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Umfrage Zweitwohnungsinitiative

Wie wirst Du am 11. März abstimmen ?

  • Ich bin schweizer Stimmbürger und werde die Initiative annehmen

    Stimmen: 5 20,8%
  • Ich bin schweizer Stimmbürger und werde die Initiative ablehnen

    Stimmen: 3 12,5%
  • Ich bin schweizer Stimmbürger und werde mich der Stimme enthalten

    Stimmen: 1 4,2%
  • Ich bin schweizer Stimmbürger und habe mich zur Zeit noch nicht entschieden

    Stimmen: 1 4,2%
  • Ich bin nicht stimmberechtigt und finde die Initiative eine gutde Idee

    Stimmen: 7 29,2%
  • Ich bin nicht stimmberechtigt und finde die Initiative eine schlechte Idee

    Stimmen: 2 8,3%
  • Ich bin nicht stimmberechtigt und würde mich der Stimme enthalten

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ich bin nicht stimmberechtigt, aber ich weiss zur Zeit noch nicht wie ich abstimmen würde

    Stimmen: 2 8,3%
  • Meine politische Meinung geht niemanden etwas an.

    Stimmen: 3 12,5%

  • Umfrageteilnehmer
    24
  • Umfrage geschlossen .
Wenn ich das richtig verstehe, soll der Eigentümer seine Wohnung zur Vermietung ausschreiben um dann gegen Provision an einen Makler das Nutzungsrecht für seine eigene Wohnung erkaufen? Quasi als Mieter der eigenen Wohnung?
Gleichzeitig muss er, wenn er vermietet je Bett 300 ChF an die Gemeinde abführen?
Das würde ja bedeuten, dass für zB eine normale 4-Bett Wohnung unvermietet ca. 1200 ChF Zweitwohnungssteuer anfielen - oder vermietet 1200 ChF Abgabe.
Wenn er vermietet, aber zu wenig Vermietung schafft, weil keine Nachfrage da ist, müsste er eventuell sogar ZWSteuer und Abgabe zahlen, also 2400 Chf und hätte gleichzeitig Maklerkosten wenn er selbst hinfahren will?

Warum sollte er dann überhaupt vermieten? Da kann er einfacher die Steuer bezahlen und seine Ruhe haben.

Aber erst mal abwarten und sehen, wie die Umsetzung tatsächlich funktionieren wird.

Die Berner Zeitung schrieb:
Um von der Steuer befreit zu werden, so ist es vorgesehen, müssen alle Zweitwohnungsbesitzer ihre Wohnungen über ein Reservierungssystem wie dasjenige von Clavadätscher anbieten. Wenn jemand seine Wohnung während der Hochsaison selber nutzen möchte, wird er sie voraussichtlich wie jeder andere auch bei Clavadätscher buchen müssen. Dieses Vorgehen schlägt die Gemeinde Silvaplana vor, das Bundesgericht schreibt in seinem Urteil, dass dies «als zumutbar erscheint»
 
sehr skurrile Sache.......

Da kann man sehen wo Volkes Wille hinführt :mrgreen:
 
Ist ja nicht so, dass Parlamente keine seltsamen Entscheidungen treffen.

Wenn mal was Seltsames rauskommt, sollte man nicht gleich die Mitwirkungsrechte der Bevölkerung denunzieren wie es neuerdings üblich ist (meine jetzt nicht explizit das Posting von Franz), sondern auch die guten Entscheidungen bedenken. Die sind deutlich in der Überzahl. Wenn ich die Schweiz europaweit vergleiche, steht sie ja in vielerlei Hinsicht gut da.
 
Die neue Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Angelegenheit von Silvaplana und keine Vorgabe von Oben.
Die Zweitwohnungsinitiative beschränkt nur den Anteil an Zweitwohnungen. Aber wie dieses Ziel erreicht wird, liess sie offen...

Wenn mal was Seltsames rauskommt, sollte man nicht gleich die Mitwirkungsrechte der Bevölkerung denunzieren wie es neuerdings üblich ist (meine jetzt nicht explizit das Posting von Franz), sondern auch die guten Entscheidungen bedenken. Die sind deutlich in der Überzahl. Wenn ich die Schweiz europaweit vergleiche, steht sie ja in vielerlei Hinsicht gut da.

Problem ist doch eher, dass sich die Politiker während der Amtsperiode nicht vom Volk drein reden lassen wollen...
Die in den letzten Jahren nicht ganz glücklich ausgefallenen Voten sind meiner Meinung nach ein Versagen der Politik. Anstatt einen vernünftigen Gegenvorschlag zu erarbeiten wollte man Nichts tun und hoffte, dass das Volk auf die Regierung hört.
In der Schweiz müsste man höchstens mal die Mindestanzahl der benötigten Unterschriften erhöhen. Dank dem Bevölkerungswachstum ist es Heute viel einfacher eine rechtsgültige Initative oder Referendum einzureichen. Hier müsste es einen Automatismus geben, dass diese Zahl regelmässig angepasst wird.
 
baeckerbursch schrieb:
sehr skurrile Sache.......

Da kann man sehen wo Volkes Wille hinführt :mrgreen:

Ersteres mag wohl korrekt sein. Letzteres hat mit diesem Fall hier wenig zu tun.
 
Stoffels Weg zu weitren Luxus Eigentumswohnungen in Vals fals er dann genug Käufer findet danach.

Eines der weltweit führenden 5-Sterne-Hotels will die 7132 AG in Vals bauen.
Man baut kurzerhand ein Nobelhotel hat den dort nicht die Rendite welche man braucht um das Personal und die Zinse zu zahlen schon hat man weitre Eigentumswohnungen.

Quellen: http://www.suedostschweiz.ch/vermischtes/remo-stoffels-therme-luxushotel-spaltet-vals
http://www.suedostschweiz.ch/vermischtes/unter-den-valsern-oeffnet-sich-der-stoffel-graben
 
Und was hat das mit der Zweitwohnungsinitiative zu tun ?
Ist eher ein allgemeines Versagen der Raumplanung.
 
TPD schrieb:
Und was hat das mit der Zweitwohnungsinitiative zu tun ?
Ist eher ein allgemeines Versagen der Raumplanung.
Ganz einfach bei den Altrechtlichen Gebäude eröffnet sich so eine Hintertüre.

Spürbar weniger Wohnbauten in WILDHAUS-ALT ST. JOHANN

Pro Jahr werden bei der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann rund 50 Baugesuche eingereicht, wie Gemeindepräsident Rolf Züllig auf Anfrage erklärte. Darin enthalten sind sämtliche bewilligungspflichtigen Neu- und Umbauten, also auch Gartenhäuser und Photovoltaikanlagen. 2012 gab es 20 Baugesuche für den Bau von Ein- und Mehrfamilienhäusern, nach Annahme der Zweitwohnungs-Initiative im März 2012 nur noch deren acht.
Quelle: http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/s...au/Spuerbar-weniger-Wohnbauten;art233,3902525


Illegale Freizeitwohnsitze boomen, Behörden machtlos das gibts auch in Tirol

Kitzbühel ist das Dorado für Freizeitwohnsitze. 1260 sind angemeldet , rund 1200 weitere dürften illegal genutzt werden.

Quelle: http://www.tt.com/politik/landespol...reizeitwohnsitze-boomen-behörden-machtlos.csp
 
Am Donnerstag nimmt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, ihre Arbeit auf und beschäftigt sich mit dem Gesetz zur Anwendung der Weber-Initiative.

Es gelte nun einen Konsens zu finden, so Nationalrat Mathias Reynard gegenüber «lenouvelliste.ch»: «Einige Parlamentarier wollen dem Gesetz seine Substanz nehmen, andere wollen die Initiative so strikt wie möglich durchsetzen.»
 
Kommission beschliesst weitere Ausnahmen vom Bauverbot

Noch mehr Ausnahmen bei der Zweitwohnungsinitiative: Die Raumplanungskommission des Ständerats will den Bergkantonen und Tourismusgemeinden weiter entgegenkommen als der Bundesrat.

Sie hat die Beratung der Vorlage noch nicht abgeschlossen, diese wird an der nächsten Sitzung noch vor der Herbstsession fortgesetzt.

Quelle: http://www.bernerzeitung.ch/schweiz...eitere-Ausnahmen-vom-Bauverbot/story/20234836
 
Lex Weber hat Einfluss auf Erstwohnungspreise

Wer bei Erstwohnungen Änderungen vornimmt, muss unter Umständen mit massiven Werteinbussen rechnen. «Zwischen 30 bis 40 Prozent sind möglich», sagt Jurist und Zweitwohnungsexperte Aron Pfammatter.

Preisverlust bei Erstwohnungen

Indirekt sind auch Erstwohnungen von dieser Reglementierung betroffen, wie Pfammatter weiter ausführt. Werden Erstwohnungen erweitert, erhalten sie im Grundbuch eine entsprechende Anmerkung als Erstwohnung und können später nicht mehr als Zweitwohnungen verkauft werden. Dies führt gerade in Regionen mit geringer Nachfrage nach Erstwohnungen, wie beispielsweise im Goms, zu einer Wertminderung der Erstwohnungen von 30 bis 40 Prozent. «Dadurch wird ein zusätzlicher Anreiz dafür geschaffen, die bestehende Erstwohnung zu verkaufen und eine neue zu erstellen. Der zu erwartende Beschäftigungsrückgang von 30 bis 60 Prozent in den stark betroffenen Gebieten wird zudem die Nachfrage nach Erstwohnungen weiter abschwächen. Längerfristig ist gar damit zu rechnen, dass aufgrund der Arbeitsplatzverluste noch mehr Personen aus diesen Gebieten abwandern und dadurch zusätzliche Zweitwohnungen entstehen.»
Quelle: http://www.1815.ch/wallis/aktuell/lex-weber-hat-einfluss-auf-erstwohnungspreise-154426.html


Ein Wohnhaus mit sechs Wohnungen kann in Mürren gebaut werden. Voraussetzung ist, dass diese als Ferienwohnungen geplanten Domizile als Erstwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag genutzt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht des Kantons Bern.

Nach der schriftlichen Erklärung der Bauherren, dass die geplanten Wohnungen ohne bauliche Anpassungen ausschliesslich als Erstwohnungen genutzt werden, wurde die Beschwerde abgewiesen und das Regierungsstatthalteramt angewiesen, die Anmerkung «Erstwohnungen» beim Grundbuchamt zu veranlassen und den Vollzug des Eintrages zu kontrollieren.
Quelle: http://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/132892/
 
Das sind ja tolle Nachrichten.
Dann können sich alle Leute, die in den Städten keinen bezahlbaren Wohnraum finden, in den abgelegenen Bergtäler niederlassen und dann täglich in die Stadt zur Arbeit pendeln...
2h Arbeitsweg pro Richtung sind ja gemäss RAV zumutbar.
 
Ständerat höhlt Zweitwohnungsverbot aus

Nach der Beratung im Ständerat geht die Vorlage an den Nationalrat. Laut Bundesrätin Leuthard bewegt sich der Ständerat mit seinen vielen Lockerungen auf «verfassungsmässig sehr dünnem Eis».
Quelle: http://www.bernerzeitung.ch/schweiz...hoehlt-Zweitwohnungsverbot-aus/story/17411983


Touristisch bewirtschaftete Wohnungen dürfen trotz Zweitwohnungsverbot weiter gebaut werden. Dafür genügt es, dass eine Wohnung auf einer kommerziellen Plattform zur kurzzeitigen Vermietung angeboten wird. Der Ständerat hat die Voraussetzungen dafür nun noch gelockert.

Robert Cramer (Grüne/GE) hätte auf kommerziellen Plattformen ausgeschriebene touristisch genutzte Wohnungen gar nicht erst zulassen wollen. Die Voraussetzungen könnten unmöglich kontrolliert werden, dem Missbrauch werde Tür und Tor geöffnet, sagte er. Die ganze Vorlage sei bereits ein "Emmentaler", die Löcher dürften nicht noch grösser gemacht werden.

Der Bundesrat wollte diese Art von touristisch genutzten Wohnungen nur ausserhalb touristischer Zentren zulassen. Für eine Baubewilligung hätte zudem der Nachweis erbracht werden müssen, dass das bestehende Angebot an Zweitwohnungen ausgenutzt wird.

Auch Bundesrätin Doris Leuthard zeigte sich skeptisch: Die touristisch bewirtschafteten Wohnungen sollten nur in einem gewissen Rahmen erlaubt sein. Ohne die Einschränkungen "lassen Sie vieles offen", warnte sie.
Quelle:http://www.1815.ch/wallis/aktuell/s...istisch-bewirtschaftete-wohnungen-155434.html


Die Umweltverbände machen ihre Drohung, gegen die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative das Referendum zu ergreifen, noch nicht wahr. Nach der Debatte im Ständerat ist indes klar: Sollte der Nationalrat nicht korrigierend eingreifen, wird ein Gang an die Urne wahrscheinlich.
Das Missbrauchspotenzial bei solchen Ausnahmeregelungen sei enorm. Leerstehende Wohnungen würden faktisch zu Zweitwohnungen. "Es ist zweifelhaft, ob man auf diese Weise warme Betten schafft", erklärt Weber.
Quelle: http://www.1815.ch/wallis/aktuell/umweltverbaende-hoffen-auf-nationalrat-155464.html
 
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