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Urheberrecht bei Bildern

Bezweifle ich generell. Auch in München und Wien wird so verfahren - das hat in der Branche Mode. Nebensatz: gute Fotos bekommst du massenweise in den Fachpubklikationen, es werden sogar die Stationsbauten einzeln vorgestellt, es wird gesagt, wo sich die Betriebs- und Überwachungszentralen befinden, und vieles mehr. Das alles bekommst du relativ billig im Bücherfachhandel. Über jedes ÖPNV Netz gibts auch entsprechende Publikationen, auch über die Tube und über die Münchner U Bahn, sogar mit Strecken- und Gleisplänen und vielem mehr. Eine Fundgrübe für Enthusiasten wie mich, aber auch für Terroristen. Und wenn ich was wissen will, was nicht in den Büchern steht - Wikipedia und Google Earth wissen es.
Und wenn ich etwas auskundschaften will, raene ich mich als 0815 Tourist mit einer Billigknipse und nicht als Mensch, der mit einer Spiegelreflex und 5 Objektiven durchs Land latscht. ;)

MFG Dachstein
 
Bjoerndetmold schrieb:
Kakadu schrieb:
Somit ist die Urheberrechtsverletzung nicht gänzlich ausserhalb Frankreichs entstanden.
Nochmal: Die Urheberrechtsverletzung ist die Veröffentlichung in Frankreich, nicht die Aufnahme in Frankreich. Bezüglich der Urheberrechtsverletzung gilt jeweils das Recht am Ort der Veröffentlichung.
Richtig - nur ist das Internet nicht ortsgebunden. Sofern Du eine Website abrufen kannst, wenn Du Dich in Frankreich befindest, ist französische Rechtssprechung zuständig - siehe den fliegenden Gerichtsstand in Deutschland. Wenn Du Photos derart ins Netz stellst, dass sie von der Öffentlichkeit* in Frankreich nicht abgerufen werden kann, dann würde der Passus nicht gelten.

* Öffentlichkeit meint hier keinen privaten Nutzerkreis. Wenn die Photos nur mit Passwortzugang einzusehen sind, wäre das nicht mehr öffentlich.

Bjoerndetmold schrieb:
Aber: Das französische Recht spielt, insoweit hast Du Recht, bereits bei der Aufnahme eine Rolle. Wenn Du nämlich nach französischem Recht gleichzeitig ein Recht zur Veröffentlichung erwirbst, zum Beispiel bei der Eiffelturmbetreibergesellschaft kaufst. Dann begehst Du natürlich auch bei der späteren Veröffentlichung - wo auch immer - keine Urheberrechtsverletzung mehr.
... eben ...
 
Kakadu schrieb:
Richtig - nur ist das Internet nicht ortsgebunden. Sofern Du eine Website abrufen kannst, wenn Du Dich in Frankreich befindest, ist französische Rechtssprechung zuständig - siehe den fliegenden Gerichtsstand in Deutschland.

Das ist meine Rede, :-)

aber Du hattest es die Geltung des frz. Rechts oben nicht aus der Abrufbarkeit der Internetseite sondern aus dem Standpunkt des Fotografen hergeleitet. Und das trifft nur auf die Frage der Rechteentstehung, nicht aber auf die - diskutierte - Frage der Urheberrechtsverletzung zu.
 
* Öffentlichkeit meint hier keinen privaten Nutzerkreis. Wenn die Photos nur mit Passwortzugang einzusehen sind, wäre das nicht mehr öffentlich.
Passwortschutz alleine genügt nicht. Kommt dann auch noch auf die Anzahl und Art der User an, die Zugriff auf diesen geschützten Bereich haben.

Solange es sich um Verwandte und enge Freunde handelt ist es kein Problem. Jedoch ein geschützter Bereich im AF, wo jeder registrierte User darauf Zugriff hat, kann nicht mehr als privat bezeichnet werden.
 
Mir französischem Recht habe ich mich noch nie auseinandergesetzt, auch wenn ich kaum glaube dass ein Foto des Eiffelturms bei Nacht bei rein privater Nutzung verboten werden kann.
Jedoch...
Auch in München und Wien wird so verfahren
...hätte ich noch nie gehört, dass das Fotografieren der U-Bahn Wien in irgendeiner Weise verboten wäre. Allein schon was es auf DA an Bildern der U-Bahn Wien gibt ist beträchtlich. Außerdem bezweifle ich, dass es für eine solche Maßnahme eine rechtliche Grundlage gäbe.
 
McMaf schrieb:
Interessantes Thema. Ich persönlich würde eine Beleuchtung des Eiffelturms jetzt auch nicht als künstlerisch bezeichnen und auch einen kommerziellen Zweck würde ich bei der Veröffentlichung von Fotos hier im Forum nicht sehen. Von so ein wenig Geschreibsel auf der Homepage würde ich mich nicht beeindrucken assen. Man glaubt nicht was die Leute alles in ihre AGB etc. schreiben, was rechtlich aber überhaupt keinen Bestand hat. Da würd ich es in dem Eiffelturmfall wirklich einfach drauf ankommen lassen.

Allerdings gibt es bspw. auch bei der Kölner Rheinseilbahn Einschränkungen für Film und Fotografie. Hier unterscheidet man aber tatsächlich zwischen kommerzieller und nichtkommerzieller Nutzung. Für eine Foto- oder Drehgenehmigung für kommerzielle Zwecke werden dort mind. 100,- Bearbeitungsgebühren fällig. -> http://www.koelner-seilbahn.de/german/foto/index.html

Absatz 1 sehe ich genau so! Schreiben kann man viel, aber ob es vor Gericht Bestand hat ist was anderes. Wenn alles klar wäre gäbe es nicht so viele Verfahren und Anwälte.

Und zur Rheinseilbahn:
"Die Genehmigung wird In allen Gebäuden und Gondeln sowie auf dem Gelände der Kölner Seilbahn benötigt".
Da greift das "Hausrecht" und das ist in keiner anderen vernünftigen Firma anders! Ich kenne keine Firma wo das knipsen erlaubt ist. Auch im Zeitalter von Handy mit Fotos ist man da sehr vorsichtig geworden.
Bei uns (Chemie) wird es z.B. nur auf Betriebsfesten und Jubiläen explzit erlaubt.

Dachstein schrieb:
übrigens mic: am Vikualienmarkt gibts offenbar eigene Aufpasser.... Ich finde es zwar lächerlich...
woher ist diese Information?
http://www.betrachtenswert.com/kurse/foto-exkursionen-muenchen.htm
 
mic schrieb:
Dachstein schrieb:
übrigens mic: am Vikualienmarkt gibts offenbar eigene Aufpasser.... Ich finde es zwar lächerlich...
woher ist diese Information?
http://www.betrachtenswert.com/kurse/foto-exkursionen-muenchen.htm

Von zwei Freunden, die jeweils zu verschiedenen Zeitpunkten am Markt waren und dort von "Aufpassern" nach einer Fotogenehmigung gefragt wurden (auch im Netz gibts einige Meldungen bezüglich solcher Vorfälle). Ich persönlich halte dieses Vorgehen für nicht legal und werde es, wenn ich demnächst nach München kommen sollte, dort mal drauf anlegen. Denn im Internet finde ich jedenfalls nichts, was sagt, dass dort Fotografieren verboten wäre.

Außerdem bezweifle ich, dass es für eine solche Maßnahme eine rechtliche Grundlage gäbe.

Doch, denn da gibt's das Hausrecht und die Beförderungsbestimmungen, an die du dich zu halten hast. Der Verkehrsbetrieb ist eine Firma, die solche Sachen festlegen können und auch tun.

In München schaut's so aus: für Private Zwecke ist Fotografieren erlaubt. Ich darf also ein Foto fürs Private Fotoalbum schießen, aber darf ich das Foto auch veröffentlichen? Grauzone täte ich sagen, und das kann Ärger geben. Auch wird meiner Erfahrung nach die Kommerzialität eines Fotografen manchmal an der Kamera gemessen. Mit einer professionellen Spiegelreflex zieht man schnell die Aufmerksamkeit des Personales auf sich und schon kommt die Frage nach der Genehmigung. Denn wer sich eine Profikamera leistet ist auch ein Profi.

http://www.mvg-mobil.de/service/foto-film.html

Die Wiener Linien unterscheiden für meine Begriffe gar nicht zwischen Profi und Amateur. Dafür gibts nur dieses Formular:

http://www.wienerlinien.at/media/files/2011/drehgenehmigungs_30078.pdf

Und das richtet sich imo. an Profis als an Amateure. Und auch hier legt das Stationspersonal die Spielregeln fest. Wenn du wie ein Profi ausschaust, bist du auch einer und dann kommt die Frage nach der Genehmigung.

Generell finde ich aber, dass ein Veröffentlichen eines Fotos in einem Forum (unentgeltlich!!!!) nichts mit kommerziell zu tun hat. Die Frage ist, ob es die Rechtsprechung ebenso sieht. Im Zweifelsfall ist man jedenfalls besser dran, wenn man bei der entsprechenden Stelle nachfragt. Hat man ein Mail in der Hand, wo man seitens der Chefetage eine Erlaubnis für seinen Fall bekommen hat, ist man auf der sicheren Seite und kann beruhigt ans Fotografieren gehen. Soweit meine Erfahrungen und Handlungsweisen mit diesen zwei Verkehrsbetrieben.

MFG Dachstein
 
Die Wiener Linien sind zu 100% im Besitz der Stadt Wien, somit wenn dann eine öffentliche Firma die auch im Sinne des Staates Transportaufgaben wahrnehmen muss. Das als "Firma" zu bezeichnen...nunja. Wenn man das weiterdenkt gehört diese "Firma" also im weitestem Sinne dem Staat und somit uns allen.

Und wie ich das oben verlinkte Formular verstehe handelt es sich hierbei nur um eine Drehgenehmigung für Film (spricht: bewegten Film in Fernsehshows, Filmen...) und nicht für simple Fotos.
 
Sehr Schade :!:
Andere Forenbetreiber haben zwar dieselben rechtlichen Vorgaben, sehen das Urheberrecht in der Praxis gottseidank nicht so kleinkariert wie das AF...:ja:
 
Den beiden Statements von Petz und Hetzl00r ist nur beizupflichten: Sehr, sehr schade.

Der Sachverhalt ist für mich jetzt jedenfalls klar: Historische Bilder (von Ansichtskarten oder Prospekten) werde ich künftig hier garnatiert NICHT mehr posten; es sei denn, es handle sich um meine eigenen Fotos.
 
Ja, es ist sehr schade, dass es so weit kommen musste.
Aber wenn sich wirklich jeder User an die Forenregeln hält, schont dies die Nerven der Moderatoren und schützt das Forum bzw. dessen User vor unangenehmen Überraschungen.

Mit freundlichen Grüssen

TPD Moderator Historisch + LSAP

P.S
Und jetzt bitte wieder zurück zum Thema.
Für Diskussionen zu den Forenregeln oder Urheberrecht gibt es schon genügend andere Threads.
 
intermezzo schrieb:
Der Sachverhalt ist für mich jetzt jedenfalls klar: Historische Bilder (von Ansichtskarten oder Prospekten) werde ich künftig hier garantiert NICHT mehr posten; es sei denn, es handle sich um meine eigenen Fotos.
Für mich insoferne nicht ganz denn Bilder aus ausschließlich Schweizer Ansichtskarten und Prospekten unterlägen theoretisch dem Schweizer Urheberrecht das ja nur "künstlerische Werke" als schutzwürdig einstuft und daher das Posten dieser zumindest meiner Meinung nach keine Urheberrechtsverletzung darstellte, wie ja beispielsweise auch ATV zu seinem großen Verdruß feststellen musste. Die Forennettique würde also meiner Meinung nach speziell dieses Topic eigentlich nicht betreffen d. h. es wäre sinnvoll wenn ein Mod den konkreten Sachverhalt nochmals checkte.
 
1. Jeder User bestätigt mit der Registration im Alpinforum, dass er die Forenregeln gelesen hat und sich auch daran hält !
2. Siehe Beiträge von Dachstein und Dresdner. Es wäre ziemlich OT hier noch weiter über das Urheberrecht zu diskutieren. Vorallem gibt es schon genügend Threads zu diesem Thema.
3. Glaubt ihr wirklich, dass es den Moderatoren Spass macht interessante Bilder zu löschen ?
4. Anstatt die Moderatoren anzugreifem sollte man sich besser bei der deutschen Regierung und Gerichte beschweren.
5. Die strengen Forenregeln sind keine Schikane, sondern die logische Konsequenz der deutschen Rechtsprechung.
6. Ich habe dem betroffenen User per PN Möglichkeiten aufgezeigt, wie er einen Teil seiner umfassenden Bildersammlung legal posten könnte. Nun ist es seine persönliche Entscheidung, ob er einer der aufwändigen Vorschläge umsetzt.

Freundliche Grüsse
TPD
Moderator Historisch + LSAP
 
Volle Zustimmung TPD! Gerade Punkt 3 ist etwas vom Unangenehmsten was der Moderatorenjob mit sich bringt! Das tut uns dann genau so weh wie euch, glaubt mir!
 
Die Bilder waren doch von 1873-1874, also beinahe vor 140 Jahren!!

In DE gab es anscheinend erst ab 1876 ein Urheberrecht auf Fotos, damals 5 Jahre.
http://www.fotorecht.de/publikationen/schutzfrist.html

Da die Bilder ja nur Dokumentationen waren und vmtl. keine besondere künstlerische Wertung haben, wären sie auch aktuell in AT nur 50 Jahre nach Herstellung geschützt. Ob dieses Recht für diese alten Bilder allerdings überhaupt gilt, ist eine andere Frage....
http://www.fotografen.at/rsv/rechner/start1.htm
 
Damit wäre eigentlich alles geklärt und alle Bilder der Weltausstellung 1873 frei! :D
 
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