Preisverlust bei Erstwohnungen
Indirekt sind auch Erstwohnungen von dieser Reglementierung betroffen, wie Pfammatter weiter ausführt. Werden Erstwohnungen erweitert, erhalten sie im Grundbuch eine entsprechende Anmerkung als Erstwohnung und können später nicht mehr als Zweitwohnungen verkauft werden. Dies führt gerade in Regionen mit geringer Nachfrage nach Erstwohnungen, wie beispielsweise im Goms, zu einer Wertminderung der Erstwohnungen von 30 bis 40 Prozent. «Dadurch wird ein zusätzlicher Anreiz dafür geschaffen, die bestehende Erstwohnung zu verkaufen und eine neue zu erstellen. Der zu erwartende Beschäftigungsrückgang von 30 bis 60 Prozent in den stark betroffenen Gebieten wird zudem die Nachfrage nach Erstwohnungen weiter abschwächen. Längerfristig ist gar damit zu rechnen, dass aufgrund der Arbeitsplatzverluste noch mehr Personen aus diesen Gebieten abwandern und dadurch zusätzliche Zweitwohnungen entstehen.»