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Skipass für (fast) alle Tiroler Skigebiete wird Realität

Also ich finde nicht, dass es nötig ist bei der TSC aus dem letzten Jahr irgendwelche großen Kulanzen zu zeigen. Jeder der eine Saisonkarte kauft muss sich dem Risiko bewusst sein... und zwar jede Saison.
In der jetzigen Ausnahmesituation sowieso, das ist einfach höhere Gewalt. Bei sämtlichen Tageskarten wird im Fall von Schlechtwetter oder technischen Defekten auch nichts rückerstattet.

Und mal ganz davon abgesehen, ich lasse auch jede Saison nicht wenig Geld beim Skifahren liegen und das obwohl meine Familie sicher nicht top verdient und natürlich ärgere ich mich, aber ich sehe eben die Gesamtsituation. Wenn jemand bereit ist 800€+ für eine Saisonkarte für ein Hobby einfach so hinzulegen, dann kann es ihm grundsätzlich nicht schlecht gehen. Gerade in der jetzigen Zeit sollte man da vielleicht mal ein wenig daran denken, dass andere vor dem Ruin stehen und man selbst vielleicht mal 200€ für die Restsaison verschwendet hat, die einen aber nicht wirklich hart treffen. Zumindest nicht in anbetracht der aktuellen Lage.
Dieses ständige Einklagen und Einfordern finde ich furchtbar. :rolleyes:
 
Volle Unterstützung meinerseits. Ich würde ein Rabatt auf die nächste Karte aber mehr im Sinne einer positiven Kundenbindung / Vertrauen / Marketing sehen. Stäntn ist mit seiner Zurückhaltung, erneut eine zu kaufen, wenn man das ganze Risiko trägt, sicher nicht alleine.
 
Julian96 schrieb:
Bei sämtlichen Tageskarten wird im Fall von Schlechtwetter oder technischen Defekten auch nichts rückerstattet.
Auch wenn du das gerne so hättest (?) ist das halt "leider" falsch. Wenn du morgens eine Karte kaufst und das Skigebiet wenig später wegen Sturm oder eines technischen Defekts auf zB der 1. oder 2. Zubringersektion eingestellt wird und kein Skifahren möglich war, bekommt man sehr wohl normalerweise das Geld zurück, bei Mehrtagespässen gibts dann ggf. einen Gutschein. Außerdem sind Tages- und Mehrtageskarten schon etwas anderes als Saisonkarten.
 
Julian96 schrieb:
Also ich finde nicht, dass es nötig ist bei der TSC aus dem letzten Jahr irgendwelche großen Kulanzen zu zeigen. Jeder der eine Saisonkarte kauft muss sich dem Risiko bewusst sein... und zwar jede Saison.
Jeder Skipassanbieter/Bergbahnbetreiber sollte sich seinem Betriebsrisiko bewusst sein. Sowas muss jedes Unternehmen bei seinen Dienstleistungen einpreisen. Warum sollte das bei Bergbahnen anders sein? Du kaufst Dir ein Flugticket über den Atlantik und der Flug findet nicht statt - aus welchen Gründen auch immer. Dann zahlst Du bestimmt auch gerne einen großen Batzen Geld für Null Gegenleistung.

Julian96 schrieb:
In der jetzigen Ausnahmesituation sowieso, das ist einfach höhere Gewalt. Bei sämtlichen Tageskarten wird im Fall von Schlechtwetter oder technischen Defekten auch nichts rückerstattet.
Rückerstattet bekommen und Anspruch haben sind zwei Paar Schuhe. Es gibt Gerichtsurteile, dass auch bei Umständen, die für die Bergbahn nicht beherrschbar waren (z.B. Föhn), der Tageskartenpreis, bzw. der jeweilige Anteil an einer Mehrtageskarte rückerstattet werden muss und zwar wahlweise Gutschein oder Geldbetrag. Ein Urteil ist mir davon näher bekannt, als ein Münchner Anwalt gegen die Tuxer geklagt hat, weil sturmbedingt tagesdurchgängig kein Skibetrieb möglich war.

Ob eine Saisonkarte nun als 2xx-Mehrtageskarte anzusehen ist und wie das bei einer behördlichen Anordnung zwecks Infektionsschutz aussieht, das ist hier die Frage. Dass der Anspruch für den Skifahrer am Ende 0,0€, kann ich mir aber schwer vorstellen.

So nebenbei: Bei den Verbundskikarten werden nun gleiche Erlöse auf weniger Piepse aufgeteilt und die Bergbahnen konnten sich tonnenweise Diesel für Pistengeräte, sowie Strom und Personalkosten sparen.
 
tauernjunkie schrieb:
Julian96 schrieb:
Also ich finde nicht, dass es nötig ist bei der TSC aus dem letzten Jahr irgendwelche großen Kulanzen zu zeigen. Jeder der eine Saisonkarte kauft muss sich dem Risiko bewusst sein... und zwar jede Saison.
Jeder Skipassanbieter/Bergbahnbetreiber sollte sich seinem Betriebsrisiko bewusst sein. Sowas muss jedes Unternehmen bei seinen Dienstleistungen einpreisen. Warum sollte das bei Bergbahnen anders sein? Du kaufst Dir ein Flugticket über den Atlantik und der Flug findet nicht statt - aus welchen Gründen auch immer. Dann zahlst Du bestimmt auch gerne einen großen Batzen Geld für Null Gegenleistung.
Dieser Vergleich hinkt nicht nur, der ist schon schwer gehbehindert. Oder gibt es Airlines, die Saisonkarten verkaufen, bei denen Du zwischen Oktober und Mai beliebig viele Male fliegen kannst? Ein Airline-Ticket ist allenfalls vergleichbar mit einer Tageskarte. Dort bejahe ich eine Rückerstattungspflicht. Nicht aber bei einem Dauerticket, deren Leistung zu einem grossen Teil schon erbracht wurde. Bei Unfall/Krankheit bekommst Du auch nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt noch Teile erstattet. Ab dem 16.3. wohl nichts mehr. Aber wie gesagt, ich würde einen Rabatt auf die nächste Karte im Sinne von Kundenbindung, Vertrauen und Marketing sinnvoll erachten.
PS: Ich konnte meine TSC auch nicht rausfahren, bin also auch betroffen.
PPS: Als Geschäftsführer eines kleinen Betriebs habe ich allen unseren Kunden mit Zeitabos zwei Monate kostenlos verlängert. Eben wegen der Kundenbindung.

Die Ersparnisse für Diesel, Strom etc. decken die anderen Kosten vermutlich nur zu einem Bruchteil.
 
Dieser Vergleich hinkt nicht nur, der ist schon schwer gehbehindert. Oder gibt es Airlines, die Saisonkarten verkaufen, bei denen Du zwischen Oktober und Mai beliebig viele Male fliegen kannst?
Zunächst mal hatte ich das gebracht, weil Julian96 geschrieben hatte, dass bei Tageskarten bei Sturm (oder sogar technischen Defekts) nichts rückerstattet werde.

Aber gut: Was ist denn eine Saisonkarte anderes als eine 2xx-Tageskarte? Du verzichtest für gewöhnlich ja nur freiwillig auf Skitage. Es gibt aber auch Leute, die fahren an allen Tagen und es gibt auch Leute die fahren (fast) nur im Frühjahr (das gehört zur Risikosphäre des Skifahrers).
Wenn von den 205 Tagen meiner SSSC 49 wegfallen, dann ist das vom Verhältnis so, wie wenn mir bei einer Viertageskarte ein Tag wegfällt. Die Saisonkartenbesitzer werden im Mittel auch etwa ein Viertel weniger Skitage haben. Das ist also schon verhältnismäßig.
Mich würde es nicht wundern, wenn der Kunde tatsächlich einen Anspruch auf den Anteil zum Kaufpreis hätte.

Wenn man den Leuten Gutscheine in Aussicht stellt und im Herbst dann kleine Gutscheine bringt, erreicht man, dass Kunden entweder vergessen oder durch die Einlösung etwaige Ansprüche abgeben und dass die Differenz etwas kleiner wird, sodass die Leute den Selbstbehalt ihrer Rechtschutzversicherung für weniger als 100€ Streitwert nicht setzen wollen.
Klagen wird es eh geben. So eine Situation gab es auch noch nie.
 
Mich würde die "VW-Lösung" nicht wundern: Man macht zwar keine generelle Rückerstattung, sondern einen Rabatt für Erneut-Käufer. Wer aber rechtliche Schritte einleitet oder konkret androht, dem wird stattdessen das Geld erstattet (23,9%, was 49 von 205 Tagen entspricht), um ein Grundsatzurteil zu vermeiden. Denn ist das Geld erstattet, hat der Kunde keine Beschwer mehr und kann nicht klagen.

Dafür müssten sich freilich die TSC-Mitgliedsunternehmen absprechen, sodass diese Erstattungen auch aus dem gemeinsamen Topf kommen und nicht das jeweilige Unternehmen selbst die Zeche zahlt.
 
Als allererstes muss man sich ja mal bewusst sein dass es für diese Situation gar keine gesetzliche Regelung gibt.
Die Situation dass ein ganzer Tarifverbund seine Leistungen wegen einem Behördlichen Verbot gar nicht mehr anbieten durfte wurde bei der Ausarbeitung diverser Regelungen nie auch nur annähernd in Erwägung gezogen und ist mit allen anderen Situationen wo ein Betrieb ganz oder teilweise Eingestellt ist nicht auch nur annähernd vergleichbar.

Was den Betrag angeht welcher zurückerstattet oder gutgeschrieben werden sollte angeht gehen die Meinungen ja ziemlich weit auseinander. Das ist bei anderen Dingen im Leben ja ebenso. Mich wundert dass noch nie einer geklagt hat dass Neuwagen im ersten Jahr 30% ihres Wertes verlieren.

Die Regelung kommt ja angeblich morgen. Lassen wir uns überraschen.
 
Ich würde ja auch einen Rückerstattungsanspruch der Unternehmen gegen den Staat sehen, also für sämtliche Schäden, die durch die Schließungsanordnungen entstanden sind. Da allerdings der Ausgang eines derartigen Gerichtsprozesses offen wäre, wie es bei nahezu jedem Gerichtsprozess ist, und sicherlich durch alle Instanzen geht, weil das sonst seeehr teuer für den Staat wird, sodass es Jahre bis zu einem rechtskräftigen Urteil dauern würde, wird man wohl lieber im Zweifel nach Staatshilfen rufen, die der Staat freiwillig bezahlen soll.

War übrigens auch bei der Thomas-Cook-Pleite ähnlich: Hier hat der deutsche Gesetzgeber die Pflichtversicherungssumme mit 110 Mio. Euro entgegen der EU-Vorgaben zu niedrig angesetzt, sodass die Kunden auf ihrem Schaden sitzen geblieben sind, weil der Insolvenzversicherer eben nur die 110 Mio. auszahlen muss und mehr nicht. Also hat die Bundesregierung kurzerhand entschieden, allen geschädigten Urlaubern selbst das Geld zurückzuzahlen, aus Furcht vor einem Verfahren, wo sie es eh hätten zahlen müssen.
 
Theo schrieb:
Als allererstes muss man sich ja mal bewusst sein dass es für diese Situation gar keine gesetzliche Regelung gibt.

Mit Verlaub aber diese Aussage ist schlicht unrichtig. Die gesetzliche Regelung ist glasklar: Wenn die Leistung nicht erbracht werden kann, müssen erhaltene Zahlungen erstattet werden. Wenn durch ein Erdbeben eine Mietwohnung zerstört wird, fällt die Pflicht zur Mietzahlung ebenfalls weg und Vorauszahlungen müssen erstattet werden. Gleiches beim Thema Flüge. Und wenn die Firmen hier etwas anderes erzählen, dann deshalb weil man sich vor der (rechtmäßigen) Rückzahlung drücken möchte. Die Lufthansa hat beispielsweise 1,8 Milliarden Kundengelder vereinnahmt, die sie derzeit als kostenlosen Kredit nutzt. Und bei den Liftgesellschaften/Kartenverbünden ist es das Gleiche: Die operieren schon seit Jahren mit unzulässigen Einheimischenrabatten außerhalb des Erlaubten und weil das so wunderbar funktioniert (weil es zb von der Tiroler Politik gewollt ist bzw zumindest toleriert wird) versucht man es vorliegend halt genauso. Nur dass diesmal der Kreis der Betroffenen größer ist. Die Rechtslage ist aber glasklar. Die andere Frage ist, ob man sein Recht jederzeit und gerade in dieser Lage durchsetzen muss. Das muss jeder für sich entscheiden.
 
Laut SkiWelt auf Facebook wird die Gültigkeit der TSC dieses Jahr bis zum 02.08.2020 ausgeweitet & gilt bei allen geöffneten Mitgliedern des Verbundes. Das würde Bedeuten das man sowohl zum Skifahren nach TUX, aber auch die Sommerangebote nutzen könnte.

Nicht unbedingt das was ich erwartet habe, vorallem weil ja noch Unklar ist wie die Saison sich bis Anfang August verhält... aber trotzdem ein entgegenkommen!

Was haltet ihr von der Lösung?

Hier noch der Link: https://www.skiwelt.at/de/update-wintersaisonkarten-19-20.html
 
Fände ich eine sehr halbgare Lösung. Man bekommt ja quasi nicht die selbe Leistung wie in der Skisaison.
 
Das ist mit die schlechteste Lösung die sie sich überlegen hätten können. Hier wird nur eines versucht: Den Kunde irgendwie wieder in die Berge zu bekommen und zudem die Hotels füllen. Interessant, dass man nur das erste Wochenende der Sommerferien in BW und BY mitnimmt.
Skifahren kann ich nur vor Ort, zum Wandern muss ich jetzt nicht runter fahren. Diese Lösung ist zu einfach und meiner Meinung nach nicht das was wir alle erwartet hätten...
 
M.E. wird der Aspekt der Kundenbindung hiermit überhaupt nicht bedient. Da hätte man mit einem - wie immer auch gearteten - Rabatt für alle Kartenbesitzer auf die nächste Saison mehr erreicht.
Meine Erwartungen waren bestimmt nicht hoch, aber so komme ich mir doch eher verarscht vor als dass sich das Gefühl des kulanten Entgegenkommens einstellt.
Letzendlich macht man als Feigenblatt das, was kein Geld kostet - die Bahnen laufen eh.
Und warum nur bis zum 02.08.? Dann geht Bayern, wo ein großer Teil Kartenbesitzer herkommt, in die Ferien,...ein Schelm wer böses dabei denkt.
Interessant könnte es allenfalls für die Mountainbiker sein, wenn Fahrradmitnahme inkludiert wäre.....
 
Immerhin bieten sie irgendwas an, Dolomiti Superski, SSC und Co bieten gar nichts
 
Sie haben auch den Anwalt im Nacken. Könnte meiner Meinung nach ähnlich ausgehen wie heute bei VW...
 
Ich muss extremecarber recht geben. Ich finde es auch sehr positiv das sich die Bergbahnen etwas überlegt haben und den Kunden entgegen gekommen sind. Natürlich wird man nicht die Leistung bekommen wie die ausgefallenen 2 Monate Skibetrieb (Mitte März bis Mitte Mai). Aber wie schon gesagt andere wie dolomiti machen gar nichts und ich finde es so auch besser als zum Beispiel 80 Euro zurück zu bekommen.
 
Klar besser als nichts, aber doch eher ne Beruhigungspille um optionale Klagen abzuwehren?
Was die Klicks angeht wird wohl der HTG und die Gebiete mit Bikeparks profitieren, falls MTB erlaubt.
Aber gut, besser der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach - und ein Schnitzel weniger essen muss ich deswegen nun auch nicht.
(Sollte ich aber vllt. mal :lach: )
 
Ich denke starli wird sich jetzt ärgern, dass er für 19/20 nicht die TSC gekauft hat. :rofl:
Bis August auf dem Tuxer fahren zu können ist halt schon ne große Nummer. Vielleicht bewährt sich das diesen Sommer für die Bergbahnen und man entscheidet sich eine ganzjährige TSC anzubieten. :hoffhoffhoff:


"Die Info zur SSSC folgt auch noch diese Woche."
Da darf man gespannt sein, ob man auch auf Kitzsteinhorn und Mölltaler bis Sommer fahren kann.
 
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