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Seilbahn Weissenstein will Gondelbahn bauen

irgendwie denk ich schon länger immer wieder über diesen Satz nach:
Der Schweizer Heimatschutz und Pro Sesseli sind zusammen mit der Stiftung historische Seilbahn Weissenstein in der Lage, das einzigartige Baudenkmal zu übernehmen, seine Instandstellung durchzuführen und die Bahn sodann einer bestehenden Betriebsgesellschaft anzuvertrauen.
was ist einer "Bestehenden Betriebsgesellschaft" gemeint? hat der Heimatschutz und Pro Sesseli schon eine Betriebsgesellschaft gegründet? Oder wollen diese nur die Bahn Instand stellen und danach soll sich die Weissenstein AG wieder darum kümmern?
 
Die Leute beginnen sich über den Heimatschutz aufzuregen: In der Solothurner Zeitung war ein sehr langer Leserbrief gegen den Heimatschutz, drei SMS waren in der zeitung abgedruckt Inhalt ähnlich wie der Leserbrief nur in sehr gehässigem Ton, desweiteren war ein Bild vom Nesselboden drin: Jemand hat in weisser Farbe auf die Winkelstation geschrieben "Der Heimatschutz lässt unseren Berg sterben!".
 
Gut, die Aufschrift könnte auch von Bergbahnmitarbeiter selber kommen, schliesslich scheinen das die einzigen zu sein die um alles in der Welt eine neue Bahn wollen. Der Satz ist ja ein riesen Quatsch. Wäre die Seilbahn Weissenstein AG etwas vernünftiger hätte die Renovation der Sesselbahn vielleicht schon begonnen.
 
Gut, die Aufschrift könnte auch von Bergbahnmitarbeiter selber kommen,
Oder zumindest toleriert die Betreibergesellschaft die Anschrift.
Weiss nicht ob eine Anschrift "Rettet den Sessellift" stehen gelassen würde ?

was ist einer "Bestehenden Betriebsgesellschaft" gemeint? hat der Heimatschutz und Pro Sesseli schon eine Betriebsgesellschaft gegründet? Oder wollen diese nur die Bahn Instand stellen und danach soll sich die Weissenstein AG wieder darum kümmern?
Diese Idee ist nicht grundsätzlich abwegig.
Etwas ähnliches hat man auf dem Thunersee mit dem Raddampfer Blümlisalp erlebt.
 
was ist einer "Bestehenden Betriebsgesellschaft" gemeint? hat der Heimatschutz und Pro Sesseli schon eine Betriebsgesellschaft gegründet? Oder wollen diese nur die Bahn Instand stellen und danach soll sich die Weissenstein AG wieder darum kümmern?
Diese Idee ist nicht grundsätzlich abwegig.
Etwas ähnliches hat man auf dem Thunersee mit dem Raddampfer Blümlisalp erlebt.
[/quote]
so etwas befürchte ich. Klar ist es gut wenn jemand die Renovation macht, aber dann die Verantwortung beim Betrieb incl. Unterhalt wieder der alten Gesellschaft aufhalsen. Nene! Wenn schon, dann komplett übernehmen und selber "den Kopf in die Schlinge legen" und mal schauen was Ersatzteile die man nicht mehr bekommt kosten...
 
Beim erwähnten Dampfschiff war das der Kompromiss, der die Erneuerung erst möglich machte. Die Besitzerin war nämlich ursprünglich dagegen. Heute ist sie sehr froh darum, weil ihr so das beliebte Schiff immer noch gehört!
 
Wenn sie ihren Neubau nicht durchbringt: ja! Ist für mich momentan wie ein "normaler" Konkurrenzkampf zwischen 2 Firmen. Einer kann nur gewinnen.
 
Naja, es kommt halt darauf an, "wie" die Bahn übernommen wird. Was m.E. aber aus dem Text klar wird ist, dass die Bahn nachher nicht mehr bei den jetzigen Besitzern sein wird. Das geht auf zwei Arten: Entweder kauft man der Seilbahn Weissenstein AG die Bahn ab, Käufer ist eine neu gegründete Gesellschaft um die Investoren von Seiten von Prosesseli oder diese Investoren kaufen einfach von den Aktionären der Seilbahn Weissenstein AG die Aktien ab und die alte Gesellschaft geht in den Besitz der neuen Investoren.
Aber auch bei der Methode "Renovation, alte Investoren und alte Aktionäre" sehe ich keine Probleme, da die Aktionäre ja eh keine Dividende zu erwarten haben und somit kein Verlust eintritt, sie profitieren höchstens, da sie eine renovierte Bahn geschenkt bekommen.
 
Eine VR101 lässt sich sehr wohl in Einklang mit aktueller Seilbahngesetzgebung neu konzessionieren und betreibe

Die zentrale rechtliche Frage stellt sich durch die Tatsache, daß die Sesselbahn Typ VR101 systembedingt
nicht mehr an die geltende Seilbahngesetzgebung angepasst werden kann. Somit wäre eine Neukonzessionierung nicht möglich, der Abriß der Weißensteinbahn unausweichlich (Der Klemmentyp erlaubt bei entgleistem Seil keine Stützenüberfahrt: Ein K.O. Kriterium?).
Dies wurde oft so dargsetellt, sogar in diesem Forum wurde dies für bare Münze genommen wurde.

Dem ist jeodoch nicht zwangsweise so!


Art. 9 im CH - Seilbahngesetz:

Art. 9 Abweichungen von technischen Normen
Für den Nachweis, dass eine Seilbahn trotz Abweichung von einer technischen Norm dennoch die grundlegenden Anforderungen erfüllt, muss auf Grund einer Risikoanalyse belegt werden, dass sich durch die Abweichung das Risiko insgesamt nicht erhöht.


In diesem Zusammenhang hat der Direktor des Bundesamts für Verkehr [Auf Anfrage des Vereins Pro Sesseli] in einem Schreiben folgendes festgehalten:

„Die Betriebsbewilligungen von bestehenden Anlagen können erneuert werden, sofern die Seilbahn so in Stand gehalten wird, dass die Sicherheit jederzeit gewährleistet ist. ... Eine historische Seilbahn kann und muss also nicht für die Erneuerung der Betriebsbewilligung plötzlich sämtlichen neuen Vorschriften oder Normen genügen. Die Sicherheit muss aber natürlich weiterhin gewährleistet werden.“

Quelle: http://www.prosesseli.ch/dokumente/prosesseli/nutzungsplan_02.pdf
 
Jetzt muss er nur noch die Kriterien auflisten, dann ist gut. Solche Aussagen mögen vielleicht für unsere 60m Bodenabstand bei einer KSB gelten, also für Sachen wo keinen direkten Einfluss auf den Betrieb haben, alles andere ist ein Spiel mit dem Feuer.
Seilbahnen sind das sicherste Verkehrsmittel weil die Vorschriften immer schon streng waren und wo nötig angepasst wurden. Rückt man von diesem Vorgehen ab wird es nicht lange dauer bis sich keiner mehr an Vorschriften hält, es für alles eine Ausnahme gibt, dann gross gejammert wird wenn etwas passiert ist und schlussendlich ist dann noch keiner schuld.

Im Seilbahngesetz ist übrigens auch geregelt dass Konzessionen nicht an jeden x-beliebigen Betreiber übertragen werden können. Ein möglicher Betreiber der schon vorgängig verlangt nicht das bestehnende Gesetz einhaltern zu müssen ist in meinen Augen nicht konzessionswürdig.
 
M.E. ist das Gesetz so geschrieben, dass genau in Fällen wie bei der Weissensteinbahn Ausnahmen gemacht werden können. Wenn man die Anlage überarbeitet und schadhafte Teile ersetzt wurden, sprich keine Unfälle wegen Materialermüdung zu befürchten sind, dann kann man die Anlage weiterlaufen lassen, denn auch wenn die Konstruktion nicht mehr den gängigen Normen entspricht haben die letzten 65 Jahre Betrieb mit diesem System bewiesen, dass die Technik an sich absolut zuverlässig und sicher ist. Wieso soll man also so etwas nicht erlauben, bzw. diese Möglichkeit im Gesetz festhalten? Alles andere wäre ja wohl ein verstecktes Konjunkturpaket für die handvoll Seilbahnhersteller und eine Katastrophe für all die kleinen Dorflifte, die sich sicher nicht leisten können, ihre Anlagen alle paar Jahre auf den Stand der Technik zu brigen, obwohl sie immer noch sicher sind.
 
Solange nix passiert, ist das alles schön und gut.

Aber wehe es passiert etwas und es stellt sich hinterher heraus, dass dieser Vorfall bei einer "modernen Seilbahn" nicht möglich gewesen wäre.
 
Also ich finde es immer am besten, wenn Technik und Kultur auch bestandsgeschützt sind.
Autos bekommen auch immer wieder TÜV, auch wenn sie nicht mehr den aktuellen Vorgaben für Neufahrzeuge entsprechen. Gebäude dürfen (mit Ausnahme von offensichtlichen brandschutztechnischen Missständen) trotzdem weiter benutzt werden, auch wenn sie keine Abstandsflächen einhalten, keine Statik gerechnet wurde und die neueste EnEV bei Weitem verfehlt wird.
Solange keine gravierenden Misstände herrschen, werden alte Anlagen weiter verwendet.
Weite Teile unserer Infrastruktur basieren auf Bestandsschutz. das ist weit verbreiteter Usus und auch gut so.
Ständige zwangsstilllegungen wie in Italien, wo dann teilweise ganze Dörfer verarmen können nicht die Lösung sein.
Ohne Bestandsschutz gäbe es vielleicht keine Panoramic am Mt. Blanc und vermutlich die Hälfte der deutschen Skigebiete wären nicht mehr existent.
 
Ab 10. Juli könnt ihr den Weissenstein mittels eines Autobus erreichen, der Verkehr wird deshalb neu mit einer Lichtsignanlage geregelt wenn der Bus verkehrt. So gibt es nun wenigstens eine Anbindung an den ÖV, obwohl er anscheinend nicht allzu oft fahren wird.
 
Hätte es den SHS schon früher gegeben dann hätten sie vor 140 Jahren wahrscheinlich auch Schoggitaler für den erhalt der Gotthardpost verkauft und gegen den Bau der Eisenbahn gepoltert.
Rechtlich bewegen sie sich mit der Aktion auf sehr dünnem Eis.
 
Den Schweizer Heimatschutz SHS gab es schon früher! Die heute älteste nationale Umweltschutzorganisation wurde 1905 gegründet.
Und die ersten Schoggitaler wurden bereits im Jahre 1946 verkauft zugunsten des Schutzes der Silser Ebene im Engadin. Man wollte damals einen Staudamm bauen und die Ebene unter Wasser setzen.

Im Übrigen möchte der SHS nur diese eine Sesselbahn retten und nicht die generelle Modernisierung von Bergbahnen verhindern. Obwohl, meiner Meinung nach müsste den Bergbahnkönigen und ihren Imperien vermehrt auf die Finger geschaut werden, denn was da in den letzten Jahren alles an neuen Infrastrukturen mit den damit verbundenen Nachteilen für die Umwelt verbrochen wurde, übersteigt ein gesundes Mass bei weitem. Aus diesem Grund wäre es äusserst wohltuend, bliebe der Weissenstein vom allgegenwärtigen Gigantismus und dem langweiligen alpinen Einheitsbrei verschont!

Und warum soll der Verkauf der Schoggitaler rechtlich bedenklich sein? Dann wären ja Sammelaktionen von anderen gemeinnützigen Organisationen ebenfalls rechtlich kritisch. Das Spenden ist schliesslich freiwillig, niemand wird dazu gezwungen.
 
Die die wollen können den Weissenstein mit nun mit dem Bus besuchen. Das Angebot wird bis 1. November bestehen. Die Retourfahrt kostet 28.- für Kinder oder 1/2Tax/GA Besitzer 14.-. Der Fahrplan ist hier zu finden. Achtung der Bus verkehrt nur am Wochenende! Für Busfans es wird ein interessantes Fahrzeug eingesetzt nämlich dieser NAW.
 
Das wird noch für Verwirrung sorgen wenn die GA und TK Inhaber plötzlich für ein Postauto bezahlen müssen!
 
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