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Und darunter kann man z.B auch das Posten von fremden Bilder im Internet verstehen.Es können daher nur solche Handlungen als Rechtsverletzung beurteilt werden, die in irgendeiner Form die Verwertungsmöglichkeiten des Urhebers beeinträchtigen.
Die ÖBF erheben ein Urheberrecht darauf, wie ihre Bäume wachsen...?!starli2 schrieb:Wenn du [vom] Wald der öbf [...] mit Stativ und Spiegelreflex ein künstlerisch hochwertiges Foto machst und kommerziell verwertest, kanns passieren, dass du eine Abmahnung der öbf bekommst, wenn du keine Erlaubnis einholst...
Ähnlich (und auch schon erwähnt, außer es hätte sich vor kurzem etwas geändert): Wenn du den Wald der öbf mit einer Handycam einfach so knippst und irgendwo online stellst, hast vmtl. kein Problem, wenn du aber mit Stativ und Spiegelreflex ein künstlerisch hochwertiges Foto machst und kommerziell verwertest, kanns passieren, dass du eine Abmahnung der öbf bekommst, wenn du keine Erlaubnis einholst...
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