Unter den von MND veröffentlichten Referenzen sind Bartholet Anlagen, die während des Zeitraums der Zusammenarbeit erstellt wurden so aufgeführt, als wäre MND federführend gewesen. Erst wenn man auf die Anlage klickt, wird auf einer neuen Seite aufgeführt, dass die Anlage in Zusammenarbeit mit Bartholet ausgeführt wurde (!).
Verschiedene Bartholet Bahnen wurden durch LST montiert. Unklar ist, weshalb mindestens in einem Fall gem. Fotos Stützenteile türkischsprachige Etiketten aufweisten.
Hier ein Referenzbeispiel von Bartholet:
https://www.bartholet.swiss/de/waterville-valley-resort-eroeffnet-den-schnellsten-sessellift-new-hampshire
MND schmückt sich insbes. im Bereich der kuppelbaren Umlaufbahnen gerne mit fremden Federn, hier solche von Bartholet (ob Spiral- oder Tellerfedern ist allerdings offen

).
Fotos werden dann z.T. so aufgenommen, dass man in der MND Referenzliste die Bartholet Aufschrift nicht oder kaum sieht.
Unter Kit Média kann man die 17-seitige Horizon Broschüre auf dem MND Website downloaden. Der Press Kit als komprimierte Datei ist ebenfalls verfügbar (FR oder EN), dort werden diverse Daten aufgeführt. Zu erwähnen ist ebenfalls der eigene Direktantrieb.
Die Förderkapazität von bis zu 8000 Personen pro Stunde ist pro Fahrrichtung zu verstehen (als pphpd, Personnes par heure par direction, 9 s Taktintervall bi 20-er Kabinen).
Auffällig ist das hohe maximale Gewicht (genauer: Masse) der Kabinen (10-er: 1950 kg; 16-er: 2980 kg; 20-er: 3400 kg, pro Person wird eine Masse von 80 kg eingesetzt).
MND steckt viel in nettes Marketing, ob die R&D da wirklich auf der Höhe ist, kann ich nicht beurteilen. Bin gespannt, ob sich da alles so reibungslos entfalten wird.
Meinte es wäre sinnvoller, zuerst mal eine einfache kuppelbare Sesselbahn so wie eine Gondelbahn zu bauen, die was in der Praxis taugen und nicht noch Direktantrieb und eine Pendelbahn zusammen auf den Markt bringen und dabei noch Grenzen sprengen zu wollen.
Mal sehen, wie MND 7 m/s bei der Zulassung durchsetzt.
Aus diversen Gründen befürworte ich zur Erhöhung der Förderkapazität eher kürzere Fahrbetriebsmittelabstände als höhere Förderseilgeschwindigkeiten sowie eine entsprechende Anpassung der einschlägigen EN des CEN TC/242 (u.a. bzgl. Bremsen). Bei Parallein- sowie Ausstieg ist der Fahrzeugabstand als solcher irrelevant, massgebend ist, das der Bremsweg stets mit was Sicherheitsmarge unter dem Fahrzeugabstand liegt.
Zwischen bestehenden 16-er und 20-er Kabinen beträgt der Nutzlastunterschied lediglich 4 Personen und 15-er sowie 16-er Gondelbahnkbabinen haben sich onehin nie durchgesetzt.
Bin gespannt, mit welchem effektiven Füllgrad 20-er Kabinen im urbanen Einsatz während Stosszeiten betrieben werden können.
Selbst bei grossen Aufzügen wo die Fahrtdauer gering ist, wird die Typenschildkapazität selten ausgenutzt.
IMO sind 10-er Kabinen die optimale Grösse für kuppelbare Einseilumlaufbahnen. Für grosse Förderleistungen sind u.U. zwei Parallel (ggf. übereinander verlaufende mit gemeinsamen Stützen) 10-er Gondelbahnen sinnvoller, dann ist zudem eine Redundanz vorhanden.