mic schrieb:
Dachstein schrieb:
übrigens mic: am Vikualienmarkt gibts offenbar eigene Aufpasser.... Ich finde es zwar lächerlich...
woher ist diese Information?
http://www.betrachtenswert.com/kurse/foto-exkursionen-muenchen.htm
Von zwei Freunden, die jeweils zu verschiedenen Zeitpunkten am Markt waren und dort von "Aufpassern" nach einer Fotogenehmigung gefragt wurden (auch im Netz gibts einige Meldungen bezüglich solcher Vorfälle). Ich persönlich halte dieses Vorgehen für nicht legal und werde es, wenn ich demnächst nach München kommen sollte, dort mal drauf anlegen. Denn im Internet finde ich jedenfalls nichts, was sagt, dass dort Fotografieren verboten wäre.
Außerdem bezweifle ich, dass es für eine solche Maßnahme eine rechtliche Grundlage gäbe.
Doch, denn da gibt's das Hausrecht und die Beförderungsbestimmungen, an die du dich zu halten hast. Der Verkehrsbetrieb ist eine Firma, die solche Sachen festlegen können und auch tun.
In München schaut's so aus: für Private Zwecke ist Fotografieren erlaubt. Ich darf also ein Foto fürs Private Fotoalbum schießen, aber darf ich das Foto auch veröffentlichen? Grauzone täte ich sagen, und das kann Ärger geben. Auch wird meiner Erfahrung nach die Kommerzialität eines Fotografen manchmal an der Kamera gemessen. Mit einer professionellen Spiegelreflex zieht man schnell die Aufmerksamkeit des Personales auf sich und schon kommt die Frage nach der Genehmigung. Denn wer sich eine Profikamera leistet ist auch ein Profi.
http://www.mvg-mobil.de/service/foto-film.html
Die Wiener Linien unterscheiden für meine Begriffe gar nicht zwischen Profi und Amateur. Dafür gibts nur dieses Formular:
http://www.wienerlinien.at/media/files/2011/drehgenehmigungs_30078.pdf
Und das richtet sich imo. an Profis als an Amateure. Und auch hier legt das Stationspersonal die Spielregeln fest. Wenn du wie ein Profi ausschaust, bist du auch einer und dann kommt die Frage nach der Genehmigung.
Generell finde ich aber, dass ein Veröffentlichen eines Fotos in einem Forum (unentgeltlich!!!!) nichts mit kommerziell zu tun hat. Die Frage ist, ob es die Rechtsprechung ebenso sieht. Im Zweifelsfall ist man jedenfalls besser dran, wenn man bei der entsprechenden Stelle nachfragt. Hat man ein Mail in der Hand, wo man seitens der Chefetage eine Erlaubnis für seinen Fall bekommen hat, ist man auf der sicheren Seite und kann beruhigt ans Fotografieren gehen. Soweit meine Erfahrungen und Handlungsweisen mit diesen zwei Verkehrsbetrieben.
MFG Dachstein