
c) ticken die Uhren in Deutschland grundsätzlich anders.

Im Österreichischen wie auch im Deutschen Urheberrecht gilt das "Schöpferprinzip".
Das schließt die Urheberschaft juristischer Personen (Firmen,etc.) begrifflich aus, da der Schöpfungsakt nur von natürlichen Personen geleistet werden kann.
http://www.jusline.de/index.php?cpid=753043c4d8f07f2727ea0da138b2010e&limit=10

Zum deutschen "Zitatrecht" ein sehr informativer Artikel:
http://www.jusline.de/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=2&paid=51
www.jusline.de ist überhaupt ein sehr gutes Rechtskompendium.
 
Die Diskussion hatten wir doch schon mal? Wobei ein "Dokumentarfoto" für mich auch noch keine "Schaffenshöhe" hätte. Wie aber fast überall sind die Grenzen fließend und im Zweifelsfall muss das Gericht entscheiden.

Ähnlich (und auch schon erwähnt, außer es hätte sich vor kurzem etwas geändert): Wenn du den Wald der öbf mit einer Handycam einfach so knippst und irgendwo online stellst, hast vmtl. kein Problem, wenn du aber mit Stativ und Spiegelreflex ein künstlerisch hochwertiges Foto machst und kommerziell verwertest, kanns passieren, dass du eine Abmahnung der öbf bekommst, wenn du keine Erlaubnis einholst...
 
Offensichtlich ist das Urheberrecht in Österreich und der Schweiz ähnlich.
Aber was in A und der CH gilt, muss nicht unbedingt für Deutschland gelten. Und das Forum ist nun mal in D gehostet. Und dieses Land ist bekannt für teure Abmahnungen...

Und ja; der Unterschied zwischen einem Lichtbild und Knipsbild muss im Endeffekt ein Richter entscheiden... Aber dieses Thema wurde schon mehrere Male hier im Forum durchgekaut.
 
danke lieber TPD, gerade wollte ich schreiben: "Sitz DE"
 
starli2 schrieb:
Wenn du [vom] Wald der öbf [...] mit Stativ und Spiegelreflex ein künstlerisch hochwertiges Foto machst und kommerziell verwertest, kanns passieren, dass du eine Abmahnung der öbf bekommst, wenn du keine Erlaubnis einholst...
Die ÖBF erheben ein Urheberrecht darauf, wie ihre Bäume wachsen...?!
 
B'ray: Zumindest war da mal im "Tirol Heute" vor wenigen Jahren ein Bericht, glaub da hatte einer eine Abmahnung erhalten oder so .. kann mich nicht mehr genau erinnern.
 
Ähnlich (und auch schon erwähnt, außer es hätte sich vor kurzem etwas geändert): Wenn du den Wald der öbf mit einer Handycam einfach so knippst und irgendwo online stellst, hast vmtl. kein Problem, wenn du aber mit Stativ und Spiegelreflex ein künstlerisch hochwertiges Foto machst und kommerziell verwertest, kanns passieren, dass du eine Abmahnung der öbf bekommst, wenn du keine Erlaubnis einholst...

Jein. Schau mal da:
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

Überhaupt sehr informativ zum Fotorecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Fotorecht
 
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