Unter den Links steht nur, dass die nächtliche Illumination urheberrechtlich geschützt ist.
Frage wäre dann vielleicht, ob es in Frankreich verboten ist, urheberrechtlich geschützte Dinge zu fotographieren. Das glaube ich aber nicht.
Also wäre nur noch die Frage, was mit dem Veröffentlichen ist. Wenn Du nicht in Frankreich sitzt, kannst Du es veröffentlichen. Anders wäre es natürlich, wenn Du das von Frankreich, z.B. aus dem Hotel, aus machst.
Wenn Du aber in Deutschland sitzt, kommt französisches Recht nicht zur Anwendung! "Punkt aus fertig"
Das einzige, was zählen könnte, wäre EU-Recht und dann auch nur, wenn dieses entsprechend ins deutsche Urheberrecht übernommen wurde.
@TPD: Ganz genau, ein deutsches Forum sitzt in Deutschland und muss sich nur mit dem deutschen Recht auseinander setzen. Denk doch mal an chinesische Gesetze

Genauso könnte Frankreich höchstens überlegen, die Adresse zu sperren.
Der Fotograph bekommt keinen Ärger bei der Einreise nach Frankreich, wenn er die Urheberrechtsverletzung ausserhalb von Frankreich begangen hat. Ich verliere ja auch nicht den Führerschein in Deutschland, wenn ich mit 200 Sachen durch Rom bretter. Selbst eine Frau aus Saudi-Arabien bekommt keine Strafe, wenn sie in Europa Auto fährt
