Jetzt ist natürlich die Frage, wer "Pistenwächter" ist (diesen Status müsste die betreffende Person auch durch einen entsprechenden Ausweis belegen können). Außerdem steht da auch nichts davon drin, dass der "Pistenwächter" irgendwelche Exekutivbefugnisse hätte, sondern nur dass er die Pflicht hat, bestimmte Dinge bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen (die dann ein rechtsstaatliches Verfahren einleitet). Ferner ist das natürlich keine Berechtigung, einen Skipass einzuziehen, vor allem nicht unter falschem Vorwand ("Routinekontrolle").
Aber der einfachste Weg ist natürlich einfach den Skipass per Kreditkarte zu zahlen. Dann kann man nämlich die Zahlung im Zweifel einfach zurückholen und wenn die Gesellschaft das Geld wiederhaben will dürfen sie in D ein Verfahren anstrengen (wo dann nichtmal gesagt ist ob sie überhaupt Recht bekommen).
Aber der einfachste Weg ist natürlich einfach den Skipass per Kreditkarte zu zahlen. Dann kann man nämlich die Zahlung im Zweifel einfach zurückholen und wenn die Gesellschaft das Geld wiederhaben will dürfen sie in D ein Verfahren anstrengen (wo dann nichtmal gesagt ist ob sie überhaupt Recht bekommen).