Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere im Falle der Weitergabe und Verwendung der Snow Card Tirol an/durch Dritte, des Erwerbs durch unrichtige Angaben über Hauptwohnsitz, Alter, Beschäftigungsverhältnis etc. oder wenn diese durch Vorlage falscher Bestätigungen erschlichen wurde, vor.
Im Falle der missbräuchlichen Verwendung ist der Nutzer darüber hinaus verpflichtet, eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 250,00 zu bezahlen, ebenso behält sich das betroffene Seilbahnunternehmen die Prüfung der Einbringung einer Strafanzeige vor.
Das wäre mir ja mal glatt einen interessanten Prozess wert.
Leider wohn ich zuweit weg .....

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