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Skipassentzug Diskussion

Jetzt ist natürlich die Frage, wer "Pistenwächter" ist (diesen Status müsste die betreffende Person auch durch einen entsprechenden Ausweis belegen können). Außerdem steht da auch nichts davon drin, dass der "Pistenwächter" irgendwelche Exekutivbefugnisse hätte, sondern nur dass er die Pflicht hat, bestimmte Dinge bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen (die dann ein rechtsstaatliches Verfahren einleitet). Ferner ist das natürlich keine Berechtigung, einen Skipass einzuziehen, vor allem nicht unter falschem Vorwand ("Routinekontrolle").

Aber der einfachste Weg ist natürlich einfach den Skipass per Kreditkarte zu zahlen. Dann kann man nämlich die Zahlung im Zweifel einfach zurückholen und wenn die Gesellschaft das Geld wiederhaben will dürfen sie in D ein Verfahren anstrengen (wo dann nichtmal gesagt ist ob sie überhaupt Recht bekommen).
 
j-d-s schrieb:
Dann kann man nämlich die Zahlung im Zweifel einfach zurückholen und wenn die Gesellschaft das Geld wiederhaben will dürfen sie in D ein Verfahren anstrengen
So einfach ist das nicht. Wenn Du selbst die Zahlung autorisiert hast, kannst Du sie nicht einfach beim CC-Unternehmen widerrufen. Dazu müßtest Du glaubhaft darlegen, daß eine mißbräuchliche Verwendung der CC vorliegt.
 
Diskutiert doch nicht mit jds, der glaubt alles zu wissen aber in Wirklichkeit keine Ahnung hat.

Ich hoffe das ihn sowas mal trifft und er dann die Polizei ruft und versucht die Kreditkartenzahlung zu stornieren.

Er lebt halt in seiner eigenen Welt.
 
Na mehr Ahnung als du aber auf alle Fälle. Ich weiß ja nicht wie du dir das vorstellst, aber in einem Rechtsstaat kann man nicht anderen einfach etwas wegnehmen. Nichtmal wenn man sich dazu vertraglich berechtigt sieht. Denn die Entscheidung trifft halt der Richter, nicht Privatleute. Und auch Polizisten nicht. Die haben in erster Linie den Vorteil dass sie den Vorfall aufnehmen und ich rufe dann halt meine Rechtsschutzversicherung an und dann wird die Sache vor Gericht geklärt.

Ich nenne mal ein Beispiel: Ein Liftler sieht einen Skifahrer, der zügig die Piste runterfährt und meint, das sei rücksichtslose gefährliche Fahrweise. Sobald der Skifahrer am Lift ankommt, verlangt er den Skipass, mit der Begründung "Kontrolle", behält ihn aber direkt ein. Stellt euch vor, ihr wärt der Skifahrer. Würdet ihr das akzeptieren?
Denn im Endeffekt handelt der Liftler nur aufgrund seiner subjektiven Wahrnehmung (deren Faktizität zumindest zweifelhaft ist, weil das eben von der persönlichen Einschätzung einer Situation abhängt) und im Endeffekt willkürlich, zum anderen bringt er den Skifahrer durch hinterlistige Täuschung dazu, den Skipass zu übergeben.

Jetzt mal die Abwandlung: Der Liftler sagt dem Skifahrer direkt, wie er da gefahren sei geht nicht und der Skifahrer müsse jetzt den Skipass hergeben. Der Skifahrer weigert sich aber, weil er die Situation anders wahrgenommen hat. Was nun?

(Übrigens, in vielen AGB steht etwas drin was in die Richtung geht, dass das Unternehmen willkürlich Leistungen versagen kann. Glaubt ihr ernsthaft, sowas hätte vor Gericht Bestand? Dass man seine vertraglichen Verpflichtungen, wobei man das Geld schon erhalten hat, einfach völlig willkürlich unter fadenscheinigen Argumenten, verweigern kann zu erbringen?)
 
Man kann sicher Deppen davon abhalten, in Verbotszonen einzufahren. Wir reden hier nicht von Versehen oder Unkenntnis (wobei: wer die Piste verlässt, sollte vorher informiert sein oder mit Führer unterwegs sein), sondern von bereits Ermahnten. Ich habe keinen Bock in eine von so einem Vollpfosten augelöste Lawine zu geraten (wie fair wäre das?), auch steht genügend Skiraum zur Verfügung, auch die Natur und das Wild braucht Rückzugsräume die zu respektieren sind - und natürlich kann man so etwas zum Schutze der Allgemeinheit auch direkt durchsetzen.
Aber leb ruhig weiter auf deinem Planeten... :?
 
Na mehr Ahnung als du aber auf alle Fälle.

Also ich habe mal im Studium vor langer Zeit gelernt, daß AGB Rechtswirksamkeit besitzen solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen (neben anderen Voraussetzungen)

Das mag man als Ahnungsloser jetzt doof finden, aber ist erst mal so.

Anders rum wird ein Schuh draus. Wenn die AGB dem Betreiber keinerlei Wirksamkeit verleihen, dann kann er de facto heute noch den Betrieb komplett einstellen.
 
AGB hin oder her, es gibt immerhin auch eine österreichische Variante des "Jedermannsrechts", wonach sich jeder zu Fuß oder auf Ski im Gelände frei bewegen darf. Die Zeiten, in denen die Fürsten dort den Zutritt verwehren konnten, sind vorbei. Ich bin jetzt kein Jurist, aber mal angenommen, ein Tourengeher durchquert das Skigebiet eines Liftbetreiber und hält sich dabei nicht an willkürlich gesetzte Absperrungen. Auf welcher rechtlichen Basis möchte der Skigebietsbetreiber bzw. einer seiner Angestellten dagegen etwas unternehmen?

Manchen Leute glauben halt, nur weil sie eine Uniform anhaben, können sie sich alles herausnehmen. Dem ist nun mal nicht so. Und ein sofortiger dauerhafter Entzug des Skipasses deckt sich einmal mit den Statuten des hier verlinkten Seilbahnrechts im Vorarlberg.

Manche meiner Landleute grüßen jedoch schon im vorauseilenden Gehorsam den Gesslerhut, wo gar keiner hängt.
 
Ad AGB: Natürlich sind die rechtskräftig, aber unterliegen natürlich auch der Überprüfung und Auslegung durch Gerichte (und nicht der Auslegung durch einen der Vertragspartner). Und auch bei AGB gelten Grundprinzipien, bspw. dass man eben nicht willkürlich Skipässe entziehen kann.

Das hier irgendwo anders genannte Szenario von "gesperrten" Skirouten am Arlberg (die nicht wegen Lawinengefahr gesperrt waren, sondern ohne sinnvollen Grund) bei deren Befahren der Skipass abgenommen wird ist eben nicht rechtens.

Der Skigebietsbetreiber ist nicht die Polizei für den Skiraum. Auch das genannte Vorarlberger Gesetz gibt das nicht her, sondern spricht nur von einer Pflicht, mögliche Verstöße an die Behörden zu melden. Das weitere klären dann die Behörden.
 
NeusserGletscher schrieb:
ein Tourengeher durchquert das Skigebiet eines Liftbetreiber und hält sich dabei nicht an willkürlich gesetzte Absperrungen.
Wir reden von Verbotszonen wegen Natur- oder Lawinenschutz, oder Absturzgefahr. Nix willkür.
 
Pancho schrieb:
Wir reden von Verbotszonen wegen Natur- oder Lawinenschutz, oder Absturzgefahr. Nix willkür.
Mag sein, dass Du nur von solchen Zonen redest. Es gibt aber halt auch durchaus andere Fälle, in denen ohne ersichtlichen Grund Routen gesperrt werden. Ich bin selbst schon gesperrte Routen gefahren. Sie waren halt noch nicht markiert, weil wenig Schnee lag. Die Spuren verrieten mir, dass ich nicht der einzige war, den das nicht gestört hat. Oder bei verspäteter Heimkehr noch über die abgesperrte Piste gefahren. Und? Soll ich vielleicht auf dem Gletscher übernachten?
 
Ich denke ihr und j-d-s redet einfach nur aneinander vorbei..

Ihr findet es sinnvoll, dass gewisse Gebiete nicht befahren werden dürfen, und, dass das auch bestraft werden soll/darf.
Da hat euch j-d-s auch nicht widersprochen. (Ich bin da auch ein Teil von ihr!)

j-d-s geht es um den Akt der Willkür durch Angestellte eines Skigebietes. Vor allem wie man mit dem Ganzen rechtlich umgehen kann, wenn man Lust und Geld hat, um durch die Instanzen zu gehen. Da muss ich j-d-s (Hurra Premiere) verteidigen, den von Schutzwald oder dergleichen war von ihm aus nicht die Rede.

Ich denke auch heute läßt sich sehr einfach per Handyvideo beweisen wer, was gemacht hat und damit erledigt sich ein Großteil der Diskussion.

Ich sehe auch nen Riesenunterschied zwischen dem Befahren einer, aus Schneemangel, gesperrten Abfahrt und dem Befahren einer unpräparierten gesperrten Route bei Warnstufe 4 von der aus Lawinen in bewohntes Gebiet abgehen könnten.
Ich denke die Behörden und Skigebiete sehen dies meist ebenso, wenn du nur dich gefährdest, dann mach nur...

Vorsicht Ironie:
Die Rettung wird halt teuer, aber am Arlberg fahren heute die meisten mit AirBag, der Rettungs-Hubschrauber aus (ist das noch Zürs oder schon Lech) bring dich dann fast direkt zum Star-Sportarzt, der dich sofort wieder zusammenflickt, damit du Ostern wiederkommen kannst, vorher frisst du dir, für ein Vermögen einen Bauch an, während die Familie noch Spass im Schnee hat. Da Bietet der Arlberg wirklich das ganze Packet! Da machen 500€ Strafe auch nix mehr aus, immerhin ist man, direkt unter der Seilbahn, vom Rüfikopf nach Lech auf Ski, fast ganz und nur unwesentlich verletzt runtergekommen, damit wird man jahrelang der King beim ApreSki!
Ironie Ende
 
Fakt ist das täglich Skipässe aufgrund diverser Verstösse gegen die AGB (zB auch unerlaubte Skipassweitergabe!) dauerhaft gesperrt (nicht weggenommen!) werden. Dafür muss die entsprechende Person die physische Karte auch nicht hergeben, man sieht ja eh im Computer wer da gerade durch den Schranken gegangen ist. Die entsprechenden Punkte in den AGB gelten solange bis jemand erfolgreich dagegen klagt.

Lieber jds, wenn du dir so sicher bist das du im Recht bist dann lass es doch drauf ankommen und verklage das Skigebiet nachher, am besten noch mit einer Schadenersatzforderung - zumindest die Anwälte wird es sicher freuen!
 
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