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Urheberrecht bei Bildern

Ja und, gestört ist es trotzdem! Es geht ja nicht darum den Eifelturm nachzubilden, sondern nur um ein Bild davon. Ich verstehe ich nicht wie man für so Blödsinn noch Verständnis zeigen kann... Eines Tages ersticken wir noch in der Bürokratie.
 
Dachstein schrieb:
Die Lichtinstallationen am Eiffelturm gelten als Kunstwerk. Daher unterliegen sie dem Urheberrecht. Gleiches gilt auch für den verhüllten Reichstag - ein Kunstwerk
Jede Lichtinstallation an einem Gebäude kann man als Kunstwerk deuten. Außerdem war der verhüllte Reichstag eine zeitlich befristete Aktion. Und wieso sollte der Eiffelturm selbst nicht als Kunstwerk gelten, wie auch manch andere Häuser? Was ist mit dem schiefen Turm von Pisa? Was ist mit Statuen in der Öffentlichkeit? Das sind auch Kunstwerke, darf man jetzt keinen Brunnen und keine Statuen mehr fotografieren und online zu stellen, ohne zu googeln, ob da irgendwelche Copyright-Bedingungen zu beachten sind?
 
Man kann meiner Ansicht nach nicht ein Kunstwerk in den öffentlichen Raum stellen und dann doch auf das copyright pochen!
 
GMD schrieb:
Man kann meiner Ansicht nach nicht ein Kunstwerk in den öffentlichen Raum stellen und dann doch auf das copyright pochen!

Selbst ein Kunstmuseum kann als öffentl. Gebäude gesehen werden, die Kunstwerke darin selber unterliegen trotzdem dem Urheberschutz. Nicht umsonst gibt es in solchen Häusern meist Fotoverbote. Und starli hats eigentlich recht passabel formuliert, sobald ein Künster etwas macht, ist damit zu rechnen, dass ein Copyright besteht und der Rechteinhaber Verstöße auch andet.

MFG Dachstein
 
Na zum Glück sind die bunten Illuminationen an Sesselbahnen in Form von LED-Schildern und Balken kein Kunstwerk, sonst hätten wir echt ein Problem beim Fotografieren von Bergstationen, wenn diese dadurch ein Kunstwerk wären :)

Spass beiseite ... beim Eifelturm kann ich mir echt vorstellen, dass es fest Angestellte gibt, die das www auf Bilder durchsuchen und so Geld zu machen :? Ist ja schließlich ein begehrtes Fotomotiv, besonders so illuminiert.
 
Das Netz ist voll von Eiffel"türmen" bei Nacht, Christo's Reichstag etc. Auf Fotoplattformen - nicht nur in der FC - werden und wurden fortwährend solche Aufnahmen veröffentlicht.
Ich halte es für juristsch nicht begründbar, die Veröffentlichung derartiger Bilder als urheberrechtlich illegal zu deklarieren.
Der Photograph vervielfältigt ja hier nicht ein Werk oder Kunstwerk, wie es bei kopierten Bildern/Photos der Fall ist.
Dass in irgend einem Forum steht, dass die VÖ derartiger Bilder ohne Lizenzentrichtung illegal ist, kann ja sein, nur wissen wir ja alle, dass in Foren erstens auch viel Quatsch geschrieben wird, der dann nie mehr verschwindet oder zweitens Vieles mittlerweile überholt und damit unrichtig geworden ist. Auf irgend ein 2 Jahre altes posting würde ich daher nichts geben, besonders, da sich auch postings im Netz finden lassen dürften, die das Gegenteil behaupten.

@Museen und Photoverbot: Das liegt oft einfach im für viele Gemälde etc. schädlichen Blitzlicht (entspr. ebenso schädlichen Tageslicht) begründet, das außerdem andere Besucher stört. Selbst ich habe schon in Museen Kunstwerke photographiert, was mir erlaubt wurde, solange ich kein Blitzlicht verwendete.
Man kann also nicht per se davon ausgehen, dass ein pauschales Photoverbot im Urheberrecht begründet ist.
 
3303 schrieb:
Ich halte es für juristsch nicht begründbar, die Veröffentlichung derartiger Bilder als urheberrechtlich illegal zu deklarieren.
Der Photograph vervielfältigt ja hier nicht ein Werk oder Kunstwerk, wie es bei kopierten Bildern/Photos der Fall ist.
Dass in irgend einem Forum steht, dass die VÖ derartiger Bilder ohne Lizenzentrichtung illegal ist, kann ja sein, nur wissen wir ja alle, dass in Foren erstens auch viel Quatsch geschrieben wird, der dann nie mehr verschwindet oder zweitens Vieles mittlerweile überholt und damit unrichtig geworden ist. Auf irgend ein 2 Jahre altes posting würde ich daher nichts geben, besonders, da sich auch postings im Netz finden lassen dürften, die das Gegenteil behaupten.

http://www.eiffel-tower.com/faq

http://www.eiffel-tower.com/the-eiffel-tower-image-and-brand/image-rights-the-eiffel-tower-brand

Und da stehts eindeutig drinnen. Punkt, aus fertig. Egal, obs uns passt oder nicht. Darüber gibts keine Diskussion, das sind Fakten.

MFG Dachstein
 
"Punkt, aus fertig", wieso habe ich mit keinem anderen Ton gerechnet?

Und: Wer zweifelt daran, dass das da steht?
Ich halte es für juristisch nicht begründbar.


Aber - es wird weiter in großer Anzahl veröffentlicht - und zwar ohne Konsequenzen für die Photograpen.
Und jetzt überlasse ich Dir gerne wieder das Letzte Wort ;)
 
Es macht aber für mich schon einen Unterschied, ob wir von einem Gemälde in einem Museum oder einem 300m hohen, praktisch von überall in der Stadt zu sehenden Objekt sprechen!
 
Hmm, ja klar, aber es hat doch auch wiederrum niemand etwas anderes bahauptet oder?

Den Eiffelturm hat man selbstverständlich (im Gegensatz zu Objekten in Museen) in Paris in nicht wenigen Situationen quasi automatisch zumindest mit im Bild, auch wenn er nicht das Hauptmotiv ist.
Zum Beispiel, um zum Thema Langzeitbelichtung zurückzukommen, bei diversen Stadtansichten, nachts wie tags.
 
Ich hab die Links mal an die juristische Abteilung weitergeleitet
 
3303 schrieb:
"Punkt, aus fertig", wieso habe ich mit keinem anderen Ton gerechnet?

Weil Du genau weisst,wer das Recht auf das letzte Wort hat, also halte Dich gefälligst dran :lach:

Bzgl. Eiffelturm, macht halt das Copyright aus dem Link rein und gut ist. Ich glaube kaum, dass eine Firma oder Gesellschaft einfach mal ins geradewohl ohne rechtliche Hintegründe auf ein Copyright pocht, zumal wir hier ja von franz. Recht sprechen mit dem sich hier wohl sehr wenige auskennen werden.
Recht haben und recht bekommen sind 2 Paar Stiefel, was ja die diversen Abmahn-Fallen und Fälle immer wieder zeigen.
 
ChaosB99 schrieb:
...zumal wir hier ja von franz. Recht sprechen...
Genau das ist es! Ich selbst quäl mich tagtäglich mit nationalen und internationalen (insbesondere EU-) Gesetzen. Ich kann Euch mit Sicherheit bestätigen, dass man in Deutschland nicht auf das französische Recht achten muss. Es kann nur sein, dass es eine Vorgabe der EU gibt, die aber auch nicht automatisch gültig ist sondern erst in nationales Gesetz überführt werden muss (oft sagt aber die nationale Rechtsprechung, dass die EU-Vorgabe beachtet werden soll oder wiederspricht sogar der EU-Vorgabe). Und da warte ich momentan halt auf eine juristische Bestätigung, ob es da was von der EU bzw. vom Bund gibt.

Auch mit dem Urheberrecht hatte ich schon Kontakt, wenn auch im wissenschaftlichen Bereich, wo es in Deutschland noch eine Gesetzeslücke gibt. Und da gab es vom Bundesministerium der Justiz dann eine öffentliche Stellungnahme, dass das Urheberrecht grundsätzlich nur bei gewerblicher Anwendung greift. Selbst mittelbar gewerbliche Anwendung ist erlaubt, wenn es vorrangig einem wissenschaftlichen Zwecke dient. Noch viel einfacher wird es dann hier bei privaten Fotos im Internet, da wir hier nicht mal gewerblich agieren!
 
3303 schrieb:
Ich halte es für juristisch nicht begründbar.


Aber - es wird weiter in großer Anzahl veröffentlicht - und zwar ohne Konsequenzen für die Photograpen.
Und jetzt überlasse ich Dir gerne wieder das Letzte Wort ;)

Ohne Konsequent für den Fotografen - da bin ich mir nicht so sicher. Aber in Internetforen ist ja der Fotograf hinter einen Nick versteckt, und dem Betreiber fällts auf den Kopf.

Und jetzt kommts:

Wenn du das Bild nur in Deutschland veröffentlichen würdest, hättest vermutlich gar kein Problem. Jetzt hat aber das Internet so eine bescheuerte Angewohnheit, nicht vor Grenzen Halt zu machen, ergo ist das Bild auch in Frankreich aufrufbar und sichtbar. Ergo wird hier nach Französischem Urheberrecht imo. eine Verletzung des Selbigen begangen (weil in Frankreich sichtbar) und hier besteht die Möglichkeit, dass die Betreiberfirma einhakt und glatt gewinnt. Und daher werden, egal ob's euch passt oder nicht, Nachtbilder vom Eiffelturm gelöscht. Gegeben falls werden Kosten, die dadurch bestehen, auch an den Verursacher weitergegeben.

Nebenbei: alleine wenn ich in ein Land fahre, unterliege ich dem dortigen Recht. Wenn ich dort eine Urheberrechtsverletzung begehe.... Wessen Recht unterliege ich dann?

MFG Dachstein
 
Dachstein schrieb:
Wenn du das Bild nur in Deutschland veröffentlichen würdest, hättest vermutlich gar kein Problem. Jetzt hat aber das Internet so eine bescheuerte Angewohnheit, nicht vor Grenzen Halt zu machen, ergo ist das Bild auch in Frankreich aufrufbar und sichtbar. Ergo wird hier nach Französischem Urheberrecht imo. eine Verletzung des Selbigen begangen (weil in Frankreich sichtbar)
Ahja. Und wenn jetzt z.B. in Usbekistan ein Verbot erlassen wird, dass Fotos von Seilbahnen in Internetforen nicht gezeigt werden dürfen, müssen wir uns auch daran halten und sämtliche Seilbahnbilder löschen. Diese Argumentation ist jetzt nicht dein Ernst?
 
Ojee...da hab ich ja was angerichtet :lach: ...Gott sein dank sind Juristen mit an Board :biggrin:
 
starli schrieb:
Ahja. Und wenn jetzt z.B. in Usbekistan ein Verbot erlassen wird, dass Fotos von Seilbahnen in Internetforen nicht gezeigt werden dürfen, müssen wir uns auch daran halten und sämtliche Seilbahnbilder löschen. Diese Argumentation ist jetzt nicht dein Ernst?

Du übersiehst was entscheidendes: du bist nach Frankreich gefahren, um dort ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk zu fotografieren, welches du dann ins Internet stellst. Wenn Usbekistan sagt, dass sie keine Seilbahn im Internet keine Seilbahnen sehen wollen, können sie uns die Schuhe aufblasen, wenn die Usbeken jedoch ein Fotoverbot für Seilbahnen auf ihrem Staatsgebiet erlassen, so hast du dich daran zu halten. Tust du es nicht, begehst du dort eine Straftat, sobald du eine fotografierst.
Andere Beispiele: Wie ist das beispielsweise mit Fotoverboten in der Schweiz was Militärseilbahnen betrifft, die gelöscht wurden? Wie ist das mit dem Verhüllten Reichstag, den du nicht veröffentlichen darfst, weil es ein Kunstwerk ist? Da gibt es viele Beispiele, die zwar aus Absurdistan kommen könnten, jedoch real sind.

Fotografieren in Paris war lange Zeit sowieso ziemlich komplex. Fotografieren mit Stativ? Da konnte es schon Ärger geben, wenn du keine Genehmigung hattest. Mittlerweile ist vieles besser geworden in der Grande Natione. Ach übrigens: versucht mal am Münchner Viktualienmarkt mit einer größeren Kamera zu fotografieren und sagt uns bitte nachher, wie es euch ergangen ist...

MFG Dachstein
 
Halten wir mal folgende Tatsachen fest:
- Unser Forum wird in Deutschland betrieben.
- Wir betreiben weder ein länderspezifisches Portal für Frankreich noch haben wird dort eine Tochtergesellschaft gegründet.
Von dem her könnte es für die Franzosen schwierig werden das AF direkt anzugreifen. Und es kann beim besten Willen auch nicht erwartet werden, dass sich ein deutsches Forum auch mit den französichen Gesetzen auskennen muss. Da können wir den Laden gerade so gut dicht machen, weil wir garantiert gegen irgend ein Gesetz verstossen, das auf dieser Welt existiert.

Aber es wäre durchaus denkbar, dass das AF innerhalb Frankreichs nicht mehr aufgerufen werden kann ! Da in Frankreich auch die Provider aktiv dafür sorgen müssen, dass ihre Kunden nur legale Inhalte anschauen bzw. herunterladen können.

Und es stellt sich natürlich die Frage ob der Photograph bei der erneuten Einreise nach F Ärger kriegt ?
 
Unter den Links steht nur, dass die nächtliche Illumination urheberrechtlich geschützt ist.
Frage wäre dann vielleicht, ob es in Frankreich verboten ist, urheberrechtlich geschützte Dinge zu fotographieren. Das glaube ich aber nicht.

Also wäre nur noch die Frage, was mit dem Veröffentlichen ist. Wenn Du nicht in Frankreich sitzt, kannst Du es veröffentlichen. Anders wäre es natürlich, wenn Du das von Frankreich, z.B. aus dem Hotel, aus machst.

Wenn Du aber in Deutschland sitzt, kommt französisches Recht nicht zur Anwendung! "Punkt aus fertig" :D
Das einzige, was zählen könnte, wäre EU-Recht und dann auch nur, wenn dieses entsprechend ins deutsche Urheberrecht übernommen wurde.

@TPD: Ganz genau, ein deutsches Forum sitzt in Deutschland und muss sich nur mit dem deutschen Recht auseinander setzen. Denk doch mal an chinesische Gesetze :mrgreen: Genauso könnte Frankreich höchstens überlegen, die Adresse zu sperren.

Der Fotograph bekommt keinen Ärger bei der Einreise nach Frankreich, wenn er die Urheberrechtsverletzung ausserhalb von Frankreich begangen hat. Ich verliere ja auch nicht den Führerschein in Deutschland, wenn ich mit 200 Sachen durch Rom bretter. Selbst eine Frau aus Saudi-Arabien bekommt keine Strafe, wenn sie in Europa Auto fährt :D
 
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