Dachstein schrieb:
skier3000 schrieb:
Back to Topic:Ein Disclaimer auf Skipässen wäre ebenfalls albern,jeder weiß das man sich beim Skifahren verletzen kann.
Es weiß auch jeder, dass man sich an heißem Kaffee verbrennen kann.... Nur trotzdem steht es in den USA drauf.
Früher habe ich auch über diese skurrilen US-Disclaimerfeuerwerke gelacht. Wie dumm das doch sei, ein "jeder" wisse zb. dass heisser Kaffe
heiss wirke, oder dass eine nasse Katze in der Mikrowelle nicht erfolgreich zu trocknen sei usw...
jedoch gibt es einen fundamentalen Unterschied zu Europa wie es sich in den letzten 20 Jahren entwickelt hat:
* Während in den USA ein adäquater (=präziser) Disclaimer ausreicht, um einen Hersteller/Anbieter von Produkten/Dienstleistungen vor Klagen weitgehend zu schützen, so steht dem europäischen Unternehmer diese Möglichkeit NICHT offen. In EU muss Gefahr prinzipiell beseitigt werden, ein Hinweis auf Gefahr zB. in den AGB ist vielfach wirkungslos. Der europäische Skigebietsbetreuber MUSS damit de facto sein Skigebiet mit quietschenden Polsterungen, Fangnetzen, Sensoren, Fangbügeln etc. zukleistern, auch wenn er und möglicherweise auch viele seiner Gäste diese Plastifizierung/Stupidisierung an und für sich ablehnen würden (zB. im "alten" Alagna). Ein Disclaimer "passen sie auf, Alpines Gelände, schätzen Sie ihre Fähigkeiten richtig ein, blabla" reicht in EU nicht aus, in den USA offensichtlich schon.
* Fällt hingegen in den EU ein Kind vom Sessel, so erwirken hiesige Versicherungen und/oder Rechtsanwälte u.U. sehr hohe Schadensersatzforderungen vom Skigebietsbetreiber, falls dieser nicht
sämtliche nach dem Stand der Technik ökonomisch zumutbaren Massnahmen umgesetzt hatte, um zB. dem beispielhaftem Unfall vorzubeugen! (*)
Etwaige Disclaimer am Skipass/AGB sind weitgehend wirkungslos. In den USA reichen hingegen adäquate Disclaimer oft aus, wobei ich die Grenzen der Anwendbarkeit von Disclaimern, die es sicher gibt, nicht kenne. Denn auch in den USA haftet ein Betreiber zB. bei fahrlässigem Handeln. Zb. haftete YAN für seine fehlkonstruierte Gummiklemme und dem daraus resultierenden Sesselliftunfall. Juristen vor ...
An und für sich ist die europäische Philosophie ja eine die dem Menschen zugute kommt, indem er diesen vor zu unachtsamen Handeln des Unternehmers schützten will. Jedoch hat sich vieles über das erstrebenswert "subjektiv normale" hin zum Absurden entwickelt, was zB. vielfach auch für Kleinunternehmer in der Umsetzung zu teuer kommt und somit der Kleinunternehmer letztendlich ganz verschwindet (zB. Kleine Personenseilbahnen zur Erschließung von Almen u.dgl.). Was ja auch nicht Ziel einer gesellschaftlichen(!) Entwicklung sein kann...
Daher ist mir die US Variante mittlerweile sympathischer: Hunderte von mir aus auch lächerliche Disclaimer sind mir wesentlich lieber, als die seit etwa zwei Dekaden grassierende Sicherheitsparanoia in Europa! "Sicherheit soll das Unternehmertum nicht stören, vielmehr soll es damit Geld verdienen können" ist die EU Devise. Soll heissen dass mehr und mehr rein privatwirtschaftliche Firmen Zertifizierungen und Überwachungen von Normen und Regeln durchführen und damit die ehemaligen und eher trägen bzw. wenig proaktiven staatlichen Überwachungsbehörden ablösen. Und damit auch in Brüssel "vorstäntdig" werden, um ihren Einfluss weiter zu vergrössern, noch mehr Umsatz mit "Sicherheit" machen zu können...
In Sachen Produkt/Dienstleistungssicherheit gilt für mich somit: USA OK, Europa Fail.
BTW und apropos Disclaimer in Österreich: Wie war das nochmal in der im AF auch heftig diskutierten
Urteilsbegründung Kaprun in Bezug auf den Hersteller des deutschen Haushalts-Heizlüfters, bzw. zur Betriebsanleitung beiliegend zu eben diesem Gerät? Der Richter argumentierte (und in der AF-Diskussion Dachstein ebenso), dass die Verantwortung für den Brand letztendlich auf die Herstellerfirma des klapprigen Haushaltsgeräts abzuwälzen sei, da dieser in der entsprechenden Betriebsanleitung lediglich formulierte, dass der Heizlüfter
nicht zum Einbau in "Fahrzeugen" geeignet sei. Das war fahrlässig: Denn in Österreich trägt eine Zugsgarnitur einer Standseilbahn gewiss keine Eigenschaften eines Fahrzeugs, wie käme man denn auf so eine Idee? (es handelt sich ausschließlich um ein "Fahrbetriebsmittel", welches jedoch in der Betriebsanleitung nicht explizit erwähnt wurde). Damit trägt in (pseudo-?) juristischer Konsequenz der Heizlüfterhersteller die Last und Schuld am Tode vieler Menschen. Befindet sich im Mac-Do Kaffeebecher heisser Tee, so wäre in AT wohl ein DIsclaimer bzgl. heissem Kaffe wirkungslos...So viele Bananenplantagen stehen in dieser Republik... (vgl. Kaprun-Diskussion...)
(*) Was zB. für Betreiber von Kletterhallen zu einem immensen weil weitgehend unkalkulierbaren Risiko ausarten kann (die von ihm gestellte Sicherungstechnik und -etwaige Überwachung).