j-d-s schrieb:
ski-chrigel schrieb:
Ja, das können sie (leider). Das ist das leidige Verbandsbeschwerderecht, das auch vor demokratischen Entscheiden nicht Halt macht.
Ihr könntet das ja wenigstens per Volksinitative wieder abschaffen. Bei uns in D haben die Grünen zur Schröderzeit das Verbandsklagerecht eingeführt und leider wurde es danach selbst von Schwarzgelb nicht abgeschafft.
Nicht "könntet",
"konntet". Es gab bereits eine Initiative zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts, diese wurde vom Schweizer Volk abgelehnt.
Generell finde ich es unerträglich, dass private Verbände für sich in Anspruch nehmen können, öffentliches Interesse zu vertreten, obwohl sie in keinster Weise demokratisch legitimiert sind. Denn öffentliches Interesse kann per Definition eigentlich nur vertreten, wer auch demokratisch legitimiert ist. Genau genommen ist die Abwägung öffentlicher Interessen gegeneinander sogar originäre Aufgabe der Politik, deswegen wählt man auch und macht ggf. Volksabstimmungen.
Hier geht es aber nicht um Abwägung von Interessen gegeneinander, sondern darum ob untergeordnete Entscheide (z.B. Gemeindeebene), die übergeordnete Bestimmungen (z.B. Bundesebene) einhalten.
So kann halt eine Landschaft welche von nationaler Wichtigkeit ist, auch nur durch nationale Interessen bebaut werden.