Talabfahrer
Rigi-Kulm (1797m)
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Na ja, mit den Warnschildern und dem "geuebten Skifahrer" ist das so eine Sache. Bei einer objektiven Gefahreneinschaetzung muesste die Liftgesellschaft bei vereister Liftspur ein Warnschild der Art "Bei Sturz Lebensgefahr" aufstellen, was dann gar nichts mehr mit dem "geuebten Skifahrer" zu tun hat. Wenn's mich da schmeisst, dann bin ich mit hoher Wahrscheinlichkeit nach der Tal-Rutsch-Hoellenfahrt genauso platt wie ein Anfaenger. Verkompliziert wird das noch dadurch, dass man ja die Sekundaergefahr duch die Lift-Mitbenutzer ins Kalkuel ziehen muss. Ich hab nichts davon, wenn ich mich mit all meiner Erfahrung und einem messerscharf geschliffenem Rennski auf einer glasigen Liftspur mit erheblcher Anstrengung vor dem Rausfliegen retten kann, wenn mir von oben ein mitreissender Skifahrkollege entgegenrutscht.
Weil wohl keine Liftgesellschaft das Auftstellen eines - objektiv moeglicherweise sogar angemessenen - "Lebensgefahr"-Warnschildes in Erwaegung ziehen wird, bleibt dann nur entweder eine temporaere Sperrung oder Massnahmen zu Gefahrenreduktion, wie ein Nachpraeparieren der Liftspur.
Ein Hinweis "Nur fuer geuebte Skifahrer" ist ein beliebig dehnbarer Gummibegriff. Vielleicht hilft hier ein gedanklicher Vergleich mit dem Autofahren: Jemand, der nur an 14 Tagen im Jahr mit dem Auto faehrt, wuerde wohl allgemein als "ungeuebter Sonntagsfahrer" angesehen werden. Dagegen werden sich wohl die meisten, die an 14 Tagen im Jahr Skifahren, sich bereits als "geuebte Skifahrer" bezeichnen.
Wie waere denn z.B. die Rechtslage, wenn ich selbst mit einem SL bei solchen Verhaeltnissen fahre, unten steht das Schild "nur fuer geuebte Skifahrer", oberhalb von mir schmeisst's einen Skiurlauber mit 2 Skiwochen Erfahrung, der kracht in mich rein, ich werde dadurch erheblich verletzt und verklage den gemeinsam mit meiner KV auf Schadenersatz usw. Wie ist da die Stellung der Liftgesellschaft?
Weil wohl keine Liftgesellschaft das Auftstellen eines - objektiv moeglicherweise sogar angemessenen - "Lebensgefahr"-Warnschildes in Erwaegung ziehen wird, bleibt dann nur entweder eine temporaere Sperrung oder Massnahmen zu Gefahrenreduktion, wie ein Nachpraeparieren der Liftspur.
Ein Hinweis "Nur fuer geuebte Skifahrer" ist ein beliebig dehnbarer Gummibegriff. Vielleicht hilft hier ein gedanklicher Vergleich mit dem Autofahren: Jemand, der nur an 14 Tagen im Jahr mit dem Auto faehrt, wuerde wohl allgemein als "ungeuebter Sonntagsfahrer" angesehen werden. Dagegen werden sich wohl die meisten, die an 14 Tagen im Jahr Skifahren, sich bereits als "geuebte Skifahrer" bezeichnen.
Wie waere denn z.B. die Rechtslage, wenn ich selbst mit einem SL bei solchen Verhaeltnissen fahre, unten steht das Schild "nur fuer geuebte Skifahrer", oberhalb von mir schmeisst's einen Skiurlauber mit 2 Skiwochen Erfahrung, der kracht in mich rein, ich werde dadurch erheblich verletzt und verklage den gemeinsam mit meiner KV auf Schadenersatz usw. Wie ist da die Stellung der Liftgesellschaft?