Turin - Der Deutsche Skiverband (DSV) hat den juristischen Kampf um das Startrecht für die Staffel-Olympiasiegerin Evi Sachenbacher-Stehle im olympischen 15-km-Jagdrennen verloren.
Die Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) bestätigte in Turin die fünftägige Schutzsperre gegen die 25-jährige Athletin aus Reit im Winkl, die wegen eines überhöhten Hämoglobin- Wertes vom Ski-Weltverband FIS verhängt wurde.
«Das ist bitter für die Sportlerin. Die Entscheidung ist höchst bedauerlich», kommentierte der deutsche Chef de Mission Klaus Steinbach den negativen Ausgang des Verfahrens. «Natürlich sind wir enttäuscht, müssen aber die Entscheidung akzeptieren und werden nicht nachtreten», sagte DSV-Sportdirektor Thomas Pfüller. «Wir richten jetzt den Blick nach vorn, setzen neue Ziele für die Mannschaft und versuchen, das Beste aus der Situation zu machen.»
Sachenbacher-Stehle ist damit beim ersten Wettkampf zum Zuschauen verdammt, kann allerdings am 14. Februar im Olympia-Bergort Pragelato im Team-Sprint antreten; vorausgesetzt, dass sich ihr Blutwert bis zum nächsten obligatorischen Bluttest am Vortag wieder normalisiert hat. «Ich habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen und bin tief enttäuscht», sagte die bayerische Läuferin. Mit Bedauern reagierte auch Bundestrainer Jochen Behle auf den CAS-Spruch: «Ich kann nicht verstehen, warum eine Sportlerin, die absolut nichts dafür kann, nicht teilnehmen darf. Wir müssen Evi jetzt aufrichten.»
Die dreiköpfige CAS-Kammer unter Vorsitz des Kanadiers Richard H. McLaren hatte nach einer rund vierstündigen Verhandlung den DSV-Antrag, den überschrittenen Hämoglobin-Wert als «natürlich erhöht» anzuerkennen, abgewiesen. Eine genaue Begründung veröffentlichten die Richter zunächst nicht. «Wir haben das Maximale getan», berichtete Hörmann, der seinen Mannschaftsarzt Ernst Jakob zur CAS-Anhörung geschickt hatte.
Bei Sachenbacher-Stehle war nach einem Bluttest am Tag vor der offiziellen Erföffnung der Winterspiele ein Hämoglobinwert von 16,3 Gramm pro Dezilliter gemessen worden. Erlaubt ist ein Wert von 16,0. Der DSV hatte im vergangenen Jahr vergeblich bei der FIS eine Ausnahmegenehmigung für Sachenbacher-Stehle, die beim Aufenthalt in der Höhe zu Hämoglobin-Werten über der erlaubten Marge neigen soll, beantragt. «Die FIS maßt sich an zu sagen, dass nicht das gilt, was andere als unberechtigt eingestuft haben», schimpfte Hörmann. «Wenn auf diesem Weg weitergemacht wird, geht die Sportart kaputt.»
Man werde nun in den Gremien beraten, was man zukünftig zur Lösung dieses wissenschaftlichen Konflikts tun könne. «Ich setzte dabei weder auf eine Klage oder ein Berufungsverfahren, dafür auf die Vernunft», sagte Hörmann. NOK-Präsident Steinbach sagte zu dem Streit über Sinn und Unsinn der Schutzsperre aus gesundheitlichen Gründen: «Grundsätzlich hat die öffentliche Diskussion gezeigt, dass das Wissen bei Nichtmedizinern um den Zusammenhang von Anpassungsvorgängen im Höhentraining und den genetischen Anlagen nicht ausreicht.» Vor dem ersten Langlaufrennen waren bereits zwölf Athleten mit einer Schutzsperre durch die FIS belegt worden