Tirol: Umweltsenat stoppt Pitztal-Projekt
"Gefahr für die Verunreinigung des Gletschers" - EU-konforme Prüfung angeordnet - Entscheid trifft auch Tourismusprojekte anderswo
Innsbruck - Kopfweh bereitet eine Entscheidung des Umweltsenats (UWS) in Wien den Pitztaler Gletscherbahnen und Tirols Umweltlandesrätin Anna Hosp (ÖVP). Der UWS hat einer Berufung von Umweltanwalt Sigbert Riccabona Recht gegeben und für den umstrittenen "Notweg" aus dem Gletscherskigebiet eine nachträgliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) angeordnet.
Die Entscheidung dürfte "weit über Tirol hinaus" wirken. Laut Walter Tschon von der Landesumweltanwaltschaft habe der UWS deutlich gemacht, dass das bundes- und EU-weite UVP-Recht ernst zu nehmen sei und derartige Tourismus-orientierte Projekte auch anderswo "nicht länger alleine eine Ländersache sind".
Skifahrerlimitierung Der Pitztaler Seilbahnchef Hans Rubatscher spricht von einer drohenden "Katastrophe für das Pitztal", denn möglicherweise verlieren zwei im Vorjahr neu installierte Lifte die Betriebsbewilligung. Das Verkehrsministerium könnte die Zahl der Skifahrer am Gletscher auf rund 2000 limitieren, denn so viele finden im Notfall in der Bergstation Unterschlupf. An guten Tagen bevölkern aber 5000 Menschen das Gebiet.
Hintergrund der seit sieben Jahren geführten Auseinandersetzung ist, dass das Skigebiet nur über eine Stollenbahn erreichbar ist. Nach der Katastrophe von Kaprun witterte man im Pitztal die Chance, den lang gehegten Wunsch nach einer Talabfahrt mit dem Sicherheitsargument durchzusetzen: "Was passiert, wenn bei einem Stillstand der Bahn 5000 Menschen in 2800 Meter Höhe festsitzen?", lautete die Parole.
Weg in Fels gesprengt Egal ob die eingereichten Projekte "Talabfahrt" oder "Notweg" genannt wurden, gemeinsam war ihnen, dass sie über einen unerschlossenen Teil des Mittelbergferners und anschließend im steilen Fels ins unberührte Griestal führten. 2006 scheiterte ein neuerlicher Anlauf an der UVP, im Wesentlichen mit den Argumenten "zu steil, zu lawinengefährlich, keine Garantie für eine mögliche Evakuierung".
Mit Hilfe der Landespolitik und einer juristischen Gratwanderung wurde im Herbst 2006 ein Ausweg aus der selbstgezimmerten Sicherheitsfalle gefunden: Der "Notweg" wurde in zwei Abschnitte "am Gletscher" bzw. "im Fels" geteilt. Jetzt reichte ein einfaches naturschutzrechtliches Verfahren. Innerhalb weniger Wochen wurde der bis zu zwölf Meter breite Weg in den Fels gesprengt.
Der UWS spricht nun von einer "deutlichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes" und einer "Gefahr für die Verunreinigung des Gletschers". Er widerlegt die Konstruktion mit den zwei Abschnitten und ordnet für das unteilbare Ganze eine nachträgliche UVP an. Damit sind alle Genehmigungsbescheide nichtig, im juristischen Sinn existiert der errichtete Weg nicht.
Hosp sieht in der Vorgangsweise des Landes "keinen Fehler", es gebe nur "unterschiedliche Rechtsansichten". Jedenfalls den Verwaltungsgerichtshof anrufen will Rubatscher. Er hofft, dass dieser per einstweiliger Verfügung eine provisorische Nutzung des Notwegs im Winter 2007/08 zulässt. Wahrscheinlich ist das nicht.