@ baeckerbursch:
Stimmt mit den 13 Feiertagen in Bayern, aber in die Personalnebenkosten (keine Arbeitsleistung) gehen keine 13 Feiertage ein, sondern nur die WOCHENFEIERTAGE, und das sind maximal 10 in Bayern. Weil 2 Tage die Woche (Sa/So) hat ein Arbeitnehmer sowieso frei und hat daher auch keine Arbeitsleistung zu erbringen. Ostersonntag z.B. verursacht KEINE Personalnebenkosten. Außer es gibt einen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag, der Zuschläge für Arbeitsleistung an so einem Tag vorgibt - und so was gibt es bei Liftbetrieben wie allgemein üblich im Tourismussektor nicht. Und bei Liftbetrieben wie diesen hier liegen die Ausfallzeiten durch Krankheit deutlich unter 14 Tagen p.a. Und es ist auch unerheblich für die Kosten, wieviele Arbeitnehmer beschäftigt werden, es kommt nur auf die Gesamtstundenzahl an im Endeffekt was die Kosten anbelangt. Aber wir sollten das Thema hier beenden, weil es sowieso hier eigentlich NICHT hingehört...
@ alle:
Hier für Euch noch ein paar Bilder vom Schwarzenkopfweg, die verdeutlichen, dass dieser Weg - selbst wenn es genehmigt würde - niemals als öffentliche Straße im Winter geeignet ist:
Zufahrt elektronische Schrankenanlage Valepp-Straße (von dieser zweigt weiter unten der Schwarzenkopfweg links ab):
Im unteren Teil des Weges, Sicht talwärts, Fahrbahnbreite ist nur ca. 2,70 Meter:
Im unteren Teil des Weges, Sicht bergwärts; auch wenn das Auto ganz links fährt kann kein anderes vorbei und links geht es steil hoch, rechts sehr steil runter:
Im mittleren Teil etwas unterhalb der Bergwachthütte:
Im oberen Teil der Straße oberhalb vom Gasthaus Igler am Abzweigung zum Forstweg OMA; die Steigung der Straße beträgt hier an mehreren Abschnitten über 10%:
Der Schwarzenkopfweg oben zwischen der Schwarzenkopfhütte (nicht im Bild) und der Jubiläumshütte (im Bild), dahinter geht sie weiter rauf Richtung Schönfeldalmen (hier ist die Straße im Winter unter der Lochgrabenpiste verborgen), links von der Jubiläumshütte ist der Lochgraben mit der Talstation SL Lochgraben; Foto zeigt auch, dass das Gelände nicht eben ist zwischen den Hütten, also kein Parkplatzbau ohne sehr große Erdbewegungen möglich:
Theoretisch wäre es ja denkbar, die Gäste an der Taubenstein-Talstation parken zu lassen und im Winter mit einem Pendelbus (mit Schneeketten) raufzufahren zur Jubiläumshütte. Der Bus könnte dort wenden, ohne bauliche Änderungen. Aber: Er kommt auf dem Schwarzenkopfweg nicht durch die Haarnadelkurve zwischen dem Gasthaus Igler und der Jubiläumshütte. Diese Variante geht also auch nicht.
Dann noch ein Hinweis zum Thema Pistentaxi mit Pistenraupe: Das ist in Bayern mal wieder ein GANZ großes Problem genehmigungstechnisch (weiß ich aus eigener Erfahrung zwecks Genehmigung für Pistenraupeneinsatz auf Piste durch das Landratsamt). Denn in Bayern darf man zwar mit einem Motorschlitten Flächen/Wege jederzeit befahren zur Versorung von z.B. Hütten - NICHT jedoch mit Pistenraupen!. Für JEDE Strecke, auf die eine Pistenraupe eingesetzt wird benötigt man einen Genehmigung vom Landratsamt. Man muss einen genauen Lageplan einreichen dazu, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Flächen die Pistenraupe

eingesetzt werden und genau begründen, warum deren Einsatz dort nötig ist. Die Genehmigung wird nur erteilt für offizielle Pisten und zur Versorungung von Häusern, Berghütten, Berggasthöfen etc., wenn diese NICHT anderweitig versorgt werden können. Das bedeutet z.B., dass eine Berghütte, die über eine Seilbahn erreichbar ist im Winter (egal ob eigene oder fremde Seilbahn) keine Genehmigung bekommt eine Pistenraupe einzusetzen für die Versorgung der Hütte, von Personentransport von Gästen ganz zu schweigen. Bayern ist da mal wieder bürokratisch bis zum geht nicht mehr und hat Regelungen, die sowas von kundenunfreundlich sind. Ganz anders in Österreich! Jetzt wisst ihr, warum die OMA das Pistentaxi nicht mehr anbieten darf. Hätte keiner Alarm gemacht beim Landratsamt, wäre es vielleicht heute noch existent.